Renate KünastDIE GRÜNEN - Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern
Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Flisek, ich weiß gar nicht, was Sie meinten. Normalerweise sprechen die Geschäftsführer, wenn es tief in den Abend geht, immer über die Frage, ob das eine oder andere zu Protokoll geht, und dann ist es eigentlich üblich, dass wir uns das hier nicht gegenseitig vorwerfen. Ich war zu allem bereit. Ob Sie das nachher schön finden, werden Sie sehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Wir alle haben angegeben, das Ziel dieses Gesetzentwurfs sei, die Urheberinnen und Urheber zu stärken.
(Christian Flisek [SPD]: Ist auch gelungen!)
Das war der Ursprung. Ich meine aber, dass das, was die Koalition jetzt vorgelegt hat, nicht ausreichend ist, um dem zustimmen zu können.
Ich gebe dabei durchaus zu: Sie haben das eine oder andere, was immer verfolgt wurde, verbessert. Im Zusammenhang mit dem geregelten Auskunftsanspruch geht es aber um die Unterlassungsklage und nicht um die Verbandsklage. Davon steht dort nichts. Eine eigenständige Verbandsklage ist hier nicht vorgesehen,
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!)
und die Regelungen zu den Schlichtungsverfahren halte ich auch für unzureichend.
Wir kritisieren den Gesetzentwurf, weil wir meinen, dass er nicht wirklich hält, was in den Anfängen seiner Beratung einmal versprochen wurde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Jenseits der Tatsache, dass wir hier ein geordnetes demokratisches Verfahren durchführen, fände ich es als Vorsitzende des Rechtsausschusses eigentlich auch schöner, sagen zu können: Bei uns wird das alles zeitlich gut beraten. – Zur Beratung zähle ich Ihre quälenden koalitionsinternen Gespräche übrigens nicht, auch wenn Sie sie Berichterstattergespräche nennen. Laut der Geschäftsordnung dieses Hauses finden die Beratungen nämlich im Plenum oder in den Ausschüssen statt und nicht in Koalitionsausschüssen, und von Gängeleien ist an dieser Stelle auch keine Rede.
Am Dienstagvormittag dieser Woche – nicht irgendeiner Woche – bekamen wir dann die Vorlage. Die Frage war dann nur noch: Erklären wir einen Fristverzicht, beraten das Mittwochfrüh, oder beraten wir es am Dienstagmittag, wo aber bereits eine andere Sondersitzung stattfindet, in der über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes beraten werden soll? Diese Sondersitzung kam übrigens auch überraschend; denn seit 15 Jahren diskutieren wir immer in der letzten Sitzungswoche des Jahres über diese Verlängerung. Ich würde einmal vorschlagen, dass wir das Verfahren in Zukunft verbessern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da Sie den Gesetzentwurf hier jetzt so loben, sage ich Ihnen: Er enthält eine ganze Menge unbestimmter Rechtsbegriffe, und ich finde, diese sind zu offen, als dass man sagen kann, dass das eine wirkliche Stärkung für die Urheberinnen und Urheber ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben von einer angemessenen Vergütung gesprochen. Was ist das? Man muss die Vergütung ja immer in Relation zu einer Verlagsbeteiligung setzen. Was ist angemessen? Für die Individuen bedeutet die Ausschüttung eine Existenzsicherung; ansonsten müssten sie aufs Amt gehen. Wenn wir die Existenzsicherung stärken wollen, dann müssten wir eigentlich sozusagen eine Wasserscheide angeben und sagen, was eine angemessene Vergütung sein kann.
Oder gucken wir uns die Schlichtungsverfahren an. Der Ausstieg aus einem laufenden Schlichtungsverfahren soll zu keiner rechtlichen Konsequenz führen. Ich finde, das entspricht nicht einmal den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aus der vorherigen Legislaturperiode. Wofür setzen wir sie eigentlich ein, wenn wir den weisen Ratschlägen am Ende an keiner Stelle folgen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe es schon gesagt: Der eingefügte Unterlassungsanspruch ist ja schon mal ganz schön, aber er stellt kein echtes Verbandsklagerecht dar. Die Verlage können sich den Vergütungsregeln entziehen.
Jetzt zu dem ganz neuen Punkt an der Stelle, nämlich der Verlagsbeteiligung. Zu dieser Neuerung kam es auch erst am Dienstagvormittag.
(Christian Hirte [CDU/CSU]: Da war aber noch kein Geburtstag!)
– Da war noch kein Geburtstag, genau. Deshalb habe ich es ja auch sofort gelesen, Herr Hirte. Danke für den Zwischenruf.
(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das ist ja ein richtiges Geburtstagsgeschenk, Frau Künast!)
Wenn ich mir die Verlagsbeteiligung anschaue, dann muss ich Ihnen sagen: Ich finde sie immer noch nicht hinreichend geregelt. Als ich Frau Winkelmeier-Becker im Ausschuss die Frage stellte, wie es jetzt eigentlich mit der Stimmberechtigung aussieht und ob die Verlage bei der Abstimmung darüber, wie gezahlt wird, das volle Stimmrecht haben oder nicht, konnte sie mir diese Frage nicht beantworten.
Was haben Sie sich bei dieser Regelung gedacht? Das meine ich gar nicht negativ, sondern ich stelle die Frage nur im Sinne einer guten Gesetzesberatung. Die Gremien legen die Höhe des Verlegeranteils fest, oder? Das sage ich auch unter dem Gesichtspunkt, dass Verlage Geld brauchen, gerade kleine und mittelständische. Ich bin gar nicht gegen die Verlagsbeteiligung. Aber ich sage Ihnen: Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH und deren Auflage, die Vergütung neu zu regeln, hätte man sich das Ganze genauer überlegen müssen.
In dem Gesetzentwurf steht nun: Der Urheber kann seine Rechte abtreten. – Aber die Urheber könnten das auch heutzutage schon machen, niemand hindert sie nach jetzigem Recht daran. Diese Kannvorschrift wird sich meines Erachtens am Ende so auswirken, dass schon in den Verträgen steht: Ich bin, wenn das Werk angemeldet ist, zu einer Verlagsbeteiligung bereit. – Damit haben wir, da wir das Wort „angemessen“ nicht definiert haben, im Vergleich zu heute überhaupt nichts gewonnen, meine Damen und Herren. Ich glaube, der Druck bleibt an vielen Stellen trotz des Anspruchs auf Auskunft bestehen.
Mein letzter Satz.
Sie haben jetzt aber Ihren Geburtstagsbonus ganz schön ausgereizt.
Oh ja. – Ein Wort zum Thema Wissenschaftsschranke. Bisher haben wir keine Regelung zur Nutzung von wissenschaftlichen Beiträgen, die aus Steuergeldern finanziert werden – wir hatten gerade beim Thema Rosenburg so etwas –, für die man nachher noch einmal Geld bezahlen muss, um sie in Buchform zu kaufen. Das empfinde ich als ein echtes schwarzes Loch in Ihren Regelungsvorschlägen. So kann man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Siggi Ehrmann, SPD-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern |