15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Tagesordnungspunkt 7

Paul LehriederCDU/CSU - Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin Bulmahn! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Betroffene! Ich weiß aus zugesandten Mails, dass sehr viele an den Fernsehgeräten diese Debatte verfolgen, um zu erfahren: Wie geht man mit meinem Schicksal um?

Die Verbesserung der Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen liegt uns allen – ich denke, hier spreche ich fraktionsübergreifend für alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause – besonders am Herzen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

– Also, wenn die Linke klatscht, mache ich Pause.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir können ja auch mal klatschen, oder? Wenn du etwas Richtiges sagst!)

– Ja, es ist immer richtig, bei meiner Rede zu klatschen, Herr Kollege.

(Ursula Schulte [SPD]: So weit geht die Liebe nicht!)

Das tägliche Leben der immer älter werdenden rund 2 700 Betroffenen ist durch die thalidomidbedingten Behinderungen und deren Folge- und Spätschäden geprägt. Die früheren sogenannten Contergankinder sind mittlerweile alle etwa in meinem Alter, also Mitte/Ende 50.

Ich muss zugeben, ich war wirklich beeindruckt, als mir vor zweieinhalb Wochen ein Betroffener und Sachverständiger im Anschluss an die durchgeführte Anhörung auf seinem Tablet Folgendes zeigte: Er fragte mich nach meinem exakten Geburtsdatum – ich bin 1959 geboren, genau in der Mitte der Conterganproblematik; 1957 bis 1961 gab es die meisten Conterganfälle in Deutschland –, und dann schaute er auf sein Tablet und sagte: Jawohl, lieber Ausschussvorsitzender, an deinem Geburtstag ist in Deutschland auch ein contergangeschädigtes Kind auf die Welt gekommen. – Ich habe ihn gefragt, ob er mir die Daten zu Verfügung stellen kann, aber das konnte er aus Datenschutzgründen leider nicht. Aber ich weiß, es lebt in Deutschland jemand, der auf den Tag genauso alt ist wie ich und der wegen dieses Conterganmedikaments mit Schäden geboren wurde. Ich glaube, alle, die in meiner Alterskohorte sind, die meine Konsemester sind, müssen Gott danken, wenn sie dieses Schicksal nicht erlitten haben, wenn sie durch dieses Medikament nicht geschädigt worden sind.

Ich bin sehr dankbar dafür – ich spreche ganz bewusst in Richtung Regierungsbank –, dass bei diesem wichtigen Thema neben unserer Familienministerin auch der Justizminister dieser Debatte lauscht. Das zeigt, welche Bedeutung diesem Gesetz in der Gesellschaft zukommt. – Für Ihre Anwesenheit möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Frau Schwesig, ich wünschte mir, dass manch andere s Gesetzgebungsvorhaben, das wir derzeit gemeinsam in Arbeit haben, in ähnlich zügiger und konstruktiver Zusammenarbeit abgeschlossen würde, wie das bei diesem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes der Fall war.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das täuscht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Betroffene sind darauf angewiesen, bestimmte Körperteile vermehrt einzusetzen, um ihren Alltag zu meistern. Aus diesem Grund häufen sich im Alter die Gebrechen. Die jahrzehntelangen Überlastungen durch Fehlstellungen des Körpers und Ausgleichsbewegungen wirken sich auf die Gesundheit aus. Der körperliche Verschleiß verschiedener besonders beanspruchter Gelenke verstärkt sich, wie bereits ausgeführt, mit zunehmendem Alter. Aufgrund des mit steigendem Alter der Betroffenen zunehmenden körperlichen Verschleißes ist eine zukunftsorientierte, angemessene Weiterentwicklung der Unterstützungsleistungen erforderlich. Diesem Erfordernis sind wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen.

Wir haben es uns mit der Erarbeitung eines Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nicht leicht gemacht. Im Zuge der Vorlage des Ersten Berichts über die Auswirkungen des Con­terganstiftungsgesetzes vom 1. Juni 2016 haben wir die Wirkung der Leistungsverbesserungen, die durch das dritte Änderungsgesetz eingeführt worden sind, bewertet und geprüft, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Im Jahr 2009 wurden die Conterganrenten verdoppelt – die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen –, und im Jahr 2013 wurden sie deutlich, bis zu einem Höchstbetrag von 7 175 Euro, erhöht. Gleichzeitig wurden die Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe eingeführt, die unabhängig vom Schädigungsgrad auf entsprechenden Antrag gewährt werden. Dafür wurde ein Topf mit insgesamt 30 Millionen Euro jährlich eingerichtet. Wir mussten allerdings feststellen – auch hierauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen –, dass von den in Aussicht gestellten 30 Millionen Euro nur circa 2,5 Millionen Euro pro Jahr abgerufen wurden. Jetzt kann man fragen: Woran liegt das? Liegt das daran, dass die Hilfe nicht notwendig war? Das glaube ich nicht. Ich glaube, das liegt daran, dass wir die Leistungsbewilligungen relativ restriktiv gehandhabt haben. Dieser Erfahrung folgend führen wir jetzt eine Pauschalierung ein. Wir sagen: Jeder soll zu seinem Recht kommen, egal ob er in den letzten Jahren einen Antrag zu den spezifischen Bedarfen gestellt hat oder nicht. Jeder soll, insbesondere im fortgeschrittenen Alter, eine Erleichterung erhalten.

Aus Gesprächen mit Betroffenen weiß ich, dass viele vor einer Antragstellung zurückschreckten, nicht nur, weil sie vielleicht selber den Bedarf noch nicht einsehen wollten, sondern auch, weil sie vor dem langwierigen, aufwendigen, komplizierten Genehmigungsverfahren zurückgeschreckt sind. Sie sagten sich: Wenn ich abgelehnt werde, muss ich zum Sozialgericht gehen; doch diese Kraft habe ich nicht, das will ich mir nicht antun. – Möglicherweise ist der eine oder andere Antrag, der begründet gewesen wäre, aus diesen Gründen nicht gestellt worden.

Deshalb halte ich es für richtig, dass wir jetzt das komplizierte Antragsverfahren abschaffen und mit der Pauschalierung dafür sorgen, dass die Lebenssituation von möglichst vielen der 2 700 Contergangeschädigten im Alter verbessert wird. Dazu gehört vieles, zum Beispiel eine Küchenmaschine, ein Autoumbau, elektrische Jalousienheber. Ich erinnere an die berühmte Boxspringbettentscheidung. Es geht um Dinge, die jedem das Leben erleichtern, die für Menschen mit diesen Handicaps aber eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation bedeuten, insbesondere bei zunehmendem Verschleiß des Skeletts, der körperlichen Gliedmaßen.

Viele Betroffene haben – ich habe bereits darauf hingewiesen –, zum Teil aus Scheu, zum Teil aufgrund des bürokratischen Aufwands, zum Teil aber auch aus Scham, keinen Antrag gestellt. Sie scheuten den komplizierten Weg und die bürokratischen Hürden.

Konkret sieht der vorliegende Gesetzentwurf nunmehr vor – ich will das noch einmal wiederholen, auch wenn der eine oder andere Kollege schon darauf hingewiesen hat –, dass die Leistungen für spezifische Bedarfe nicht länger als individuell bedarfsdeckende Leistungen gewährt werden, sondern künftig ohne gesonderten Antrag pauschal. Somit ergibt sich für alle Betroffenen ein jährlicher Sockelbetrag in Höhe von 4 800 Euro. Hierdurch erreichen wir eine gerechtere, schnellere, unkompliziertere Verteilung. Die Contergangeschädigten sind nicht mehr Antragsteller, sind nicht mehr Bittsteller, sondern sie haben Rechte; sie haben den Anspruch darauf, dieses Geld so einzusetzen, wie sie es selbstbestimmt für richtig halten. Ich glaube, das ist eine deutliche Verbesserung.

Liebe Kollegin Werner, lieber Kollege Birkwald, ich würde mir wünschen, dass Sie nach meinen Ausführungen in sich gehen und noch einmal überlegen, ob Sie nicht von Ihrer machtvollen Enthaltung abrücken und doch zustimmen können. Von einer lauten Enthaltung hier im Hause wird die Situation der Contergangeschädigten nicht verbessert. Also geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck. Sie können das draußen bei den Geschädigten viel besser verkaufen, wenn Sie sagen: Jawohl, Lehrieder hat uns überzeugt. Wir haben dafürgestimmt.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Werner [DIE LINKE]: Das können Sie schlecht verkaufen! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Er hat es zumindest gut versucht!)

Wie schon gesagt, die Contergangeschädigten hätten es verdient.

In diesem Sinne bedanke ich mich für das konstruktive, wahrlich parteiübergreifende Mitwirken an diesem Gesetzentwurf. Wir haben noch nicht alles erreicht; darauf wurde hingewiesen. Wir haben die Evaluationszeit von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt, weil wir möglichst schnell sehen wollen, wie dieses Gesetz wirkt und was wir in den nächsten Jahren brauchen. Ich glaube, ähnlich wie in den vergangenen vier, fünf, zehn Jahren werden wir weiterhin in diesem Hohen Haus über das Thema Contergan diskutieren. Wir werden weiter hinschauen. Wir werden auch die anstehende Strukturreform – wie geht es mit der Stiftung, mit dem Stiftungsvorstand weiter? – im Blick behalten.

(Katrin Werner [DIE LINKE]: Dann können wir ja zustimmen!)

– Ja, da könnt ihr dann wieder zustimmen. Heute müsst ihr erst einmal dieser Verbesserung zustimmen.

Ich bedanke mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es ist noch nicht Weihnachten, Paul!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7045678
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
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