Alexander HoffmannCDU/CSU - Änderung der Insolvenzordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Thema ist das Dritte Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung. Ich gebe zu, dass diejenigen, die dieser Debatte zu dieser Stunde beiwohnen, das nicht unbedingt als Hauptgewinn begreifen werden – insbesondere dann nicht, wenn sie Ihre Rede gehört haben, Kollege Pitterle.
Ich habe versucht, ein Fallbeispiel zu finden, das sehr deutlich macht, worum es im Kern geht. Stellen Sie sich Folgendes vor: Zwei Banken betreiben regelmäßig Geschäfte miteinander. Eines Tages kauft die Bank A von der Bank B Wertpapiere im Wert von 1 Million Euro. Sie bezahlt diese Wertpapiere auch gleich; die Bank B ist aber schon einige Tage später nicht mehr in der Lage, die Wertpapiere zu liefern, weil sie insolvent geht.
Dann hat die Bank A eine Forderung in Höhe von 1 Million Euro, die sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen kann und dort zur Tabelle anmeldet.
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Um welche Bank handelt es sich?)
Das hat – Kollege Pitterle, hören Sie zu! – ein maximales Ausfallrisiko zur Konsequenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Linken – um an dieser Stelle schon dem ersten Missverständnis entgegenzuwirken, das Sie heute sehr gerne skizziert haben –, diese Bank A, die auf dieser 1 Million Euro sitzen bleibt, kann die Deutsche Bank oder eine andere Großbank sein, aber das kann letztendlich auch jede Hausbank eines jeden Bürgers in Deutschland sein. Dann zahlt diese 1 Million Euro am Schluss der Anleger, der Kunde, der Steuerzahler.
Genau diese Konstellation sollte § 104 der Insolvenzordnung vermeiden. Er hat nämlich folgende Möglichkeit vorgesehen: Wenn – zurück zu meinem Fall – die Bank B aufgrund eines anderes Geschäfts eine noch offene Forderung gegen die Bank A hat, sagen wir in Höhe von 800 000 Euro, dann sollte die Möglichkeit eröffnet werden, das miteinander zu verrechnen, sodass nur die Differenz von 200 000 Euro ins Saldo gestellt wird mit der Folge, dass das maximale Risiko der Bank A am Ende des Tages 200 000 Euro beträgt. Damit beträgt auch das Ausfallrisiko der Kunden, der Steuerzahler und der Anleger dieser Bank A nur 200 000 Euro.
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Sie haben doch behauptet, dass der Steuerzahler nicht mehr haften soll!)
Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war das Ziel von § 104 der Insolvenzordnung.
Das sahen – der Kollege Hirte hat es vorhin angesprochen – die Grünen im Übrigen einmal ganz genauso: Im Jahr 2004 wurde diese Norm formuliert. Aber heute wollen Sie davon nichts mehr wissen. Der BGH legt § 104 – wir haben es gehört – heute anders aus und begreift solche Aufrechnungsvereinbarungen als unwirksam.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der BGH hat nämlich daraus gelernt!)
Auch deswegen, liebe Kollegin Keul, gilt es, schnell zu handeln; denn uns läuft ein Stück weit die Zeit davon. Die zweite Konsequenz, wenn solche Rahmenvereinbarungen nicht mehr getroffen werden können, ist nämlich, dass Banken aufgrund dieses erhöhten Ausfallrisikos letztendlich Finanzrückstellungen in einer Größenordnung machen müssen, wie sie heute einfach nicht mehr darstellbar ist.
Sie haben vorhin gesagt: Wir haben durch die Finanzkrise gelernt, und deswegen müssen die Rückstellungen der Banken ohnehin erhöht werden. – Das ist aber insoweit unehrlich, als Sie ganz genau wissen, dass die Erhöhung der Rückstellungen, über die wir hier reden, aufgrund des Anstiegs des Ausfallrisikos komplett aufgefressen wird.
Es ist wichtig, dass wir zeitnah darauf reagieren, weil es letztendlich für viele Banken ein Problem darstellen würde, in dieser kurzen Zeit die Rückstellungen auf dieses Maß zu erhöhen. Damit zeigt die Große Koalition, dass sie handlungsfähig ist. Die Große Koalition zeigt, dass sie darauf reagieren kann. Ich glaube, das Beispiel zeigt sehr gut, dass es sich nicht um Geschenke für Großbanken handelt.
(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Das hat der Sachverständige selber gesagt!)
Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Alexander Hoffmann. – Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7039046 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 206 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Insolvenzordnung |