01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 13

Kordula KovacCDU/CSU - Änderung des Seefischereigesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren oben auf der Tribüne! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben eigentlich schon alles gesagt.

(Lachen des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Jetzt liegt es an mir, alles zusammenzufassen und auf den Punkt zu bringen. Ich mache es daher kurz: Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir im Wesentlichen das deutsche Recht mit dem geltenden Fischereirecht der EU in Einklang und passen es an die Praxis an. Wichtig ist es mir, an dieser Stelle festzuhalten: Die Regelungen gehen nicht über unmittelbar geltendes EU-Recht hinaus.

So kontrovers wir hier auch debattieren mögen: Eigentlich ist das Gesetz in weiten Teilen völlig unumstritten. Meine Kollegin Ingrid Pahlmann – ich möchte dir auch von dieser Stelle heute noch einmal zum Geburtstag gratulieren, liebe Ingrid;

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

vielleicht klatschen die Kollegen, die eben geklatscht haben, jetzt noch einmal –

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Noch einmal?)

hat es bereits dargestellt. Das Seefischereigesetz dient neben der Regelung der Seefischerei vor allem der Umsetzung von Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU.

Mit der GFP wird die Ausübung der Seefischerei im Hinblick auf Schutz der Bestände und Erhalt der biologischen Vielfalt, Überwachung und Strukturpolitik der Fischwirtschaft geregelt. Durch diese länderübergreifende gemeinsame Politik wird gewährleistet, dass Überfischung verhindert bzw. gemindert wird. Der Nachhaltigkeitsgedanke, den Carl von Carlowitz für den Wald formuliert hat, gilt auch für unsere Meere und Gewässer: Es darf der Natur nur so viel entnommen werden, wie auch wieder nachwachsen kann, in diesem Fall: nachkommen kann.

Darüber hinaus regelt das Seefischereigesetz auch die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der behördlichen Überwachung der Seefischerei; denn selbst die besten Regeln nützen nichts, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Genau hierüber streiten wir uns nun heute, nicht um die Kontrolle per se, sondern darüber, wer sie durchführen soll.

Meine Damen und Herren, mit dem heute zu beschließenden Gesetz werden, wie bereits von den Kolleginnen und Kollegen gesagt, im Wesentlichen folgende Dinge geregelt:

Erstens. Das Verwaltungsgericht Hamburg ist von nun an zuständig für sämtliche Streitigkeiten, die Fangerlaubnisse betreffen. Das ist ein, wie ich finde, gelungenes Beispiel für Kompetenzbündelung.

Zweitens. Mit der Ausdehnung auf eine der drei zuletzt erteilten Fangerlaubnisse wird der BLE mehr Zeit eingeräumt, festzustellen, ob eine Fangerlaubnis wegen erheblicher Überschreitung oder Missbrauchs einer früheren Erlaubnis zu versagen ist. Bessere Kontrolle also – sehr schön!

Drittens. Ab sofort kann das BMEL die Kompetenz zur Überwachung und Unterstützung der Seefischerei der Zollverwaltung oder der Bundespolizei ganz oder teilweise übertragen. Damit wird die bisherige Kontrollzuständigkeit der BLE auf zwei weitere Behörden ausgeweitet.

Jetzt kann man natürlich den Zeigefinger heben. „ Kompetenzwirrwarr“ und „Webfehler“ sind ja auch wirklich schöne Worte. Und aus Prinzip dagegen zu sein, ist ein beliebter Sport der Linken und der Grünen, auch von dir, lieber Kollege.

(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Begründete Worte! Sehr begründet!)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf. Es ist ja nicht so, als würden wir hier völlig neues Terrain betreten. Dass sich BMEL, BMI und BMF die Zuständigkeiten bei der Kontrolle der Fischerei teilen, ist absolut nichts Neues. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der Bundespolizei und dem Zoll in diesem Bereich ist bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis. Letztendlich wird diese Praxis durch das heute zu beschließende Gesetz nur gesetzlich verankert. Dass manche daraus einen Staatsakt machen wollen, halte ich für völlig überzogen.

Ja, vielleicht kann man über die Kompetenz von Zoll und Bundespolizei im Hinblick auf das nötige Detailwissen streiten. Ja, es mag mehr Kontrollen insgesamt für die Fischer geben. Aber, meine Damen und Herren, es gibt eben auch Geld; und darum geht es heute letztendlich. Wer jetzt weiterhin seine Befindlichkeiten, bezogen auf die Kompetenzübertragung, hochhalten will, tut dies auf dem Rücken der Fischerinnen und Fischer. Das schnelle Verabschieden des Gesetzes ist geboten, damit die Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF an unsere Fischer ausgezahlt werden können.

Der EMFF hilft den Fischern unter anderem bei der Umstellung auf die nachhaltige Fischerei. Und das, liebe Freundinnen und Freunde hier im Plenum, eine nachhaltige Fischerei, ist doch unser aller Ziel. Lassen Sie daher doch bitte bei der Abwägung Augenmaß walten, und stellen Sie sich die Frage, ob Ihre Bedenken gegen diese Kompetenzübertragung es wirklich rechtfertigen, gegen das Gesetz zu stimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fischerei in Deutschland ist ein traditioneller Bestandteil von Wirtschaft und Kultur, sowohl an der Küste als auch im Binnenland. Helfen Sie mit, dass das auch so bleibt! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038803
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Änderung des Seefischereigesetzes
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