Siegmund EhrmannSPD - Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hehrer Begriff. Wer sich mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Künstlerinnen und Künstler beschäftigt und nicht nur mit der der High Performer, der sieht hervorragend ausgebildete, hochbegabte Menschen. Aber was bei ihnen manchmal zur Hälfte des Monats in der Brottrommel ist, ist oft sehr wenig. Zu einem wesentlichen Aspekt, die Situation der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativen zu stabilisieren, gehört neben fairen und gerechten Honoraren auch die Frage der angemessenen Vergütung der Urheberinnen und Urheber.
Wir haben uns in dieser Legislaturperiode, gemessen an der vorherigen Legislaturperiode, als Bestandteil des Koalitionsvertrages nicht nur einiges vorgenommen – das stand schon einmal in den Koalitionsvereinbarungen –, sondern wir haben tatsächlich etwas auf den Weg gebracht.
In der Tat, Frau Künast, stellt sich die Frage: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Ich bewerte das, was wir gerade auch im Bereich des Auskunftsrechtes modifiziert haben, als richtigen Fortschritt.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das bringt die Dinge nach vorne. Es ist auch ein Fortschritt, dass wir die gemeinsamen Vergütungsregeln gestärkt haben. Dass dieses Instrument ausbaufähig ist, ist von Christian Flisek schon dargelegt worden. Ich finde, das sind die absolut richtigen Ansätze.
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten innerhalb der Koalition sehr intensiv gerungen. Das eine oder andere hätten wir aus unserer Sicht sicherlich offensiver gestalten können, wenn nicht auch – da gebe ich Ihnen recht – die Frage nach dem Schlichtungsverfahren im Raum gestanden hätte. Diese Regelung hätte man schärfer fassen können.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Diese Regelung hätte man konkreter ausgestalten müssen, was insbesondere die Verbindlichkeit der Schlichtersprüche angeht. Das wird sich in einem weiteren Anlauf in der nächsten Legislaturperiode sicherlich besser darstellen lassen. Aber die Regelung ist auf jeden Fall in die richtige Richtung gelenkt worden.
Ich komme zur Verlegerbeteiligung. Dieser Punkt ist von der Vorrednerin aus der Union zu Recht angesprochen worden. Die Bedingungen im Buchmarkt zeigen ein symbiotisches Verhältnis der Autoren zu den Verlagen. Es hat sich dort über viele Jahrzehnte eine Praxis herausgebildet, die nun durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, aber auch durch die nationale Rechtsprechung in Zweifel gezogen wurde. Ich erinnere nur an das Vogel-Urteil.
Ich denke, es ist mit dieser Novelle gelungen, die von den Richtern festgestellte Lücke einigermaßen rechtssicher zu schließen, um hier Klarheit zu schaffen. Ich finde, das ist ein guter Weg, der beschritten wird. Es bleibt noch einiges zu tun, damit das auch europarechtlich wasserdicht ist. Da ist eindeutig noch Handlungsbedarf. Ich freue mich, dass wir in dieser Novelle zum Urhebervertragsrecht auch diesen Aspekt haben regeln können.
Ich danke dem Haus für die gute Zusammenarbeit. Ich danke den Koalitionskolleginnen und -kollegen für die sehr gute Zusammenarbeit. Insbesondere möchte ich auch den Rechtspolitikern – vornehmlich Johannes Fechner und Christian Flisek – für die intensive Konsultation fraktionsinterner Art danken, weil es auch ein Herzstück von Kulturpolitik ist, dort ein gutes Instrument zu haben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Jetzt hat für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Silke Launert das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Flisek [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7046036 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 209 |
Tagesordnungspunkt | Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern |