Jens Spahn - Nachtragshaushaltsgesetz 2016
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau und die Verstetigung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen sind der Bundesregierung ein großes Anliegen, wie wir schon in den vergangenen Haushalten gezeigt haben. Das ist ein Schwerpunkt unserer Haushaltspolitik, und das drückt auch dieser Nachtragshaushalt für 2016 aus, den wir heute in erster Lesung beraten.
Wir haben im Jahr 2016 bereits 31,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Straße, die Schiene, den Breitbandausbau und viele andere Dinge vorgesehen. Es gibt sogar so viel zusätzliches Geld, dass wir feststellen müssen, dass nicht das fehlende Geld der Engpass ist, wenn es darum geht, Bundesinfrastrukturprojekte voranzubringen, sondern dass die Planungsprozesse den eigentlichen Engpass darstellen. An dieser Stelle – das ist aber eine andere Debatte – müssen wir darüber reden, wie wir die Planung für Infrastrukturinvestitionen in Deutschland gestalten können.
Zu diesen 31,5 Milliarden Euro, die schon für 2016 geplant waren, werden jetzt noch einmal 3,5 Milliarden Euro zusätzlich mit diesem Nachtragshaushalt für Investitionen bereitgestellt. Das ist eine Steigerung von deutlich mehr als 10 Prozent und ist damit noch einmal ein deutliches Zeichen dafür, dass diese Koalition einen Schwerpunkt auf öffentliche Infrastrukturinvestitionen legt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Neue, das wir hier möglich machen wollen – dazu brauchen wir noch die Begleitgesetze; wir schaffen hiermit die haushaltsrechtliche Grundlage, aber es braucht noch grundgesetzliche und andere gesetzliche Änderungen –, betrifft Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Mit diesen 3,5 Milliarden Euro stellen wir als Bund zusätzlich zu den bereits vorhandenen 3,5 Milliarden Euro im kommunalen Investitionsförderungsfonds also insgesamt 7 Milliarden Euro für Investitionen in den Kommunen zur Verfügung. Auch das ist einmal mehr ein deutliches Zeichen – im Übrigen zusätzlich zu vielen Maßnahmen, die wir in den letzten Monaten beschlossen haben – dafür, wie stark sich der Bund bei der Unterstützung der Kommunen, der Städte und Gemeinden engagiert.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das, wofür wir hier die haushaltsrechtliche Grundlage schaffen und die 3,5 Milliarden Euro bereitstellen, nämlich für stärkere Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, ist Bestandteil des Bund-Länder-Kompromisses, der die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betrifft. Natürlich kann man – das werden wir in den nächsten Monaten so miteinander tun, wie wir es in den letzten Monaten schon gemacht haben – trefflich darüber streiten, wie dieses Zusammenspiel von Bund und Ländern im Föderalismus geordnet sein soll, bei wem welche Kompetenzen liegen und welche Entscheidungen bei Kompetenzverschiebungen tatsächlich welche langfristigen Folgen haben werden. Das ist sicherlich ein Punkt, bei dem es zur Frage der Bildungsfinanzierung etwas zu debattieren gibt.
An einer Stelle aber gibt es, glaube ich, keine Debatte: Der Bedarf ist objektiv da, was Investitionen in Schulen und in die Bildungsinfrastruktur vor Ort angeht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Roland Claus [DIE LINKE]: Da hat er recht!)
Ich jedenfalls kenne viele Eltern, hier in Berlin und anderen Städten, die sich schon die Frage stellen, warum manchmal mit viel medialer Aufmerksamkeit über geschlechterneutrale Toiletten diskutiert wird, während sie erleben müssen, dass ihren eigenen Kindern nur ziemlich desolate Schultoiletten zur Verfügung stehen. Die Folge ist, dass sich die Kinder mitunter gar nicht trauen, auf diese Toiletten zu gehen, und sie gar nicht mehr benutzen mögen. Der Zustand der Toiletten oder der Schulbauten insgesamt ist mitunter unhaltbar. Deswegen ist es gut, dass wir mit dem, was wir hier vorhaben, einen Schwerpunkt setzen. Der Bedarf jedenfalls für mehr Investitionen in Schulen und in die Bildungsinfrastruktur – jenseits aller kompetenzrechtlichen Fragen – ist vorhanden.
Das bringt mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend zu der grundsätzlichen Bemerkung, dass wir – auch das ist eigentlich etwas Besonderes, wenn Sie sich anschauen, was in anderen Ländern in Europa und der Welt los ist, was die haushaltsrechtliche Ausgangslage angeht – im Jahr 2016 einen Spielraum haben, den wir nutzen können, nicht zuletzt, weil wir für unsere Schulden weniger Zinsen zahlen müssen. Wir können uns, ohne uns neu zu verschulden, 3,5 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen leisten.
Wir zeigen also: Ein ausgeglichener Haushalt und zugleich Wachstumsimpulse – das ist möglich. Das zeigen wir auch mit diesem Nachtrag. Wir zeigen einmal mehr einen ausgeglichenen Haushalt. Das heißt am Ende: Wir lassen Spielraum für künftige Generationen. Ein ausgeglichener Haushalt ist möglich, und gleichzeitig kann man zusätzliche Investitionsimpulse, die im Übrigen ja auch künftigen Generationen dienen, setzen. Wir zeigen, nicht nur für Deutschland, sondern durchaus auch für andere Länder, dass beides zusammen geht. Auch das ist ein wichtiges Signal, das dieser Nachtragshaushalt sendet.
In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf spannende parlamentarische Beratungen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Dann wollen wir mal gucken, ob die Spannung gleich in dieser Debatte ausbricht.
(Heiterkeit)
Der Erste, der das vorführen könnte, ist der Kollege Claus für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7045982 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Nachtragshaushaltsgesetz 2016 |