01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 9

Matthias ZimmerCDU/CSU - Ermittlung von Regelbedarfen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ermittlung der Regelbedarfe nach SGB XII ist ein kompliziertes Verfahren.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: In der Tat!)

Darüber zu streiten, ob das alles trennscharf ist und welche Gruppen hereingerechnet, herausgerechnet, zu welchem Prozentsatz berücksichtigt werden sollen, ist ein unendliches Feld der Freude für die Fachwissenschaftler.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Der Kollege Strengmann-Kuhn, der ja Fachwissenschaftler ist, hat uns gerade und auch gestern im Ausschuss gezeigt: Das ist auch ein unendliches Feld der Leidenschaft.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt auch!)

Man kann es anders machen, als wir es gemacht haben, man muss es aber nicht. Mir reicht es, dass das Statistische Bundesamt in der Anhörung bestätigt hat, dass die Berechnung fachlich in Ordnung ist.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du bist ja bescheiden geworden!)

Ähnliches gilt für die Frage der Vereinbarkeit mit der Verfassung. Der Vorwurf der mangelnden Konformität mit der Verfassung ist immer schnell bei der Hand. Jedoch ist das Verfahren 2011 ähnlich durchgeführt worden, ganz ohne Beanstandungen. Für mich bedeutet dies: Die Ermittlung der Regelsätze ist sachgemäß und verfassungskonform.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ist es auch gerecht?)

Wir als Union haben uns – auch dies sei gesagt – einigen Wünschen des Koalitionspartners verweigert. Aber wir haben das mit guten Gründen getan. Drei Bereiche will ich einmal aufgreifen.

Erstens. Unser Koalitionspartner hätte gerne gesehen, wenn wir für sogenannte Weiße Ware den Erwerb über Darlehen bzw. Zuschuss möglich gemacht hätten, also ganz ähnlich, wie es früher nach dem alten Bundessozialhilfegesetz möglich war. Nun ist die Weiße Ware schon Bestandteil des Regelsatzes. Mir ist aber auch klar, dass der dafür vorgesehene Anteil höchst selten zurückgelegt und gespart wird, wie übrigens auch bei den Haushalten, deren Einkommen über dem Niveau von Hartz IV liegt. Ich finde es schwer, zu begründen, dass wir den einen helfen und den anderen sagen: Schaut ihr einmal selbst zu, wie ihr das finanziert.

Zweitens: die Frage des Umgangsmehrbedarfs. Ja, es ist richtig: Das ist ein schwieriges Thema. Besonders das Argument des Kindeswohls wiegt schwer. Jedoch gibt es schon heute einen Mehrbedarf für Alleinerziehende; sie sind in der höheren Regelbedarfsstufe 1 eingeordnet. Sie erhalten also mehr Leistungen als verheiratete Paare mit Kindern. Dies jetzt noch einmal auszuweiten, scheint mir zu Unwuchten zu führen, die schwer zu rechtfertigen sind,

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch um die Kinder und nicht um die Alleinerziehenden!)

zumal unsere Bedenken, was die systematische Benachteiligung von Familien und eingetragenen Partnerschaften durch die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen betrifft, nicht ausgeräumt sind.

Drittens: die Ausweitung des Bildungs- und Teilhabepakets auch auf Nachhilfe zum Bildungsaufstieg. Ich sage offen: Hier hat es bei uns sehr kontroverse Diskussionen gegeben. Richtig ist: Der Zusammenhang von sozialer Lage und Bildungschancen muss durchbrochen werden. Richtig ist aber auch: Die Förderung von Potenzialen im Bildungsbereich ist eine Aufgabe der Schulen, mithin eine öffentliche Aufgabe. Warum soll ich eine genuin öffentliche Aufgabe privatisieren? Warum sollte ich hier Anreize für eine Nachhilfeindustrie setzen? Nein, ich jedenfalls halte dies für falsch. Bildung ist Aufgabe der Schulen, nicht das Geschäft der Nachhilfe. Die Schulen sollen ihren Job richtig machen. Bildungspolitik ist die Aufgabe der Länder. Den Bund durch die Hintertür in diese Aufgabe mit hineinzubringen, halte ich für falsch.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Dann wäre ja die Konsequenz, das ganze Paket abzuschaffen!)

Ein letzter Gedanke. Transferleistungen müssen erwirtschaftet werden. Sie werden auch von denjenigen erwirtschaftet, deren Einkommen nur einen Wimpernschlag über der Grenze für den Bezug der Sozialleistungen liegt. Die Legitimität des solidarischen Miteinanders in unserer Gesellschaft hängt aber wesentlich davon ab, dass wir nicht die Ränder stärken, sondern die Mitte der Gesellschaft, dass wir den Menschen, die arbeiten und keine Transferleistungen erhalten, das Gefühl geben: Ihr seid uns wichtig, und zwar nicht nur als Zahlmeister für gesellschaftliche Randgruppen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die haben aber Angst, abzusteigen, und die Angst wird immer größer!)

Wenn wir den Populismus bekämpfen wollen, müssen wir deutlich machen: Wir wollen nicht die gesellschaftlichen Ränder auf Kosten der Mitte stärken, sondern die Randgruppen in die Mitte integrieren.

(Katja Mast [SPD]: Stimmt! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst überlegen, dann sagen!)

Über das, was dies bedeutet, waren wir in der Koalition durchaus unterschiedlicher Meinung. Ich finde es richtig, diese Differenzen deutlich zu machen. Sozialpolitische Probleme sind aus unserer Sicht manchmal eben auch ordnungspolitische Probleme und nicht, wie es manch einer denken mag, lediglich finanzpolitische Probleme.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die gesellschaftliche Ressource Solidarität nicht überstrapazieren dürfen, wenn wir sie erhalten wollen. Der Populismus dieser Tage nährt sich nämlich gerade von der Zersetzung und der Delegitimierung dieser Ressource. „ Wehret den Anfängen“ könnte dann nämlich auch heißen, auch und gerade in schwierigen Diskussionen über Bedarfe den Blick auf das Gemeinwohl und die Gesamtgesellschaft nicht zu verlieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dagmar Schmidt, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038711
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Ermittlung von Regelbedarfen
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