15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Zusatzpunkt 5

Christian FlisekSPD - Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wenn für eine Debatte wie die zum Urheberrecht insgesamt nur 25 Minuten anberaumt sind, dann muss man eigentlich gleich zur Sache kommen. Ich kann mir aber eine Vorbemerkung nicht ganz verkneifen.

Mich hat schon irritiert, dass es nur die SPD-Fraktion war, die darauf insistiert hat, dass wir diese Debatte heute führen. Alle anderen Fraktionen waren geneigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kollege, ich wollte keinen Weißwein trinken!)

Ich denke, das wird dem Thema, das wir hier verhandeln, nicht ganz gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir verhandeln heute die Arbeitsbedingungen, die Grundlagen für unzählige Künstler und Kreative in diesem Land. Ich glaube, das ist auch ein guter Tag für die Kreativen.

(Zurufe von der Linken)

– Hören Sie einfach einmal zu; denn sonst bekommen Sie von den vier Minuten, die ich rede, gar nichts mit.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon sind jetzt schon zwei Minuten um! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Deswegen!)

– Gemach, gemach!

Nach Jahren folgenloser Ankündigungen – das muss man hier auch einmal sagen – ist die Lethargie im Urhebervertragsrecht überwunden. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Urheber stärken wollen, dass wir die Kreativen stärken wollen, und wir liefern heute. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren.

Eines muss man deutlich sagen: Die Verhandlungen waren sehr intensiv; sie waren am Ende aber auch erfolgreich. Für die SPD-Fraktion war eines von Anfang an wichtig: Der rote Faden für uns war – Sie können sagen, das war unser Kompass –: Wir wollten die einzelnen Kreativen aus der Schusslinie nehmen, wir wollten sie in ihren Rechten stärken. Wir wollten vor allen Dingen dafür sorgen, dass sie mit gemeinsamen Vergütungsregelungen branchenspezifisch Regelungen zum Urheberrecht treffen können und dass sie, wenn es darum geht, Rechtsverletzungen geltend zu machen, also Verstöße gegen gemeinsame Vergütungsregelungen, aus der Schusslinie genommen werden.

Das haben wir geschafft, das ist heute gelungen. Deswegen sage ich auch ganz ausdrücklich herzlichen Dank an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an den Bundesminister Heiko Maas, an den Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange, und ich darf Sie bitten, Herr Staatssekretär,

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sich zu erheben!)

dass Sie diesen Dank auch an Ihr Referat weitergeben;

(Beifall bei der SPD)

denn wir haben hier insgesamt wirklich über die gesamte Strecke hinweg sehr kooperativ und gut miteinander verhandelt.

(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Wenn das zur Sache ist!)

Meine Damen und Herren, der Auskunftsanspruch war am Ende sozusagen der Casus knacksus.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Für uns als SPD-Fraktion war immer klar, dass jeder Journalist – egal ob Textjournalist oder Fotojournalist –, dass jeder Schauspieler einen Auskunftsanspruch haben muss. Ich bin froh, dass das gelungen ist. Deswegen ist dieser Auskunftsanspruch, den wir heute regeln, auch ein Auskunftsanspruch, der seinen Namen wert ist. Der Auskunftsanspruch ist ein Hilfsanspruch. Er dient dazu, die Grundlagen zu ermitteln, die Informationen zu bekommen, die ein Kreativer braucht, damit er seine angemessene Vergütung bemessen und beziffern kann.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe teilweise die Debatte nicht mehr verstanden. Da ist von den Zeitungsverlagen, von den Zeitschriftenverlegern der Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt worden, nur weil man genau diesen Menschen, denen man seine Produkte verdankt, einen Auskunftsanspruch schuldet. Gleichzeitig waren es dieselben Verleger, die in Europa und auf nationaler Ebene ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einforderten, die genau ein solches Auskunftsrecht von Plattformen und allen möglichen Internetprovidern einforderten.

Das kann doch wirklich nicht sein. Das war eigentlich, so muss ich sagen, an Heuchelei am Ende nicht mehr zu überbieten. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir uns hier auf die Grundlagen besonnen haben und dass wir die Kreativen, die Urheber, in dieser Sache stärken.

Wir wollen gemeinsame Vergütungsregelungen stärken – das haben wir geschafft –, weil wir glauben, dass diejenigen, die sich in einer Branche gegenübersitzen, am besten wissen, was in ihrer jeweiligen Branche Sache ist. Das wird ein großer Schritt hin zu einem branchenspezifisch ausdifferenzierten Urheberrecht sein. Ich glaube, da sind wir uns mit der CDU/CSU auch völlig einig.

(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Immer!)

Das ist nicht des Teufels, sondern das sind kollektive Regelungen, die greifen und vernünftig sind.

Deswegen war es richtig – ich komme zum Schluss –, auch darauf zu achten, dass Verstöße gegen solche kollektiven Vergütungsregelungen am Ende auch gemeinsam im Wege einer Verbandsklage durchgesetzt werden können.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterlassungsklage!)

Das ist ein ganz wichtiges Zeichen, um den einzelnen Kreativen aus der Schusslinie zu nehmen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt doch gar keine Verbandsklage, oder?)

Wie gesagt, meine Damen und Herren, vier Minuten sind kurz, und sie sind vorbei. Man könnte zum Urhebervertragsrecht noch viel sagen. Aber noch einmal: Heute ist ein wirklich guter Tag für die Kreativen in diesem Land. Sie können sich auf uns verlassen, und sie haben mit uns Rückenwind. Das ist ein ganz wichtiger Schritt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Jetzt hat für die Fraktion Die Linke Dr. Petra Sitte das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7046029
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern
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