Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann an Sie, Herr Beermann, ganz gut anschließen und sagen: Wir haben eine historische Verantwortung den Contergangeschädigten gegenüber. Aus dieser Verantwortung sollte insofern Gemeinsamkeit erwachsen, als wir uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg dieser Opfergruppe zuwenden und für sie die bestmöglichen Lösungen finden; da stimmen wir vollkommen überein. Aber ich sage an dieser Stelle auch: Das ist leider mit diesem Gesetzentwurf – Sie merken: ich schlage einen ruhigen Ton an – nicht gelungen.
Das Schlafmittel Contergan – das wissen wir – hat enormen Schaden verursacht. Über 50 Jahre waren die Opfer dieses Medikaments chronisch unterversorgt – medizinisch und sozial. Die Firma Grünenthal hat sich enorm billig aus der Verantwortung herausgekauft. Die Familien haben auf Schadensersatzansprüche verzichtet, und die Bundesrepublik Deutschland hat Verantwortung übernommen. Diese Verantwortung besteht bis heute. Ich habe es schon gesagt: Über 50 Jahre waren die Menschen unterversorgt. Erst im Jahr 2013 hat sich wirklich etwas verbessert, was die sogenannten Conterganrenten anbelangt; das haben einige Vorredner schon gesagt. Auch der Versuch, mit den spezifischen Bedarfen darüber hinaus etwas zu tun, war wohlgemeint.
Dieses Parlament hat das mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf den Weg gebracht. Ich bin allen Kollegen, genau wie Sie, Herr Beermann, unendlich dankbar dafür, dass es funktioniert hat; denn es bedeutet unendliche Erleichterungen für die Lebenssituation der Betroffenen. Das sehen auch alle so. Ich glaube, der Arbeit dieses Parlaments gebührt in dieser Hinsicht ganz viel Wertschätzung.
(Beifall im ganzen Hause)
Wir haben gesehen – das kann passieren –, dass das, was sich das Parlament gedacht hat, nicht in aller Konsequenz gut funktioniert. Die spezifischen Bedarfe mit den Einzelfallanträgen haben zu Problemen, zu Unmut unter den Betroffenen und auch – das muss man sagen – zu einem großen Vertrauensverlust geführt. Ich bin der Meinung, dass für diesen Vertrauensverlust auch der Vorstand eine gewisse Verantwortung trägt. Er hat das Gesetz sehr streng ausgelegt. Im Zweifelsfall sind zu viele Fälle vor Gericht gelandet. Das hat bei vielen Contergangeschädigten zu dem Eindruck geführt, dass diese Stiftung nicht mehr auf ihrer Seite, sondern leider auf der anderen Seite steht. Das müssen wir unbedingt korrigieren. Das darf auf keinen Fall stehenbleiben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu einem ähnlichen Ergebnis ist die Evaluation und sind die Expertisen, die dazu vorgelegt worden sind, gekommen. Das Ergebnis war, dass das bisherige Antragsverfahren unzureichend, sehr kompliziert und intransparent sei. Deswegen war der Vorschlag, zu einer Pauschalierung zu kommen. Ich glaube, in diesem Haus besteht hohe Übereinstimmung, dass das der richtige Weg ist.
Obwohl im Detail unterschiedliche Haltungen bestehen, hätte die Möglichkeit bestanden, mit einer breiten Mehrheit zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu kommen. Das war auch unter uns Berichterstattern und Berichterstatterinnen nicht das Problem. Wir haben an einigen Stellen hin und her diskutiert. Die Union hat sich schwergetan, die Pauschalierung zu akzeptieren. Im Endeffekt lag darin nicht das Problem. Aber andere Aspekte wurden unter uns nicht angesprochen, nichts ins Feld geführt. Es haben dazu auch keine Termine mehr stattgefunden. Das ist wirklich sehr schade. Leider haben Sie als Regierungsfraktionen nie angesprochen, dass Sie über die spezifischen Bedarfe hinaus beabsichtigen, die Stiftungsstruktur im Grundsatz zu verändern.
Dann kam leider der Gesetzentwurf. Der ist sehr viel weiter gegangen, als es angedeutet worden ist. Darin ist die Stärkung des Stiftungsvorstandes zulasten des Stiftungsrates vorgesehen. Darin war auch ein noch stärkerer Einfluss des Ministeriums gegenüber der Stiftung vorgesehen. Es wurde in der Evaluation ganz deutlich gesagt, dass die Stellung des Familienministeriums gegenüber der Conterganstiftung ohnehin schon so stark sei, dass deren Unabhängigkeit bedroht sei. Das ist sehr deutlich. Der Gesetzentwurf geht hier in die völlig andere Richtung. Ich muss sagen, dieser Vorschlag hat uns von den Socken gehauen. Das hat vor allen Dingen auch unter den Betroffenen zu großer Verärgerung geführt, ohne dass es notwendig gewesen wäre.
Die Anhörung bestätigt noch einmal unsere Haltung. Alle Sachverständigen haben davor gewarnt, die Stiftungsstruktur zu verändern, ohne sie vorher zu evaluieren. Deswegen – das will ich an dieser Stelle sagen – bin ich der Unionsfraktion und der SPD sehr dankbar, dass sie jetzt viel von dem zurücknehmen, was das Ministerium ursprünglich vorgesehen hat. Ich bitte Sie in Bezug auf die Beschlussfähigkeit – es sind Vorschläge enthalten, die wir so nicht mittragen können, deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht –: Bitte beschließen Sie das Gesetz heute nicht. Es wäre gut, wenn wir wieder zu einer Gemeinsamkeit zurückkehren könnten. Die Stiftung muss im Geist der historischen Verantwortung wirken. 1976 hat das Bundesverfassungsgericht in ebendieser Weise geurteilt. Ich glaube, dass wir dazu in der Lage sind – Zeitplan und Verfahren, in dem wir uns jetzt befinden, lassen es nicht zu –, zukünftig alles, was die Contergangeschädigten angeht, mit einer hohen Übereinstimmung zu tun. Dazu gibt es alle Möglichkeiten. Heute gelingt uns das offensichtlich nicht ganz. Aber es darf nicht so weitergehen. Wir sollten sehen, dass wir die Gemeinsamkeiten, die in diesem Hohen Haus bestehen, wieder in den Vordergrund rücken.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ursula Schulte hat als nächste Rednerin für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7045663 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Conterganstiftungsgesetzes |