01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 13

Friedrich OstendorffDIE GRÜNEN - Änderung des Seefischereigesetzes

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sollen wir die novellierte Fassung des Seefischereigesetzes beschließen. Es regelt die Ausübung der Seefischerei im Hinblick auf den Schutz und die Überwachung unserer Fischbestände und damit den Erhalt der biologischen Meeresschätze.

Grundsätzlich verfolgt die europäische Fischereipolitik das Ziel, eine Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu sichern. Mit dieser Gesetzesänderung werden Regelungen des Seefischereigesetzes an das novellierte EU-Recht angepasst und innerstaatliche Zuständigkeiten geändert, um die seewärtige Fischereiaufsicht auf den Zoll oder die Bundespolizei zu übertragen. Dadurch wird der Zollverwaltung oder der Bundespolizei ganz oder teilweise die Kontrolle der Fischerei auf See jenseits der um 3 Seemeilen seewärts erweiterten Basislinie bis zur Landesgrenze der Bundesrepublik Deutschland übertragen.

Sie merken, ich stutze da immer etwas. Als bodengebundener Flachländer ist das für mich sehr fremd, aber wir haben uns da durchgekämpft.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie spüren alle bei diesen wenigen Anmerkungen, was hier an Bürokratievereinfachung gewirkt hat. Das ist sicherlich ein Paradebeispiel von Bürokratievereinfachung der allerfeinsten Art.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie sich im Ausschuss herausgestellt hat und wie wir heute Abend bei meinem Vorredner gerade wieder erlebt haben, haben Sie, meine Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, von dem zumindest die SPD nicht überzeugt ist.

(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz offenbar! – Johann Saathoff [SPD]: Das ist falsch verstanden!)

Wundersame Dinge passieren: Sie legen etwas vor, sind aber dagegen; trotzdem stimmen Sie dafür. Ich frage mich, welcher Wähler oder welche Wählerin diesen Wirrwarr noch nachvollziehen kann.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Wir haben einen Abstimmungswirrwarr und einen Kompetenz- und Kontrollwirrwarr, die ihresgleichen suchen. Warum soll es eigentlich zwei Zuständigkeiten für ein und dieselbe Sache geben? Warum soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bis zu dieser Basislinie plus 3 Seemeilen seewärts zuständig sein, und dahinter sind dann der Zoll und die Bundespolizei zuständig? Wie das funktioniert, soll man einmal den Bürgern erklären. Ich frage mich, welches Flaggenmeer wir demnächst haben, was die Basislinie ist, ob die bei Ebbe oder Flut gemessen wird und ob wir uns über die Basislinie überhaupt einig werden. Das wird noch sehr interessant.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Damit die Kontrolle nicht vorher kentern geht, wie Fischer sagen – das heißt auf Deutsch: zusammenbricht –, sollte das Gesetz unbedingt nochmals überarbeitet werden.

Wir Grüne hoffen, dass diesem Gesetz in der praktischen Umsetzung nicht der Wind aus den Segeln genommen wird und unsere Fischbestände im Sinne der Empfehlungen des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung auch nachhaltig erhalten bleiben. Herr Minister, setzen Sie endlich die Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung für die zukünftigen Generationen um.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Das heute vorliegende, novellierte Seefischereigesetz wird zum Beispiel den Dorschbeständen in der westlichen Ostsee wenig nutzen – auch das habe ich bei der Arbeit gelernt, nämlich dass es die westliche und die östliche Ostsee gibt –: Der Westdorsch durfte zwei Jahrzehnte lang, von den Kontrollen geduldet, überfischt werden. Im Oktober dieses Jahres hätten Sie, Herr Minister, die Chance gehabt, zur nachhaltigen Fischfangpolitik in der Ostsee zurückzukehren. Aber auch diese Chance haben Sie in den Wind geschrieben.

Was die See genommen, gibt sie nie zurück – so sagt ein Fischersprichwort. Statt den Vorgaben des Internationalen Rates zu folgen und eine Kürzung der Westdorsch­fangquote um 87 Prozent zu unterstützen, haben Sie, Herr Minister Schmidt, sich auf EU-Ebene dafür starkgemacht, die Fangquote in der westlichen Ostsee nur um 56 Prozent und in der östlichen Ostsee um 25 Prozent abzusenken.

(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie peinlich!)

Die EU-Fischereiminister haben leider beschlossen, dass die wissenschaftliche Vorgabe um 63 Prozent überschritten werden darf. All das ist legal.

Wer Fischern helfen will, meine Damen und Herren, muss dafür sorgen, dass ihnen auch zukünftig noch etwas ins Netz geht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Nordseeplan ist momentan in der Erarbeitung. Wir Grüne hoffen, dass Sie die Fehler des Ostseeplanes nicht wiederholen. Sorgen Sie dafür, dass unsere Fischerinnen und Fischer endlich verlässliche Planungsgrundlagen haben und wissen, wie es morgen und übermorgen für sie weitergeht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abschließende Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Kordula Kovac für die CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen, die weiterhin Wichtiges zu besprechen haben, daran erinnern: Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass auch jemand von uns einmal am Ende einer solchen Aussprache kurz vor einer namentlichen Abstimmung das Wort erteilt bekommt. Ich bitte deshalb, entsprechend aufmerksam zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038802
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Änderung des Seefischereigesetzes
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