Christian Schmidt - Änderung des Gentechnikgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land lehnt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Deshalb haben wir in unsere Koalitionsvereinbarung geschrieben – ich zitiere –:
Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an.
Die Konsequenz, die ich als Bundeslandwirtschaftsminister aus dem Auftrag der Koalitionsvereinbarung ziehe, lautet: Ich will und werde den kommerziellen Anbau Grüner Gentechnik auf unseren Äckern rechtsstaatlich organisiert und rechtsstaatlich strukturiert unterbinden; ich will keinen kommerziellen Anbau. Schon heute bauen deutsche Landwirte keine gentechnisch veränderten Pflanzen an, und das ist nach meiner Kenntnis auch nicht geplant. Ich will, dass das so bleibt. – Dazu nutze ich die Verbotsmöglichkeiten, die uns nunmehr die sogenannte Opt-out-Regelung auf europäischer Ebene eröffnet. Insofern freue ich mich, heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes in die Beratungen des Hohen Hauses einzubringen. Denn nur damit können wir den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland rechtssicher und flächendeckend untersagen – jenseits der Frage, wie der Einzelne zu diesen Vorstellungen steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines voran: Es handelt sich um schwierige Rechtsfragen, weil wir bei dieser Problematik auf verschiedenen Ebenen, die ineinander verknüpft sind, arbeiten, handeln und entscheiden müssen. Aber wenn wir Rechtssicherheit haben wollen, dann müssen wir eine nationale Regelung treffen, die vor Gericht auch standhält. Genau deshalb müssen Bund und Länder beim Anbauverbot für Grüne Gentechnik gemeinsam Verantwortung tragen. Wir nehmen unsere Verantwortung für den Bund auch wahr, weil wir den Ländern helfen wollen, die bei Fehlen einer Bundesregelung das Anbauverbot alleine umsetzen müssten; die rechtsstaatliche Möglichkeit dazu haben sie. Dieses Prinzip der gemeinsamen politischen Verantwortung ist das zentrale Element des Gesetzentwurfs, und es ist auch die gemeinsame Linie der Länder und sogar der Umweltminister- und Agrarministerkonferenz.
Wie genau sieht das Bund-Länder-Zusammenspiel nach meinem Gesetzentwurf aus? Grundsätzlich soll der Bund die Anbauverbote flächendeckend für ganz Deutschland verhängen. Die zwingenden Gründe, die hierfür nach europäischer Verordnung angeführt werden müssen, werden von Bund und Ländern gemeinsam zusammengetragen, weil sie regional unterschiedlich bewertet und gewichtet werden können. Wir haben kein einheitliches Land, was die Ökologie und die Topografie betrifft.
(Karin Binder [DIE LINKE]: Und woran liegt das?)
– Ja, so ist es. Flach ist es mehr bei euch im Norden, während es bei anderen eher bergig ist. Diese Unterschiede bedingen auch andere Arten.
(Beifall des Abg. Ingo Gädechens [CDU/CSU])
Wenn man Ökologiepolitik betreiben will, muss man sich schon die Mühe machen, auf die Details zu schauen, und darf keinen großen Überflug machen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich freue mich – darin bin ich mir auch sicher –, dass die Länder gerne mithelfen. Die Länder müssen im eigenen Interesse eine gemeinsame Regelung erarbeiten.
Das Gesetz gibt dem Bund in allen Verfahrensstufen eine klare Richtung vor. Sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Bund tätig werden, wenn sich die Länder mehrheitlich dafür aussprechen. Die Voraussetzungen sind unter anderem zwingende Verbotsgründe für das gesamte Bundesgebiet sowie ein Verbot im Einklang mit dem EU-Recht und dem WTO-Recht, und zwar begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend, also so, wie Gesetze bei uns gemacht werden müssen. Von dieser vorgegebenen Entscheidung für ein Handeln des Bundes kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Mit den sogenannten Sollvorschriften geht der Entwurf sogar noch über die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ich angeregt hatte und die getagt hat, hinaus, die auch eine Kannregelung zugelassen hätte. Doch das wichtigste Argument für den hier vorgelegten Entwurf ist: Wir schaffen dadurch Rechtssicherheit, dass wir die Verbotsgründe sorgfältig zusammentragen und nicht darauf warten, dass ein Gericht uns das Verbot aus den Händen schlägt.
Noch ein Wort zu einem aktuellen Thema, den Maissorten, weil ich spüre, dass die eine oder andere Diskussion kommt, die nicht immer von vertiefter Sachkenntnis geprägt ist, wie ich aufgrund meiner Erfahrungen leider vermuten muss. Sie werden ab und zu sicherlich ebenfalls Anfragen zu den drei bekannten Maislinien 1507, Bt 11 und MON 810, die in diesem Haus sehr gut bekannt sind, bekommen. Wie Sie wissen, hat Ilse Aigner den Anbau der Maissorte MON 810 gestoppt. Wenn es um rechtssichere Anbauverbote geht, sind wir sehr aufmerksam. Deswegen habe ich in der ersten Phase der Opt-out-Regelung erreicht, dass zu den bereits gestoppten Sorten kein erneuter Antrag gestellt werden kann. Das heißt, aktuell besteht – Gott sei Dank – keine Notwendigkeit, sozusagen ein Krisengentechnikverbot zu erlassen. Wir haben nämlich Vorsorge getroffen, sodass heutzutage faktisch kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Weil ein weiterer Punkt immer wieder von Kritikern vorgetragen wird, möchte ich auch dazu Stellung nehmen. Es geht um den Anbau von genveränderten Organismen zu Forschungszwecken. Wir haben den Forschungsanbau von der auf den kommerziellen Anbau ausgerichteten Opt-out-Regelung ausgenommen.
(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Genau!)
Das ist aber kein Einfallstor für die Gentechnik, sondern gerade das Gegenteil; denn der Forschungsanbau ist zentral, um uns die Kompetenz für eine eigene Bewertung von Chancen und Risiken gentechnisch veränderter Organismen in Deutschland zu erhalten. Vor zwei Jahren, als in Brüssel noch über die Opt-out-Richtlinie verhandelt wurde, hat der Deutsche Bundestag in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –, „Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher zu verankern“. Dieser sehr berechtigten und fundierten Forderung des Parlaments kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach. Das Ergebnis liegt Ihnen vor. Wir müssen den Begriff der Rechtssicherheit im Blick behalten. Deklamation ist das eine, Dauerhaftigkeit das andere. Dauerhaftigkeit muss hier Vorrang haben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als nächste Rednerin hat Karin Binder für die Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7039342 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 207 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Gentechnikgesetzes |