15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Tagesordnungspunkt 7

Caren Marks - Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Contergan steht für einen der schlimmsten Medizinskandale in der Bundesrepublik. Durch dieses thalidomidhaltige Schlafmittel, nicht geprüft auf seine Auswirkungen auf Föten, sind Kinder mit unterschiedlich schweren Missbildungen, vor allem an den Gliedmaßen, geboren worden. Das Leben mit diesen Schädigungen und auch die Bewältigung des Alltags sind und bleiben alles andere als leicht.

Der Staat hat Verantwortung gezeigt, die Conterganstiftung eingerichtet und die ursprünglich von der Firma Grünenthal eingebrachten Mittel mehrfach aufgestockt, vor allem in den letzten Jahren durch Beschlüsse des Parlaments. Die Conterganstiftung gewährt Kapitalentschädigungen, seit 2013 deutlich verbesserte Conterganrenten und, ebenfalls seit 2013, neue Leistungen für die spezifischen Bedarfe. Das war auch dringend nötig. Denn bei Contergangeschädigten machen sich jetzt, nach über 50 Jahren, die körperlichen Überlastungen und Verschleißerscheinungen deutlich bemerkbar.

Viele Contergangeschädigte haben beispielsweise Mund und Gebiss für Tätigkeiten nutzen müssen, für die wir Arme und Hände gebrauchen. Die Folge sind Schädigungen im Schulter- und Nackenbereich, aber auch starke Schmerzen und Abnutzung der Zähne. Häufig sind spezielle Therapien sowie eine kieferorthopädische Behandlung des Gebisses notwendig.

Hier sollten die Leistungen für spezifische Bedarfe helfen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die diesjährige Evaluation des Gesetzes hat aufgezeigt, dass die Leistungen nicht so bei den Betroffenen ankommen wie gewünscht und auch wie nötig. Das Antragsverfahren ist zu kompliziert, und viele Bedarfe sind nicht optimal abgedeckt. Bis Ende 2015 wurden erst 5 Millionen Euro abgerufen.

Es geht darum, dass die Geschädigten die Hilfen erhalten, die für sie vorgesehen sind und die sie auch brauchen. Daher freue ich mich, dass die Empfehlungen des Evaluationsberichtes umgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2017 wird es zu einer Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe kommen. Die Pauschalierung folgt auch dem Wunsch der Betroffenen. Die jährlichen Pauschalen richten sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Damit sorgen wir für eine gerechte Verteilung der Mittel und für eine weitgehende Gleichbehandlung aller Betroffenen. Der Sockelbetrag kommt allen zugute, den geringer Geschädigten in besonderer Weise. Die Pauschalen sind so gestaltet, dass die Betroffenen sie eigenverantwortlich verwenden können. Es wird keine Einzelfallprüfung mehr geben. Das spart Bürokratie. Aber was viel wichtiger ist: Wir entlasten die Betroffenen, und die Hilfen für spezifische Bedarfe kommen umfänglich bei ihnen an.

Während der Beratungen über diesen Gesetzentwurf war auch die Struktur der Stiftung ein Thema. Für eine Veränderung wollen wir uns die Zeit nehmen, die für ein solches Vorhaben notwendig ist. Als Grundlage dafür wollen wir in Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand und dem Stiftungsrat ein Gutachten in Auftrag geben, das die Stiftungsstruktur analysiert. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den Koalitionsfraktionen für den guten Gesetzentwurf und die notwendige Weiterentwicklung der Hilfen für Contergangeschädigte bedanken. Mein besonderer Dank geht an den Stiftungsvorstand für seine engagierte und ehrenamtliche Arbeit im Sinne der Betroffenen. Ebenfalls bedanke ich mich beim Stiftungsrat. Es ist auch dem Wirken der Stiftung zu verdanken, dass die spezifischen Bedarfe nun zu einer wirklichen Hilfe, die bei den Betroffenen ankommt, weiterentwickelt wurden. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Als nächste Rednerin hat Katrin Werner für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7045654
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
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