15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Zusatzpunkt 5

Elisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU - Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer haben wir zwar nicht mehr viele, aber seien auch Sie herzlich gegrüßt! Gute Regeln im Bereich des Urheberrechts zu treffen, sind eine anspruchsvolle Aufgabe. Daran kann man auch krachend scheitern. Das hat 2002 noch die damalige rot-grüne Regierung erfahren. Ich denke, wir legen heute ein gutes Gesetz vor, das auch den Gesetzentwurf, den zunächst der Justizminister vorgelegt hat, an entscheidenden Stellen wirklich substanziell verbessert.

Es ist ein Gesetz für ganz viele unterschiedliche Branchen und für ganz unterschiedliche kreative Leistungen von Autoren, Journalisten, Fotografen, Musikern, Schauspielern, Regisseuren und vielen anderen mehr, auch von Übersetzern, von Stars bis hin zu denen, die die kleinen Beiträge liefern, was noch nichts darüber aussagt, wer die bessere Qualität liefert.

Es sind ganz unterschiedliche Strukturen mit ihren jeweils spezifischen Verteilungskonflikten. Dabei geht es zunächst um die Frage: Wie groß ist der Kuchen, der verteilt werden kann? Da sitzen Kreative und Verwerter oft in einem Boot. Das schweißt sie zusammen, und das sollte man nicht vergessen, auch dann nicht, wenn sie an anderer Stelle miteinander streiten.

(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das ist für uns der Auftrag, gegen die weitverbreitete Umsonstmentalität anzugehen und Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Das ist auch etwas, was wir beachten müssen, wenn wir zum Beispiel über Haftung im Zusammenhang mit dem WLAN-Bereich oder wenn wir in Zukunft über die Regelung zur Wissenschaftsschranke reden.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zukünftig! Aha!)

Wir müssen die Fragen beantworten: Was ist uns Kultur in Deutschland wert? Was ist sie uns als Konsumenten wert? Wie stark wird sie in den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der öffentlichen Hand beachtet?

Dann geht es auch um die Frage: Wer bekommt was vom Kuchen? Hier haben wir den Befund, dass es Defizite gegeben hat, zum Beispiel bei der Transparenz. Da stellt sich die Frage, was mit einem bestimmten Werk verdient werden kann, welche Erlöse erzielt worden sind und welche Ansprüche daraus abzuleiten sind. Wir haben Defizite bei der Durchsetzung, wir haben Missstände: vom Blacklisting bis hin zu prekären Beschäftigungsverhältnissen zum Beispiel bei Journalisten.

Wir antworten darauf, indem wir neue Auskunftsrechte schaffen. Wir haben jetzt den jährlichen Auskunftsanspruch auch gegen diejenigen, die in der Verwertungskette tatsächlich die Informationen haben. Wir schaffen die neue Klagebefugnis für die Urheberverbände, die an gemeinsamen Vergütungsregeln beteiligt waren, und stellen damit sicher, dass diese auch eingehalten werden. Wir setzen Anreize, dies in den branchenspezifischen gemeinsamen Vergütungsregeln jeweils zielgerichtet und genau auch den Bedürfnisse der Branchen entsprechend zu regeln. Ich denke, das sind wichtige Verbesserungen.

Ich möchte aber noch auf einen weiteren wichtigen Punkt eingehen. Wir legen hier die Grundlage dafür, dass Verlage auch weiterhin an den Erlösen aus den Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Das ist eine seit Jahrzehnten gelebte und bewährte Praxis; denn zusammen sind an dieser Stelle die Urheber und die Verlage stärker. Unter dem Strich profitieren sie beide davon, dass die Verwertungsgesellschaften die gemeinsamen Rechte gegenüber Dritten durchsetzen, und zwar trotz aller unterschiedlichen Interessen, die ansonsten bestehen. Wir leisten hier einen ganz wichtigen Beitrag für das Überleben von Verlagen, vor allem der kleinen und mittleren Verlage, auf den diese auch dringend warten. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz morgen schon schnell in den Bundesrat geht und dort voraussichtlich auch verabschiedet wird.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal kurz zu unterstreichen, welche Bedeutung die Verlage haben, weil von Ihnen schon wieder kritisiert wurde, dass wir diese Möglichkeit einräumen. Gäbe es die Verlage nicht, dann hätten wir viele Werke nicht, vor allem nicht in dieser Qualität.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD])

Wir hätten viele Autoren nicht, wenn die Verlage ihnen nicht helfen würden, die Durststrecke von dem ersten Werk bis zur Entdeckung und bis zum Erfolg zu überstehen.

Ich möchte noch etwas unterstreichen, wofür wir die Verlage brauchen. Wir reden im Moment sehr viel über die Informationsflut im digitalen Zeitalter, die über uns hereinbricht, bei der man das Wichtige gar nicht mehr vom Unwichtigen unterscheiden kann. Wir reden über Fake News, bei denen die Verlässlichkeit und der Wahrheitsgehalt von Informationen nicht mehr überprüft werden können. Auch hier haben die Verlage eine ganz wichtige Funktion; denn sie stehen mit ihren Namen dafür, dass hier journalistische Qualitätsstandards eingehalten werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Hauptarbeit!)

Sie unterscheiden beim Angebot das Wichtige vom Unwichtigen und stehen mit ihrem Namen auch für einen zumindest relativen Wahrheitsgehalt ihrer Nachrichten. Das ist ein wichtiger Dienst an der Demokratie und der Meinungsvielfalt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lasst uns deshalb die Verlage nicht unterschätzen. Sie sind ganz wichtig und haben eine große Bedeutung. In diesem Sinne: Es ist ein gutes Gesetz, das möglichst bald in Kraft stehen sollte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Flisek [SPD])

Vielen Dank. – Bevor ich jetzt der Kollegin Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort erteile, möchte ich es nicht versäumen, ihr zu ihrem heutigen Geburtstag zu gratulieren.

(Beifall)

Bitte schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7046033
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern
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