Nina ScheerSPD - Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung
Sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit der Frage anfangen, wie wir überhaupt in diese Situation kommen konnten. Man muss konstatieren, dass im Grunde genommen die Fragen, die wir jetzt klären, schon zu Beginn der Atomenergienutzung hätten geklärt werden müssen. Man hätte eigentlich die Betriebsgenehmigung für Atomkraftwerke gar nicht erteilen dürfen, wenn genau die Dinge, die wir jetzt – Jahrzehnte später – klären, damals schon geklärt worden wären. Man hätte damit eine Verpflichtung formuliert, die wahrscheinlich verhindert hätte, dass wir je Atomenergie genutzt hätten. Ich will damit sagen: Es wurde damals unterlassen, und es war eine politische Entscheidung, das zu unterlassen. Und genau dieses lässt sich nach Jahrzehnten nicht mehr zurückschrauben. Genau darin liegt jetzt auch die politische Verantwortung, noch das an Möglichkeiten der Vermögenssicherung zu nutzen, was durch politische Entscheidungen stattfinden kann, um zu vermeiden – was gerade eben schon geschildert wurde –, dass Geld für die Nachsorge und die ganze Abwicklung der Atomenergienutzung und die Endlagerung verloren geht.
Ich denke, es ist ein überfälliger Prozess, der jetzt eingeleitet wird und eingeleitet werden muss. Diese Zäsur, die mit dem Gesetzentwurf vorgenommen wird, hat natürlich in starkem Maße das Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Das Verursacherprinzip sagt im Grunde genommen, dass die Verantwortlichkeit komplett bei den Atomkraftwerksbetreibern liegt. Natürlich ist das auch die Erwartungshaltung, die in der Öffentlichkeit zu sehr viel Misstrauen führt, wenn es darum geht, dass wir mit der Fondslösung und den Abwicklungsmöglichkeiten jetzt quasi eine Enthaftungsregelung schaffen. Ich denke, wir müssen in der Öffentlichkeit ganz klar deutlich machen, dass uns das sehr bewusst ist, dass wir hier über das Verursacherprinzip eine grundsätzliche Verantwortung der Betreiber haben, aber gleichwohl auch damit umgehen müssen, dass wir, wenn wir keine Regelung treffen, möglicherweise eine Gesamtlast beim Steuerzahler haben.
(Beifall bei der SPD)
Insofern bleibt uns nichts anderes übrig, als diese Lösung jetzt sobald wie möglich zu gestalten, natürlich möglichst auch mit parlamentarischer Beteiligung. Die Kommission hat eine sehr gute Vorarbeit geleistet, und wir müssen jetzt dafür sorgen, dass im parlamentarischen Prozess noch weitere Veränderungen vorgenommen werden.
Ich sehe zum Beispiel – das wurde auch schon erwähnt – eine ganz große Aufgabe darin, dass natürlich die Klagen zurückgenommen werden. Es kann nicht sein, dass wir hier verhandeln – es ist eine Verhandlung notwendig, in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag müssen die Details geklärt werden, die können wir gesetzlich nicht regeln – und uns mit den Konzernen an einen Tisch setzen, die gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Das geht nicht. Deswegen müssen wir unbedingt zu einer Klagerücknahme kommen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte so weit gehen, zu sagen: Die Betreiber sollten sich vergegenwärtigen, dass wir durchaus Gestaltungsmöglichkeiten haben, wenn sie ihre Klagen nicht zurückziehen. Natürlich könnte man darüber nachdenken, ob die konsensual gefundene Vermögensbemessung noch so stichhaltig ist, wenn sich die Vermögensmasse im Nachhinein noch zulasten des Staates verschieben würde. Das könnte man ja noch machen. Insofern möchte ich an dieser Stelle einen Appell an die Konzerne richten, dass sie sich gut überlegen, ob sie in diesen Prozess hineingehen, ohne ihre Klagen zurückgenommen zu haben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, den wir uns für die parlamentarischen Beratungen vornehmen sollten. Es gibt verschiedene Segmente der Haftungsregelungen. Es gibt einmal den Bereich des Rückbaus, der Verpackung. Dieser Bereich liegt weiterhin in der Verantwortlichkeit der Betreiber; insofern ist nicht ganz richtig, was hier vorhin dargestellt wurde. Darüber hinaus gibt es den Bereich der Zwischenlagerung und der Endlagerung. Wir haben mit dem Nachhaftungsgesetz schon im letzten Jahr versucht – das ist übrigens von der Union damals leider blockiert worden –, zu regeln, dass Vermögen weder durch die Insolvenz noch durch die Aufspaltung von Unternehmen verloren gehen kann. Durch Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs würde gesichert, dass weder durch Aufspaltung noch durch Pleitegehen von Konzernen ein Vermögensverlust stattfindet.
Für einen kleinen Teilbereich haben wir das aber noch nicht sicherstellen können. Er betrifft den Rückbau und die Verpackung. Was das Risiko angeht, dass in diesem Bereich etwas passiert, sollten wir als Parlamentarier noch einmal genau hinschauen, ob wir da nicht noch nachbessern können. Die Kommission konnte diesen Gesichtspunkt nicht in vollem Umfang aufgreifen, weil sie gearbeitet hat, als das Nachhaftungsgesetz noch im parlamentarischen Prozess war.
Als allerletzten Punkt möchte ich sagen, dass mir sehr daran gelegen ist, dass man darauf achtet, dass die aus den Fondsmitteln getätigten Geldanlagen nachhaltig sind. Diese Mittel sollten nicht auf verstecktem Weg zur Finanzierung von irgendwelchen Kernenergiegewinnungsvorhaben oder anderweitigen nicht nachhaltigen Energiegewinnungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Ich finde, wir sollten Wert darauf legen, dass dafür eine Regelung getroffen wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als nächster Redner hat Dr. Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7038623 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung |