Gabriele Lösekrug-Möller - Ermittlung von Regelbedarfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eines ist klar: Die existenzsichernden Leistungen müssen sich an den allgemeinen Lebensverhältnissen und der Wohlstandsentwicklung orientieren; denn Teilhabe muss auch bei Leistungsbezug möglich sein. Deshalb ist der Gesetzgeber zu Recht verpflichtet, regelmäßig die Leistungssätze sowohl im SGB II und im SGB XII als auch im Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen. Mit beiden Gesetzen, die wir heute abschließend beraten, kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Schon der ursprüngliche Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes sah vor, das soziokulturelle Existenzminimum auf Grundlage des bewährten Statistikmodells erneut zu bemessen. Ich halte fest: Im Ergebnis führt das Gesetz unter anderem zu deutlich höheren Regelbedarfen für Kinder in der mittleren Altersstufe sowie zu moderaten Erhöhungen bei Alleinstehenden und Partnern in Paarhaushalten.
Ich begrüße es sehr, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren auf weitere Punkte verständigen konnten, von denen viele Menschen in unserem Land profitieren werden. So haben wir zum Beispiel das sogenannte Erstrentenproblem gelöst. Viele Leistungsberechtigte, die keine bedarfsdeckende Rente haben, mussten bislang im ersten Rentenzahlmonat von ihrem Grundsicherungsanspruch leben, weil die Rente erst am Monatsende überwiesen wird. Dadurch konnten Betroffene in der Vergangenheit in eine Notlage geraten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Leistungsberechtigte künftig für den entsprechenden Monat ein Überbrückungsdarlehen erhalten, das nur in zumutbarer Höhe zurückgezahlt werden muss.
(Beifall bei der SPD)
Gestern im Ausschuss haben die Oppositionsfraktionen erhebliche Zweifel an der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Diese Kritik wird auch heute zu hören sein. Dazu sage ich ganz klar: Der Gesetzgeber könnte es sich bei der Bewertung, an welchem Lebensniveau sich das Existenzminimum bemisst, natürlich leicht machen und die Referenzgruppe ganz großzügig bemessen. Dann drückte er sich zwar vor wertenden Entscheidungen in der Sache, erntete jedoch den meisten Applaus. Oder er stellt sich wie die Bundesregierung der Verantwortung und bekennt Farbe bei der Frage: Wie viel braucht ein Mensch zum würdevollen Leben? Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Gesetzentwurf für eine verantwortliche und verantwortbare Neubemessung der Regelbedarfe entschieden. Grundlage ist das bewährte und vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigte Verfahren unter Beachtung der höchstrichterlichen Urteile.
Auch mit dem zweiten heute vorliegenden Gesetzentwurf, dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, nehmen wir verantwortungsvoll notwendige Anpassungen vor.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen, damit die Gesetze am 1. Januar 2017 in Kraft treten können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Katja Kipping.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7038697 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Ermittlung von Regelbedarfen |