Uwe FeilerCDU/CSU - Bekämpfung der Schwarzarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir das Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit ab. Die Regierungskoalition setzt damit ihr entschlossenes Vorgehen gegen Unternehmen fort, die meinen, sich durch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern einen Vorteil verschaffen zu können, aber auch gegen Arbeitnehmer, die entweder aus freien Stücken oder aus einer Notlage heraus nicht erkennen, dass sie mit ihrem Handeln nicht nur den Sozialstaat, sondern vor allen Dingen sich selbst schädigen.
In den vergangenen Monaten war ich mit mehreren Gesetzen befasst, die bezwecken, Steuerehrlichkeit zu fördern und entschieden denjenigen nachzugehen, die meinen, sich ihren Pflichten bei der Entrichtung von Steuern oder Sozialabgaben entziehen zu können. Meine Damen und Herren, von daher steht auch dieses Gesetz in einer Reihe mit einem Bündel von Maßnahmen, mit denen wir sicherstellen, dass der Ehrliche nicht der Dumme ist, sondern dass Steuer- und Abgabengerechtigkeit in diesem Land Ansprüche sind, die wir gemeinsam mit den Länderbehörden durchsetzen wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Heute Abend darf ich noch zur Unterbindung von Kassenmanipulationen sprechen. Ich möchte aber auch an unser Gesetzespaket zum automatisierten internationalen Informationsaustausch in Steuersachen und an die BEPS-Initiative erinnern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, dass der Staat wichtige Aufgaben wahrnehmen und vor allem finanzieren kann.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben wir zahlreiche Aspekte mit den Sachverständigen diskutiert. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Fragmentierung der Informationen mit das größte Hindernis darstellt, Schwarzarbeit noch wirksamer auf die Schliche zu kommen. Genau da setzen wir in diesem Gesetz an. Die veraltete und dezentral organisierte EDV soll durch eine integrierte einheitliche Datenbank in einem modernen IT-Verfahren ersetzt werden und den beteiligten Behörden aktuelle und vor allem umfassende Daten zur Verfügung stellen.
Ein Blick in § 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes macht deutlich, dass es sich um eine äußerst komplexe Thematik handelt, bei deren Lösung der Zoll aufseiten des Bundes mit vielen Akteuren zusammenarbeiten muss. An dieser Stelle möchte ich mich einmal ausdrücklich für die gute Arbeit bedanken, die die Kolleginnen und Kollegen des Zolls leisten. Herr Dr. Meister, ich bitte Sie, dieses Lob und diesen Dank entsprechend weiterzugeben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden fängt bei den Landesfinanzverwaltungen an, setzt sich über die Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsschutzbehörden, die Ausländerbehörden, die Handwerks- und Gewerbebehörden, die Einzugsstellen der Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen, die Asylbehörden und die Landespolizeien fort und endet beim Bundesamt für Güterverkehr.
All diese Behörden können Hinweise auf unerlaubte Beschäftigungsformen gewinnen und sollten sich meiner Meinung nach auch darüber austauschen dürfen. Hier kann ein Informationsaustausch, mit dem wir auch in anderen Bereichen gute Erfahrungen gemacht haben, nur von Vorteil sein.
(Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Genau!)
Das schließt aber beispielsweise auch mit ein, dass die oftmals kommunalen Behörden, die sich um die handwerks- und gewerberechtlichen Bestimmungen kümmern, auch Prüfungsrechte eingeräumt bekommen, um ihren Anteil beitragen zu können.
Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Länder entsprechend tätig werden. Künftig können Betriebe, die gegen dieses Gesetz verstoßen, nicht nur von öffentlichen Bauaufträgen, sondern auch von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ausgeschlossen werden.
Seitens der Grünen wird vorgeschlagen, die Landwirtschaft in den Kreis derjenigen Branchen gemäß § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen, die als besonders gefährdet gelten. Diesem Ansinnen vermögen wir nicht zu folgen, weil wir die ohnehin schon gebeutelte Landwirtschaft nicht noch mit weiteren Regularien überfrachten wollen.
(Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Das ist gut!)
Davon abgesehen, dass landwirtschaftliche Betriebe zu Recht genauso wie alle anderen Betriebe Kontrollen durch den Zoll unterworfen sind, hat uns das Finanzministerium nachvollziehbar dargestellt, dass es sich hier keineswegs um eine besonders risikobehaftete Branche handelt. Auch habe es keinerlei Probleme bei Kontrollen deswegen gegeben, weil die Beschäftigten ihre Ausweise nicht mitgeführt haben.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann waren wir in zwei verschiedenen Veranstaltungen! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt keine Dokumentationspflicht!)
Ohne eine ausreichende Personalausstattung helfen die besten Gesetze nichts.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!)
Erfreulich ist, dass wir die Stellen bei der Zollverwaltung aufgestockt haben und die Ausbildungskapazitäten entsprechend erhöht wurden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Bei der Anhörung wurde mehrfach angesprochen, dass insbesondere die Kommunen im Bereich Personal mehr Unterstützung durch die Länder benötigen. Wichtig ist aber auch, dass Behörden, die Verstöße feststellen, diese auch ahnden können. Im Bereich der Sozialversicherung kann der Zoll deshalb zukünftig auch Meldeverstößen nachgehen – und sie bis zum Ermittlungsverfahren begleiten –, die er bislang an die Einzugsstelle gemäß § 112 Absatz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abgeben musste. Er musste dann darauf vertrauen, dass man sich dort der Sache annimmt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Auch der Forderung, Konzessionen ausdrücklich in den Katalog von Vergabeausschüssen mit aufzunehmen, muss ich leider eine Absage erteilen.
(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schade!)
Hier wurde bewusst eine gleichlautende Formulierung des Vergabemodernisierungsgesetzes gewählt. Sollte es hier missbräuchliche Gestaltungen geben, ist es uns unbenommen, entsprechend nachzusteuern.
Auf ein zeitgemäßes Level bringen wir auch den Zugriff der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die Fahrzeug- und Halterdaten. Während bislang jede Frage manuell bearbeitet werden musste und Faxe quer durch die Republik verschickt wurden, sorgt der automatische Informationsaustausch künftig für schnelle und vor allem weniger personalintensive Auskünfte.
Zum Ende meiner Rede darf ich noch kurz auf die Umdrucke eingehen, die an die von mir angesprochenen Themen anschließen. Demnach nehmen wir die Landesbehörden, die sich mit der für Schwarzarbeit anfälligen Branche der Personenbeförderung beschäftigen, in den Katalog der Kooperationsbehörden auf, die nicht nur den Zoll informieren, sondern von diesem auch informiert werden.
Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Informationen über Kraftfahrzeuge und deren Halter, die nunmehr ausschließlich beim Bund liegen, auch den Landesfinanzbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Weiterhin wird die Kraftfahrzeugsteuer ans EU-Recht angepasst. All diese Regelungen sind sinnvoll und sollten deshalb unsere Unterstützung erfahren.
Bei den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMF bedanke ich mich für die guten Beratungen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Für die Linke spricht jetzt Jutta Krellmann.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7045947 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung der Schwarzarbeit |