01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 9

Tobias ZechCDU/CSU - Ermittlung von Regelbedarfen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unser gesetzlicher Auftrag, über die Regelbedarfe zu entscheiden. Deshalb sind wir heute hier. Ich möchte Sie aber auch daran erinnern, dass wir aufgrund unseres christlichen, wertegeleiteten Menschenbildes die Aufgabe haben, Regelsätze zu bestimmen, die eine gesellschaftliche und kulturelle Teilnahme am Leben ermöglichen. Das ist uns hiermit gelungen. In der katholischen Soziallehre geht es um Solidarität und Subsidiarität, aber auch um die Achtung des Gemeinwohls. Alle drei stehen nebeneinander. Alle drei sind gleich wichtig. Alle drei erfüllen wir mit den beiden Gesetzen. Die Gesetze sind sachlich richtig und verfassungsgemäß. Die Berechnungen stimmen. Somit können wir ohne Weiteres zustimmen.

Wir stimmen heute über den Entwurf eines Gesetzes ab, das in der Regel höhere Regelbedarfe vorsieht. Meine Vorredner haben schon erwähnt, dass die Regelbedarfserhöhung bei Kindern zwischen 14 und 17 Jahre 21 Euro beträgt. Natürlich nutzen wir die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, um beide Gesetze, sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz als auch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Wenn wir an die Diskussionen in den 80er-Jahren zurückdenken, als es noch darum ging, ob eine Kinokarte oder eine Zugfahrkarte zum Warenkorb gehören, dann können wir feststellen, dass die Methodik, die wir jetzt anwenden, wesentlich transparenter, ehrlicher und näher an den Menschen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben auch Änderungen vorgenommen. Liebe Dagmar Schmidt, es sind sicherlich nicht alle Änderungen berücksichtigt worden, die wünschenswert gewesen wären. Aber wir haben das Gesetz geändert, und zwar in die richtige Richtung. Wir haben die Überbrückung der Erstrenten eingeführt; das ist wichtig. Kollegin Mast, das, was wir nun korrigieren, hat Rot-Grün eingeführt. Wir haben es nun gemeinsam repariert. Es gibt allerdings noch viel zu reparieren. Seien Sie doch einmal zufrieden mit dem, was wir geändert haben. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Nachhilfe wurde bereits als Beispiel genannt. Der Kollege Zimmer hat sehr eindrucksvoll dargelegt, wo überall Schwierigkeiten bestehen.

(Katja Mast [SPD]: Das hat er nicht!)

– Das sehen Sie anders als ich. Aber Sie erlauben mir sicherlich meine eigene Meinung. Ich gestehe Ihnen Ihre eigene auch zu.

So schwierig das alles im Detail ist – wir haben das in der Anhörung und in der sehr emotionalen und guten Ausschusssitzung erlebt –, so wichtig ist, dass wir die Grundpfeiler Solidarität, Gemeinwohl und Subsidiarität nicht vernachlässigen. Bildung ist in diesem Land Ländersache. Daher dürfen wir die Länder auch nicht der Exkulpation zuführen. Die Länder haben sich darum zu kümmern, dass jedem Kind – gleich welcher sozialen Herkunft und gleich welcher finanziellen Verhältnisse – Bildungschancen eröffnet werden. Wir müssen die Länder in die Pflicht nehmen und dürfen nicht in vorauseilendem Gehorsam finanzieren.

Wir beschließen zudem Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese sind folgerichtig. Wir folgen somit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom April dieses Jahres. Wir werden alles dafür tun, um die Sachleistungen in den Vordergrund zu stellen. Sie dürfen mit Geldleistungen verrechnet werden; das ist richtig. Kollege Strengmann-Kuhn, das ist auch verfassungskonform und ist somit nicht zu kritisieren.

Wir müssen das Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund der Diskussionen in unserem Land und aufgrund des Populismus, der über das Thema Asyl über uns alle hereinbricht, offen und transparent debattieren. Das tun wir heute. Dazu ist die Änderung im Gesetz notwendig.

Wir haben neben dem Fokus auf Sachleistungen statt Geldleistungen mit der Adaption der Regelung über die Steuerfreiheit von ehrenamtlichen Bezügen analog zum SGB XII auch Erleichterungen geschaffen. Diese Erleichterungen können für eine bessere Integration genutzt werden.

Es ist ein schwieriges Thema. Der Teufel liegt im Detail. Man kann über jede einzelne Ausgabe länger streiten. Ich bin mir aber sicher, dass wir hier zwei Gesetze verabschieden, die den Grundgedanken der Werte der sozialen Marktwirtschaft in diesem Land gerecht werden. Wir dürfen und müssen uns bei unserer Politik an den Rändern orientieren, aber wir müssen immer die Mitte im Fokus haben. Das schaffen wir damit. Ich bitte um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Zunächst kommen wir unter Tagesordnungspunkt 9 a zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/10521, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Ihnen bekannten Drucksachen in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Dritte Beratung


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038716
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Ermittlung von Regelbedarfen
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