01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 23

Richard PitterleDIE LINKE - Änderung der Insolvenzordnung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat in den Beratungen zu einigen Missverständnissen geführt. Dafür ist auch die Problembeschreibung der Verfasser verantwortlich. Dort heißt es irreführend, der Entwurf sei eine Reaktion auf die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hatte in der Finanzwelt übliche Verträge mit dem Insolvenzrecht für unvereinbar erklärt. Mit dem Gesetz solle die Abwicklung von Finanzverträgen in der Insolvenz nach bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen daher klargestellt und präzisiert werden.

Bei der genauen Analyse zeigt sich: Die Regelungen gehen weit darüber hinaus. Die Änderung erweitert die Ausnahmevorschriften des § 104 Insolvenzordnung erheblich. In Zukunft können auch Warentermingeschäfte durch Rahmenverträge zusammengefasst werden. Schlicht falsch ist die beiläufige Behauptung der Verfasser, dies sei ohnehin geltende Rechtslage. Nicht alle Verträge über Waren-, Rohstoff- oder Energielieferungen sind Finanzinstrumente. In diesem Bereich mag es der Wunsch von Lobbyisten sein, das Insolvenzrisiko zu verringern. Das ist aber der Wunsch aller Gläubiger. Sachliche Gründe für eine Privilegierung gibt es nicht. Eine Ausweitung gebieten weder das Unionsrecht noch bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen.

Die Neuregelung präzisiert nichts. Sie stellt auch nichts klar. Die Rahmenbedingungen für vertragliche Vereinbarungen zum sogenannten Liquidationsnetting sind konturlos formuliert. Das erhöht die Rechtsunsicherheit. Das birgt die Gefahr ausufernder Vereinbarungen zulasten der Insolvenzmasse. Das gefährdet die Sanierung der Unternehmen und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Begründet wird dies auch mit dem Schutz des Vertragspartners in der Insolvenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Heuchelei ist kaum zu ertragen. Sie verweigern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit Monaten durch Untätigkeit den Schutz ihres hart erarbeiteten Lohnes in der Insolvenz.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Sie verweigern sich auch einer generellen Besserstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber anderen Gläubigern. Geht es jedoch um das große Finanzkasino und selbstgeschaffene Risiken, steht auf einmal der Schutz des Vertragspartners im Mittelpunkt Ihrer Bemühungen.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist ja Klassenkampf, Herr Kollege!)

– Das mögen Sie Klassenkampf nennen; das ist Ihr Problem.

Wie gewaltig diese Risiken sein müssen, zeigt das völlig kopflose Agieren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Tinte auf dem Urteil war kaum trocken, da erließ die BaFin eine Verfügung. Sie erklärte die Rechtsprechung kurzerhand zum Schutz des Finanzmarktes für unbeachtlich. Eine Bundesoberbehörde versucht, durch Notverordnung in die Zuständigkeit von Gesetzgebung und Rechtsprechung überzugreifen.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ungeheuerlich!)

Wenn Herr Schäuble hier wäre, müsste ich ihm sagen, als Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin sollte er doch vielleicht einen Grundkurs in Staatsorganisationsrecht und zum Thema Gewaltenteilung anbieten.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Danke für den Hinweis! Der hat uns gerade noch gefehlt!)

Pikant daran ist, dass die BaFin auch im Untersuchungsausschuss Cum/Ex, aus dem ich gerade komme, keine gute Figur macht. Sie will als Aufsichtsbehörde über den Finanzmarkt mehr als zehn Jahre nichts davon mitbekommen haben, wie Banken und Finanzdienstleister Milliarden Euro Steuern hinterzogen haben.

Zum Abschluss noch folgende Frage: Was hat die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH mit dem Liquidationsnetting zu tun? Genau: Nichts! Mit Ihrer nachgeschobenen Änderung missachten Sie erneut die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Auch inhaltlich ist ein Gesetz, das den Zugang zu Gericht wegen Überlastung erschwert, ein Offenbarungseid Ihrer Haushalts- und Justizpolitik und eines Rechtsstaates unwürdig.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist aber starker Tobak, Herr Kollege!)

Vielen Dank, Richard Pitterle. – Der Nächste in der Debatte: Dr. Heribert Hirte für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7039039
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Änderung der Insolvenzordnung
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