Uwe FeilerCDU/CSU - Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zunächst relativ abstrakt erscheint, kann ich in Anbetracht dieses durchaus sperrigen Titels grundsätzlich nachvollziehen. Doch der erste Eindruck täuscht. Jeder von uns kommt mehrfach mit diesen Grundaufzeichnungen in Berührung. Egal ob sich morgens beim Bäcker ein Brötchen oder ein Kaffee gekauft wird oder ob abends ein Bier in der Kneipe bestellt wird: Abgerechnet wird meist mithilfe elektronischer Kassensysteme.
Nachdem mich dieses Thema seit über eineinhalb Jahren intensiv beschäftigt, ertappe ich mich mittlerweile selbst dabei, mir im Restaurant, am Kiosk oder im Supermarkt genau anzusehen, welches Kassensystem verwendet wird und wie die Abläufe in diesem Geschäft funktionieren.
Die große Mehrzahl der Unternehmer und Unternehmerinnen kommt ihren Verpflichtungen anstandslos nach und rechnet gegenüber den Finanzbehörden auch ordnungsgemäß ab. Leider gibt es aber auch, wie überall im Leben, schwarze Schafe, die meinen, den einen oder anderen Euro am Fiskus vorbei vereinnahmen zu können. Dass es Betrugsfälle gibt, ist unumstritten und zeigt auch den Handlungsbedarf auf. Die Kunst bei diesem Gesetz war es, ein Verfahren zu entwickeln, das deutlich macht, was für Anforderungen wir sowohl an die Hersteller von elektronischen Kassensystemen als auch an die Unternehmer stellen, die derartige Geräte zukünftig einsetzen. Gleichzeitig sollten aber auch weiter Verkäufe in Hofläden, bei Dorffesten oder in Vereinsgaststätten möglich sein, ohne dass jeder Wurstverkäufer eine Registrierkasse mit sich herumtragen muss.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns meines Erachtens ein guter Kompromiss gelungen, der Betrug wirksam unterbindet, Unternehmen Investitionssicherheit bietet und Lösungen von großen Handelsketten bis zu Kleinstunternehmen erlaubt. Mein Dank geht deshalb nicht nur an den Koalitionspartner für die Einigungsbereitschaft, sondern auch an das Bundesfinanzministerium, das uns geduldig zahlreiche Nachfragen beantwortet und mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat. Einige Punkte möchte ich besonders hervorheben:
Erstens. Ab dem 1. Januar 2020 besteht für all diejenigen, die über ein elektronisches Kassensystem verfügen, die Verpflichtung, ein Kassensicherungssystem zu verwenden, das Manipulationen ausschließt. Durch die manipulationssichere Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls kann die Finanzverwaltung künftig lückenlos nachvollziehen, welche Eingaben in die Kasse erfolgten.
Für diejenigen, die erst in jüngerer Vergangenheit ein Kassensystem angeschafft haben, sehen wir eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 vor. Damit schützen wir getätigte Investitionen innerhalb des normalen Abschreibungszeitraumes, setzen aber auch klare Fristen für die notwendigen Umstellungen, auf die sich alle jetzt sechs Jahre lang vorbereiten können.
Zweitens. Dafür ziehen wir gegenüber dem Regierungsentwurf die Kassennachschau vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2018 vor. Die Finanzverwaltungen der Länder haben somit die Möglichkeit, das Kassensystem vor Ort in Augenschein zu nehmen, Testeinkäufe zu tätigen und die ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zu kontrollieren.
Drittens. Wir führen eine Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ein. Damit erschweren wir die Benutzung von Zweit- und Nebenkassen.
Viertens. Wir schaffen aber auch praktikable Lösungen für besondere Fälle. Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung entfällt die Einzelaufzeichnungspflicht. Die offene Ladenkasse bleibt also möglich. So muss beim Schützenfest auch in Zukunft nicht jedes ausgegebene Bier oder jede Bratwurst in der offenen Ladenkasse verzeichnet bzw. erfasst werden. Das Gleiche gilt für die Kasse des Vertrauens auf Feldern. Hier würde eine Aufzeichnungspflicht eine unbillige Härte darstellen und den Verkauf von Waren unnötig erschweren, wenn nicht sogar gänzlich verhindern.
Fünftens. Eine Kassenanschaffungspflicht besteht auch in Zukunft nicht. Jedoch ist der Unternehmer bei der Benutzung von elektronischen Kassen künftig verpflichtet, einen Beleg auszugeben. Die Finanzbehörden können jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 148 der Abgabenordnung den Unternehmer von der Belegausgabepflicht befreien, wenn das unzumutbar erscheint. Der Bäcker von der Ecke muss also auch in Zukunft nicht für jedes 20-Cent-Brötchen zwingend einen Beleg ausgeben.
Meine Damen und Herren, wir schließen heute ein Gesetzesverfahren ab, bei dem Genauigkeit vor Schnelligkeit stand.
Alle gesetzlichen Regelungen und technischen Lösungen helfen jedoch nicht, wenn keine hinreichende Kontrolle erfolgt. Die Länder sind jetzt aufgefordert, die wirksamen Instrumente Meldepflicht und insbesondere Kassennachschau zu nutzen, damit sich das Entdeckungsrisiko bei Steuerbetrug deutlich erhöht.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Richard Pitterle ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7046007 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen |