01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 13

Ingrid PahlmannCDU/CSU - Änderung des Seefischereigesetzes

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Recht herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes. Mir ist bewusst, dass Fischereithemen nicht bei allen Kollegen ganz oben auf der Agenda stehen. Daher möchte ich mit einigen grundlegenden Anmerkungen beginnen.

Das Seefischereigesetz ist die Grundlage im deutschen Recht für den gewerbsmäßigen Fischfang auf See. Außerdem regelt es Aufgaben und Zuständigkeiten bei der behördlichen Überwachung der Seefischerei.

Kernanliegen des Seefischereigesetzes ist es, die Fischbestände zu schützen. Daher sieht die Gemeinsame Fischereipolitik der EU ein geregeltes Bewirtschaftungssystem vor, das die Reproduktionsfähigkeit der Bestände langfristig sichert, die Fangmöglichkeiten gerecht aufteilt, insgesamt den Erhalt von Meeresressourcen garantiert und damit natürlich auch den Fischern einen wirtschaftlich ausreichenden Ertrag sichert.

Die Fischer werden auf verschiedenste Weise kontrolliert und überwacht. Sie sind über ein Satellitensystem jederzeit zu orten. Sie müssen die Quoten der einzelnen Fischarten einhalten, jeden Hol ins Logbuch eintragen und aufgrund des Rückwurfverbotes auch alle Beifänge in den Häfen anlanden. Darüber hinaus gibt es Modellversuche mit einer Kameraüberwachung an Bord, um jegliche Manipulation auszuschließen. Die Erfassung der Daten und die strikte Kontrolle spielen also eine große Rolle.

Mit der Änderung des Seefischereigesetzes, über die wir hier heute diskutieren, werden einzelne Vorschriften im deutschen Recht an das geltende Fischereirecht der EU angepasst. Viele Passagen im Gesetz waren absolut unstrittig. Strittig war allerdings in den letzten Wochen das Ansinnen der Bundesregierung, das BMEL zu ermächtigen, die seewärtige Fischereiaufsicht auf den Zoll und die Bundespolizei auszuweiten. Sie könnten dann neben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der BLE, auch wieder Aufgaben in der Fischereiaufsicht wahrnehmen, wie sie das bis 2011 auch getan haben.

Darüber, wie sinnvoll nun diese Zusammenführung von verschiedenen Kontrollinstanzen ist, welche Vorteile, aber vor allem auch welche Nachteile sich dadurch für unsere Fischer ergeben, haben wir in den letzten Wochen viel diskutiert.

(Johann Saathoff [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

Es ist sicherlich sinnvoll, die gute Zusammenarbeit der drei schiffsführenden Ressorts BMF, BMI und BMEL zu stärken und die enge Zusammenarbeit der BLE und der Zollverwaltung im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven zu vertiefen. Andererseits befürchten aber nun vor allem die Fischer ausufernde zusätzliche Kontrollen.

Wir haben diese Sorge sehr ernst genommen und haben in den Verhandlungen mehrfach darüber debattiert. So ging es hauptsächlich um die Frage: Sind der Zoll und die Bundespolizei bei diesen dezidiert fischereirechtlichen Fragen in der Lage, die vielschichtigen und komplexen Kontrollen an Bord versiert durchzuführen? Es geht um die Beurteilung von Fischarten, von Fischmengen, von Fischgrößen, von Netzarten, von Maschengrößen und vielem mehr. Ich muss sagen: Auf diese Frage haben mein Kollege Saathoff und ich keine zufriedenstellende Antwort bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Johann Saathoff [SPD]: Leider!)

Andererseits ist diese Kompetenzverteilung auf Zoll und Bundespolizei keine neue Errungenschaft. Seit den 90er-Jahren gab es bereits eine Rechtsgrundlage für eine solche Tätigkeit. Sie wurde auch ausgeübt. Wohl versehentlich wurde dieser Passus dann im Jahre 2011 im Rahmen der letzten Änderung des Seefischereigesetzes gestrichen. Seitdem wurden vom Zoll mangels tragfähiger Rechtsgrundlage keine Fischereivollkontrollen mehr vorgenommen. Im Jahr 2014 haben dann BMEL und BMF aufgrund einer Verordnung vereinbart, dass die Zollverwaltung bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes, also bis zum heutigen Tag, wieder Kontrollen durchführen kann. Um diese Praxis nun auf eine ordentliche Rechtsgrundlage zurückzuführen, soll die Streichung von 2011 rückgängig gemacht werden.

Das war ein absolut kurzer Abriss der durchaus hitzig geführten Diskussion. Ich habe es mir selbst nicht leicht gemacht, den viel diskutierten § 2 Absatz 7 des Seefischereigesetzes, um den es hier geht, wieder im Gesetz zu verankern. Aber ich möchte an dieser Stelle eines ganz deutlich machen: Nach allen Restriktionen, die den Fischern vor allem in letzter Zeit auferlegt wurden – ich denke an die extreme Absenkung der Dorschfangquoten in der Ostsee –, können wir uns keine weitere Verzögerung der Verabschiedung des Gesetzentwurfs erlauben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Johann Saathoff [SPD]: Das stimmt!)

Denn wenn wir noch weiter debattieren, geht es nicht mehr nur um den Unmut unserer Fischer über zusätzliche Kontrollen, sondern schlichtweg um ihre Existenz.

(Johann Saathoff [SPD]: Da haben Sie recht!)

Können wir den Gesetzentwurf heute nicht verabschieden, werden die Gelder aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds nicht ausgezahlt, die an die Erfüllung der Gesetzesvorhaben gebunden sind. Wir sollten also nicht länger die nötigen EU-Zahlungen blockieren. Mein Plädoyer, bevor wir gleich über die Änderungen abstimmen, ist hoffentlich deutlich geworden: Es darf keine unnötige Verlängerung der Diskussion geben. Vielmehr müssen wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden. Denn damit bringen wir das Geld für die Fischer auf den Weg. Ich kann Sie nur eindringlich darum bitten: Stimmen Sie dem vorgelegten Gesetzentwurf zu!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Birgit Menz.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038789
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Änderung des Seefischereigesetzes
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