15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Tagesordnungspunkt 3

Sylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN - Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Ein Gesetz, das zu spät kommt, erfüllt seinen Zweck nur noch zum Teil. Privatisierte Gewinne, sozialisierte Kosten – das ist der rote Faden in der Geschichte der Atomkraft. Heute stehen wir als Gesetzgeber vor dem Dilemma, ein Gesetz machen zu müssen, das diesen roten Faden weiterzuspinnen scheint. Ich kann jeden verstehen, den das erst einmal empört. Auch mich empört es, den Energiekonzernen finanzielle Risiken abzunehmen. Aber so richtig Empörung oft ist, sie ist nicht die vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Unsere erste und vornehmste Aufgabe ist, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Deshalb der Atomausstieg, deshalb Planungen zu einer sorgfältigen Endlagersuche. Das ist etwas ganz anderes als Bohrlochtourismus, Herr Fuchs.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Bei der Sicherung des Verursacherprinzips kann es in dieser Situation des Zuspätkommens nur noch um Schadensbegrenzung gehen, darum, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler davor zu bewahren, vollständig für die Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung zahlen zu müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Genau das hatten die Energiekonzerne im Sinn, als sie anfingen, ihre Unternehmen aufzuspalten. Es war gut, dass der Wirtschaftsminister beschlossen hat, dem einen Riegel vorzuschieben. Es war gut, dass er eine heterogen zusammengesetzte Finanzierungskommission beauftragt hat, zu retten, was zu retten ist. Schlecht war, eine der Fraktionen im Bundestag nicht einzubinden und damit auf die Chance eines vom gesamten Parlament getragenen Gesetzes zu verzichten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Rot-Rot-Grün wird sowieso nichts!)

Die Empfehlungen der KFK folgen dem Leitsatz „Retten, was zu retten ist“. Der Gesetzentwurf danach hatte allerdings Mängel. Ich will hier ausdrücklich meinen Kollegen Jürgen Trittin und Oliver Krischer danken, die in Verhandlungen dafür gesorgt haben, dass sich die Empfehlungen der KFK tatsächlich ohne Abstriche im Gesetz wiederfinden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

„Fifty-fifty“ bezog sich übrigens, Hubertus Zdebel, auf die Chance, dass die Konzerne überhaupt noch existieren, wenn eine Nachhaftung greifen würde. Deshalb der Risikoaufschlag stattdessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Kollegen haben auch dafür gesorgt, dass das Kuratorium des einzurichtenden öffentlichen Fonds nicht nur aus Ministerialen besteht, sondern in gleicher Anzahl aus Abgeordneten. Es wäre vollkommen absurd gewesen, einen Fonds, der – wenn er nicht mehr in der Lage ist, die gestellten Aufgaben zu finanzieren – durch Steuergelder ersetzt werden muss, jeglicher Kontrolle des Parlaments zu entziehen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden auch darauf achten, dass die Gelder des Fonds nachhaltig angelegt werden und nicht in Fallen von Carbon Bubble und Ähnlichem landen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die große Hürde für die Akzeptanz dieses Gesetzes waren und sind die Klagen der Atomkonzerne gegen den Staat. Es sah anfangs nicht so aus, dass ein Rückzug von Klagen jenseits der entsorgungsrelevanten, der von der KFK ausdrücklich empfohlen wurde, in den Verhandlungen eine Rolle spielen sollte. Ich bin sehr froh, dass ausgehend von Forderungen aus meiner Fraktion diese Thematik eine solche Dynamik entwickelt hat. Der Staat hätte sich lächerlich gemacht, den Konzernen das Kostensteigerungsrisiko bei Zwischen- und Endlagerung abzunehmen und sich gleichzeitig mit 30 Klagen vor Gericht zerren zu lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konsens braucht Rechtsfrieden. Diese Formel hat sich im Laufe der Debatte im Parlament durchgesetzt, und das war gut so. Je breiter die Mehrheit für eine solche Formel ist, umso größer die Chance, dass sie diejenigen erreicht, denen sie gilt. Sie hat diejenigen erreicht. Die Konzerne geben ihre Atomklagen bis auf zwei auf. Das ist ein guter Erfolg, und das zeigt, dass die Konzerne anfangen, zu begreifen, woher der Wind weht und dass ihre maßlosen Ansprüche auf Widerstand in Politik und Gesellschaft stoßen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Andererseits wissen alle, die rechnen können, dass der quantitativ umfangreiche Rückzug dieser Klagen qualitativ bescheiden ist. Die beiden Klagen mit relevantem Finanzvolumen bleiben bestehen: die Klagen gegen die Brennelementesteuer und die Klage von Vattenfall in Washington. Sollten diese beiden Klagen erfolgreich sein, hätte sich der Staat immer noch lächerlich gemacht. Im Worst Case würden sich die Konzerne mit diesen beiden Klagen die Hälfte ihrer Einzahlungen in den Entsorgungsfonds wieder zurückholen. Der Auftrag an die Bundesregierung ist von daher ganz eindeutig: Sorgen Sie dafür, dass diese beiden Klagen vom Tisch kommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben viel Rückenwind, nicht nur die Unterstützung des Parlaments: Ich denke, hier ist auch die Linke dabei. Sie haben breite Unterstützung in der Bevölkerung, der solches Gebaren der Energiekonzerne schon lange auf die Nerven geht, und Sie haben die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts. Selten war ein Urteil dieser höchsten Instanz eine solche Klatsche für die klageführenden Akteure. Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Dezember seine weitgehende Ablehnung der Klage der EVU gegen den Atomausstieg 2011 damit begründet, dass es dem Gesetzgeber jederzeit zusteht, eine Hochrisikotechnologie neu zu bewerten und entsprechend gesetzlich zu handeln. Damit dürfte auch die Verfassungsklage gegen die Brennelementesteuer keine guten Karten haben,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hubertus Zdebel [DIE LINKE])

wobei ich an dieser Stelle betonen will, dass meine Fraktion nicht nur die Erhebung der Brennelementesteuer für rechtens hält, sondern auch deren Fortsetzung, solange ein AKW läuft. Sie haben heute im Laufe des Tages noch die Möglichkeit, dem zuzustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die zweite finanzrelevante Klage von Vattenfall ist die vor dem internationalen Schiedsgericht. Unsere Haltung zu solchen Schiedsgerichten, Stichwort TTIP, kennen Sie. Die Vattenfall-Klage zeigt, wie recht wir da haben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass ein Gericht, das nur dazu da ist, Investitionen von Unternehmen zu schützen, sich die Rechtsauffassung unseres obersten Gerichts zu eigen macht, darf man bezweifeln. Politisch hat Vattenfall nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber keinerlei Legitimation mehr zu weiterer Klage. Das Bundesverfassungsgericht hat Vattenfall den gleichen Rechtsschutz gewährt wie den deutschen Unternehmen. Das wird auch der schwedische Staat zur Kenntnis nehmen.

Der unionsgeführte Teil der Bundesregierung ist es übrigens nicht nur dem versprochenen Rechtsfrieden schuldig, für die Rücknahme dieser Klage zu sorgen, sondern auch sich selbst; denn besonders lächerlich würden sich bei erfolgreicher Klage in Washington die Union und die Kanzlerin machen, deren Hin und Her beim Atomausstieg 2010/2011 solche Klagen überhaupt erst ermöglicht hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie wissen und bauen darauf, dass Kritik und Widerstand gegen das heutige Gesetz bei uns Grünen abgeladen werden. Das war nicht der letzte Grund für die Regierung, Jürgen Trittin an verantwortungsvoller Stelle in die Kommission einzubinden. Ich bin Jürgen Trittin ausgesprochen dankbar, dass er in diesem Wissen das Angebot angenommen hat. Das Ergebnis würde ansonsten schlechter aussehen. Ich bin ihm aber auch dankbar, weil er mit Übernahme einer der Vorsitzenden-Positionen der KFK gezeigt hat, was grüne Leitlinie ist: Ja, wir sind die Anti-AKW-Partei, von Anfang an und immer noch. Aber unsere Leitlinie war nie Widerstand; unsere Leitlinie war immer Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus Verantwortung waren und sind wir gegen Atomkraft. Aus Verantwortung suchen wir jetzt am absehbaren Ende der Nutzung der Atomkraft nach Lösungen für die langfristigen Probleme, die uns nach Abschalten der Atomkraftwerke bleiben. Aus Verantwortung werden wir uns in den Wind stellen gegen den erwartbaren Widerstand gegen dieses Gesetz. Denn vielleicht besser als andere wissen wir: In Atomthemen gibt es nur selten die Superlösung, sondern meist nur das Bestmögliche in einer schlechten Gemengelage. Das leistet dieser Gesetzentwurf, und deshalb stimmt meine Fraktion ihm zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die Bundesregierung hat nun der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7045493
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
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