01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 9

Jana SchimkeCDU/CSU - Ermittlung von Regelbedarfen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend Gesetzentwürfe, bei denen es um die Neufestsetzung der Regelbedarfe im SGB II und im SGB XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz geht. Es geht also um jene Bereiche unseres Unterstützungssystems, mit denen das Existenzminimum bedürftiger Menschen in Deutschland sichergestellt wird. Uns wurde die Verantwortung zuteil, Wünschenswertes zu berücksichtigen, vor allem aber auch im Rahmen des Machbaren zu bleiben. Schließlich geht es um sehr unterschiedliche Gruppen von Menschen: Die einen sind dazu aufgerufen, für ihren Lebensunterhalt möglichst bald wieder alleine zu sorgen. Die anderen können das aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr.

Wenn es ums Geld geht, ist es fast nie möglich, alle Beteiligten – dazu zähle ich Parteien, Interessensverbände oder auch die Bundesländer – zufriedenzustellen. Deshalb hat eine Reihe von Forderungen keinen Zugang ins Gesetz gefunden. Das ist auch gut so. Gleichwohl schaffen wir heute die Grundlage, dass die Hilfebedürftigen in unserem Land weiterhin ausreichende Leistungen im Sinne des Existenzminimums erhalten. Bedürftige können weiterhin darauf vertrauen, durch den Staat und durch die Gemeinschaft unterstützt zu werden.

Maßgeblich dafür ist die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2013. Sie spiegelt die Lebensverhältnisse der Haushalte und Menschen in Deutschland wider und ist damit eine der wichtigsten amtlichen Statistiken. Wir bleiben ganz bewusst bei dieser Methodik zur Berechnung des Regelsatzes, weil sie sich bewährt hat und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die Sachverständigen in der erst kürzlich stattgefundenen öffentlichen Anhörung noch einmal bestätigt.

Die positiven Signale dieses Gesetzes an die Bürger zeigen sich einmal mehr in mehrfacher Hinsicht. Zum einen profitieren Bedürftige von der guten gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Lage in unserem Land. So steigen die Regelsätze im Sozialgesetzbuch II und im Sozialgesetzbuch XII um durchschnittlich 5 Euro und für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren sogar um 21 Euro. Hier kommen wir den Preissteigerungen der letzten Jahre in vielen Bereichen nach, beispielsweise in den Bereichen Nahrung, Kleidung und auch Energie. Zum anderen sind diese Erhöhungen moderat. Sie sind ein Signal an die vielen Menschen in unserem Land, die diese Leistungen mit ihren Steuern und Einkommen finanzieren. Wir als politische Verantwortungsträger zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgehen.

Sozialpolitik ist aber auch oft eine Gratwanderung zwischen Anreiz und Fehlanreiz. Deshalb werden wir als Union unsere Ziele von Sozialpolitik nicht aus dem Blick verlieren. Konkret ist damit das Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe gemeint. Ausufernde Regelsätze und Zusatzleistungen hier und da können dazu führen, dass Hilfe zu Abhängigkeit führt. Das wollen wir vermeiden.

Es geht aber auch darum, zu prüfen, ob Leistungen noch zeitgemäß und in der Sache begründet sind. Dies zeigt sich auch bei den Regelsätzen im Asylbewerberleistungsgesetz. Hier kommen wir den vielen Asylrechtsänderungen des vergangenen Jahres nach, und wir entsprechen unserem Anspruch, vorrangig Sach- statt Geldleistungen auszugeben. Dies betrifft die Berechnung der Regelbedarfe. Danach werden wir den notwendigen Bedarf, zu dem Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitspflege oder auch Haushaltsprodukte zählen, um durchschnittlich 17 Euro reduzieren.

Wir führen ebenfalls eine neue, niedrigere Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften ein. Diese Personen teilen sich durch den gemeinschaftlichen Wohnraum die Kosten. Das werden wir künftig im Regelsatz berücksichtigen. Hier schaffen wir in vielerlei Hinsicht Klarheit und auch mehr Gerechtigkeit im Sinne aller, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

Weiter schaffen wir Klarheit bei den Menschen mit Behinderung, die in einer Wohngemeinschaft leben, zum Beispiel bei den Eltern, bei Freunden oder bei Verwandten. Sie wurden vorher durch die Regelbedarfsstufe 3 erfasst und damit wie Menschen in stationären Einrichtungen behandelt. Das Bundessozialgericht hat uns beauftragt, das zu ändern. Diese Menschen erhalten künftig einen höheren Regelsatz.

Meine Damen und Herren, jeder in unserem Land kann darauf vertrauen, dass er in der Not die notwendige Unterstützung bekommt. Wir haben deshalb im Beratungsverlauf die Problematik der Erstrentner ausführlich thematisiert und eine Lösung gefunden.

Diese durch Maß und Mitte geprägten Entscheidungen stehen für eine finanzierbare, nachhaltige und damit auch gute Sozialpolitik. Eine Gesellschaft muss sich ihre Standards, die sie sich selbst setzt, auch immer leisten können im Sinne kommender Generationen und des sozialen Friedens innerhalb der Gesellschaft. Genau das setzen wir mit diesem Gesetz um.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD])

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038703
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Ermittlung von Regelbedarfen
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