01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 7

Thomas GambkeDIE GRÜNEN - Steuerliche Verlustrechnung bei Körperschaften

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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Verlustverrechnung ist ein Thema, mit dem wir Grüne uns schon lange beschäftigen. Schon vor vier Jahren haben wir in unser Wahlprogramm geschrieben: Wir wollen den Verlustuntergang bei innovativen Unternehmen nicht zulassen. Warum?

(Dr. Philipp Murmann [CDU/CSU]: Dann können Sie doch heute zustimmen!)

Weil innovative Unternehmen erst einmal investieren – das ist Forschung und Entwicklung – und diese Gelder später mit Gewinnen verrechnen wollen, so wie das in einem Konzern passiert; Kollege Binding hat darauf hingewiesen.

Nicht, weil Sie so sympathisch darum geworben haben, lieber Kollege Murmann, sondern weil die Inhalte stimmen, ist uns dieses Thema ein großes Anliegen. Das Ziel wird von uns absolut unterstützt. Wie könnte man die ökologische Wende der Wirtschaft, die Energiewende und die Verkehrswende ohne Innovationen erreichen?

Seit zweieinhalb Jahren wird über das Thema nachgedacht. Im September dieses Jahres wurde ein Entwurf, wie das Problem zu lösen sei, vorgelegt. Die Ziele waren klar: Wir wollen nicht allgemein, sondern wir wollen Innovationen fördern. Wir wollen es gestaltungssicher machen, sodass die ursprünglichen Themen des Mantelkaufs nicht berührt sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollten auch eine hinreichende Flexibilität – das ist ein ganz wichtiges Ziel – für unternehmerische Entscheidungen haben. Wir mussten und wollten das im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben der EU machen.

Lassen Sie mich ein Wort dazu sagen. Das klingt immer so, als ob die böse EU uns Grenzen setzt. Warum macht die EU das? Wir stehen hoffentlich dazu, dass wir Wettbewerb durch singuläre Maßnahmen in den nationalen Gesetzgebungen nicht eindämmen wollen. Das heißt also, dass etwas beihilferechtlich unproblematisch sein soll, ist im Grunde genommen ein vernünftiges und richtiges Ziel, das man sehr ernst nehmen muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich verhehle nicht, dass das keine einfache Angelegenheit war. Aber wir müssen jetzt kritisch darauf schauen, ob denn die Ziele wirklich erreicht wurden oder einigermaßen erreicht wurden. Wir wissen, dass es nie ein wirklich gestaltungssicheres Gesetz gibt. Aber die Frage ist, in welchem Umfang Gestaltungen möglich sind. Wir konnten uns nicht – das muss ich Ihnen sagen – für eine Zustimmung in der Bewertung entscheiden, obwohl wir es gerne gemacht hätten. Warum nicht? Zum einen geht es dabei um das EU-Recht. Das Berichterstattergespräch fand leider erst vorgestern statt. Wir hatten nur zwei Monate Zeit, im Parlament über diese doch sehr komplexe Sachlage zu beraten.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber wir diskutieren schon seit zwei Jahren!)

– Ja, aber nicht die Lösung. – Ich fragte Herrn Murmann noch vor zwei Monaten: Was sind denn nun die Rahmenbedingungen? Er sagte: Ich weiß es noch nicht. Das BMF hat noch nicht gesprochen. – Das BMF hat erst Ende August gesprochen und den Gesetzentwurf erst Mitte September vorgelegt. Auf die Frage nach dem Beihilferecht hat man ganz lapidar gesagt: Na ja, das Wirtschaftsministerium hat uns sozusagen einen Freibrief gegeben. – Ich meine, das ist zu dürftig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bekommen keinen Comfort Letter – das ist richtig –, aber nach unserer Auffassung hätte man noch einmal intensiv darüber nachdenken und sprechen müssen, um zu schauen, ob es wirklich beihilferechtlich unproblematisch ist. Warum? Weil die Unternehmen Rechtssicherheit brauchen. Wir haben ja gerade festgestellt, dass, wenn man aus § 8d Körperschaftsteuergesetz fällt, der Verlustuntergang wirklich komplett ist. Es gibt keine Heilungsmöglichkeiten.

Das Gleiche gilt – jetzt komme ich auf den zweiten wesentlichen Punkt zu sprechen –, wenn es eine Veränderung des Geschäftsbetriebes gibt. Ich glaube, wir Grüne haben Ihnen sehr eindrucksvolle Beispiele nennen können. Sie sind auch in der Anhörung genannt worden, zum Beispiel von dem Vertreter des BITKOM. BITKOM hatte mit uns eine vernünftige Lösung gesucht und gesagt: Wir brauchen gerade für innovative Unternehmen einen größeren Bewegungsspielraum, als wir jetzt in dem Gesetzentwurf – übrigens auch mit unsicheren Rechtsbegriffen – haben.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber eine bessere Lösung hatten die auch nicht!)

– Es hätte eine bessere Lösung gegeben, Herr Kollege Binding.

Wir hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, um steuerliche Forschungsförderung zu ermöglichen. Das wäre sicher gewesen. Dazu habe ich überall große Zustimmung gesehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wurde in die nächste Legislaturperiode verschoben. Ich bedaure das. Uns Grünen hätte es besser gefallen, wenn wir das in dieser Legislaturperiode gemacht hätten. Ein entsprechender Gesetzentwurf war vorbereitet. Wenn wir uns hier ein wenig mehr Zeit genommen hätten, um es gestaltungssicher und mit EU-Recht konform zu machen, dann hätten wir ein gutes Gesetz gemacht. Wir können uns heute leider nur enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist praktizierte Entscheidungsschwäche!)

Vielen Dank. – Jetzt hat Dr. h. c. Hans Michelbach, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038647
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Steuerliche Verlustrechnung bei Körperschaften
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