Kordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN - Drittes Pflegestärkungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder Mensch, der pflegebedürftig wird, hat zu diesem Zeitpunkt seine eigene, ganz persönliche Lebenssituation: Hat man einen Partner oder Freunde, die einem helfen oder einen pflegen können? Wohnen die Kinder in der Nähe, oder hat man überhaupt Kinder? Hat man eine Wohnung im dritten Stock ohne Fahrstuhl, oder wohnt man in einer Erdgeschosswohnung, die gut zugänglich ist? Ist man noch sehr selbstständig, oder hat man bereits einen hohen Pflegebedarf oder eine beginnende Demenz? Und deshalb braucht jeder Mensch, der pflegebedürftig wird, eine ganz persönliche Beratung und Hilfe, um den nächsten Lebensabschnitt selbstbestimmt und entsprechend den eigenen Wünschen zu gestalten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das, meine Damen und Herren, ist für mich der Maßstab, an dem sich jede Pflegereform messen lassen muss.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Eines kann ich Ihnen gleich sagen: Das sogenannte Pflegestärkungsgesetz III wird diesen Ansprüchen bei weitem nicht gerecht.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)
Wir fragen doch: Was braucht es für individuelle Beratung und Unterstützung? Mit Sicherheit keinen Pflegestützpunkt weit weg vom Wohnort, betrieben von den Krankenkassen, die selber für die Leistungen zuständig sind. Diese schwarz-gelbe Schnapsidee ist gescheitert;
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Schwarz-gelbe Schnapsidee?)
denn sie geht an den Interessen der Menschen vorbei.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Nein, wir brauchen endlich eine individuelle Beratung und Begleitung am Wohnort
(Hilde Mattheis [SPD]: Ja, genau!)
für diejenigen, die zu Hause leben können und möchten, für ihre pflegenden Angehörigen oder bei der Suche nach passenden Pflegediensten oder geeigneten Wohnformen. Und wir brauchen eine Planung für diese am Bedarf ausgerichteten Angebote vor Ort, Vernetzung, Qualifizierung und Förderung bis hin zur ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.
Wer macht das eigentlich irgendwie schon, manche schon sehr gut, und andere noch ein bisschen in den Kinderschuhen steckend? Meine Damen und Herren, das sind die Kommunen. Sie sind zuständig für die Altenhilfe und für die soziale Teilhabe im Stadtteil. Sie könnten viel mehr tun für die Prävention von Pflegebedürftigkeit. Sie könnten natürlich wohnortnah unabhängige Pflegestützpunkte betreiben. Sie könnten auch die Pflegeplanung lokal befördern und die vorhandenen Akteure besser vernetzen.
(Tino Sorge [CDU/CSU]: Das, was im Gesetz steht!)
Diese Konzepte lediglich mit 60 Kommunen zu probieren – 60 von rund 11 000 –, ist kein Konzept der flächendeckenden Versorgung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es kann doch nicht sein, dass es ein Zufall ist, ob man im Alter selbstbestimmt versorgt wird und wie man sich beraten lassen kann. Das können wir so nicht hinnehmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie haben in Ihrem Gesetz noch zwei andere Punkte, die ich extra ansprechen möchte, weil mir nicht klar ist, warum Sie diese Ungerechtigkeiten für Menschen, die ohne eigene Schuld unzureichende Leistungen erhalten, nicht beseitigt haben. Eine Gruppe sind die behinderten Menschen mit Pflegebedarf, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe nach § 43a SGB XI untergebracht sind. Warum bekommen die nicht endlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung? Das würde die Kommunen entlasten und dort Investitionen in eine bessere wohnortnahe Pflegeplanung erleichtern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine relativ kleine Gruppe, die ich auch ansprechen möchte, sind die Menschen, die trotz allgemeiner Versicherungspflicht nicht ausreichend versichert sind und nur Hilfe zur Pflege erhalten, obwohl sie stationär untergebracht sind: Das sind Suchtkranke, das sind aber auch ältere jüdische Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion, die unzureichende Vorversicherungszeiten haben. Ich verstehe nicht, warum man für diese Menschen nicht Pflegeleistungen vorsehen kann, und ich glaube, die Betroffenen sicher auch nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen, meine Damen und Herren, mein Fazit: Sie sind groß im Eigenlob, aber in Wirklichkeit fehlt Ihnen die Fantasie und der Mut, die Herausforderungen des demografischen Wandels durch eine umfassende finanzierbare Reform der Pflege anzunehmen, bei der der Mensch nicht nur in Worten, sondern endlich auch in Taten im Mittelpunkt steht.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als nächster Redner hat Erwin Rüddel für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7038518 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Drittes Pflegestärkungsgesetz |