01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 10

Martin PätzoldCDU/CSU - Betriebliche Interessenvertretung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte heute zeigt, dass es gut ist, dass es Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen gibt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

So können wir an dieser Stelle über betriebliche Mitbestimmung, über betriebliche Interessensvertretung diskutieren und uns noch einmal vergewissern, wer eigentlich die Grundlage dafür gelegt hat,

(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CSU!)

dass solche Werte in der sozialen Marktwirtschaft nach 1949 eine bedeutende und entscheidende Rolle gespielt haben. Die Wurzeln dieser Überzeugung stammen aus der katholischen Soziallehre.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist aus euch geworden?)

Unterschiedliche Interessen werden ausgeglichen. Es gibt die Säule der Solidarität – diese Säule ist bei Ihnen vermeintlich besonders stark ausgeprägt –, die Säule der Menschenwürde, der Personalität, aber auch die Säule der Subsidiarität und der Eigenverantwortung. Wenn es um betriebliche Mitbestimmung und Betriebsräte geht, dann geht es auch immer um Eigenverantwortung und Subsidiarität.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Thema ist uns wichtig. Es geht auch darum, die soziale Marktwirtschaft ständig weiterzuentwickeln und unsere Wettbewerbsfähigkeit im globalen Wettbewerb zu erhalten und – am besten natürlich – auszubauen. In einer modernen Welt, in der – Herr Paschke hat es angesprochen – die Digitalisierung, die Arbeitswelt 4.0, das Berufsleben, die Berufsfelder und die Art und Weise, wie gearbeitet wird, komplett verändern wird, wird es auch darum gehen, moderne Formen abzubilden, nicht nur durch rechtliche Gegebenheiten, sondern auch durch gesellschaftliche Diskussionen.

So sind die Einzelfälle, die hier genannt wurden

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind keine Einzelfälle!)

– nicht immer nur Einzelfälle; das ist richtig –,

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

differenziert zu bewerten. Letztendlich ist es Auftrag für den Gesetzgeber, festzustellen, ob er handeln muss oder nicht. Mein Kollege Wilfried Oellers hat ja deutlich gemacht, welche Vorlagen Sie machen und welche Initiativen Sie in Ihren Anträgen formulieren. Wir hatten die Möglichkeit, fast zwei Jahre darüber zu diskutieren. Es gab auch eine Anhörung zu diesem Thema. Wenn man sich noch einmal in die Protokolle einarbeitet und sich damit beschäftigt, dann wird auch dort sichtbar, dass es eben nicht nur eine Auffassung dazu gab, sondern sich durchaus ein differenziertes Bild gezeigt hat.

Sie von Bündnis 90/Die Grünen schreiben in Ihrem Antrag, dass wir durch unsere Form der Mitbestimmung sehr erfolgreich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen sind.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Wir erleben auf der anderen Seite die Entwicklung, dass die Zahl der Betriebsräte abnimmt. In circa 40 Prozent der Unternehmen im Westen gibt es einen; im Osten ist die Zahl deutlich niedriger. Man muss auch hier wieder festhalten: In Unternehmen, in denen es einen Betriebsrat gibt, gibt es nicht unbedingt weniger Probleme als in Unternehmen, in denen es keinen gibt. Aber wenn in einem Unternehmen Probleme entstehen, kann ein Betriebsrat natürlich auch für die Arbeitnehmer sehr hilfreich sein, um die unterschiedlichen Interessen vernünftig auszugleichen.

Das, was wir in der Diskussion hier, aber auch in den Ausschusssitzungen und in der Anhörung bisher an Argumenten gehört haben, hat dazu geführt, dass bei uns die Überzeugung entstanden ist, dass wir beim Interessensausgleich nicht handeln müssen,

(Katja Mast [SPD]: Was?)

sondern dass sich die Mitbestimmung in der Form, wie sie bisher gegeben ist, bewährt hat.

(Katja Mast [SPD]: Oh! Nein!)

Es gibt im Antrag der Linken einige Punkte, die wir sehr deutlich ablehnen: das vereinfachte Wahlverfahren, das Sie beschrieben haben, die Ausweitung von Strafgeldern – Wilfried Oellers hat das schon angesprochen; es ist ein grundsätzlicher Reflex bei Ihnen, immer dann Strafen erhöhen zu wollen, wenn Fehlverhalten vorliegt – und auch die Ausweitung des Kündigungsschutzes. Das führt dazu, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.

Ich komme zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Sie listen sieben Punkte auf. Ich möchte exemplarisch auf Punkt Nummer 4 eingehen, bei dem es darum geht, wer die zu schützenden Personen sind. Bei diesem Punkt können wir nicht mit Ihnen gehen, genauso wenig wie bei Punkt 7, mit dem Sie die Frage der Behinderung und Verhinderung von Betriebsratswahlen regeln wollen.

So ist am Ende unsere Überzeugung, dass sich die Mitbestimmung in der jetzigen Form bewährt hat, dass wir den Anträgen der Opposition nicht zustimmen können und dass wir uns weiter dafür einsetzen werden, dass wir einen starken Arbeitsmarkt haben, weil wir damit die größten gesellschaftlichen Wirkungen erzielen können.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038745
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Betriebliche Interessenvertretung
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