15.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 209 / Zusatzpunkt 5

Silke LaunertCDU/CSU - Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kultur hat ihren Wert, und wer kulturelle Werke schafft, hat auch das Recht auf eine ordentliche Bezahlung. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch leider sieht die Realität oft anders aus.

Nehmen wir zum Beispiel einen jungen Opernregisseur. Nach vielen Jahren des Studiums und vielen langen, oft unbezahlten Hospitanzen an Theatern ist er freiberuflich tätig und verdient seinen Lebensunterhalt mit einzelnen Produktionen an kleinen Häusern. Für solch eine Produktion erhält er in der Regel eine Gage um die 10 000 Euro. Damit sind abgegolten: die etwa ein Jahr dauernde Vorbereitung auf die Produktion, die verschiedenen Treffen mit dem Produktionsteam in den sogenannten Konzeptionsgesprächen – also mit der Intendanz, dem Dramaturgen, dem Bühnenbildner usw. – und die sechs Wochen Probezeit vor der Premiere, die kein Wochenende kennt. Schließlich müssen davon nicht selten auch noch die Reise- und Übernachtungskosten gezahlt werden.

Wenn ein Regisseur wirklich hart arbeitet, dann schafft er vielleicht drei solcher Produktionen im Jahr. Beim Schauspiel können Sie davon ausgehen, dass sogar noch weniger bezahlt wird als bei der Oper.

Dieses Beispiel ist typisch für die Kreativbranche. Viele Künstler leben von der Hand in den Mund. Dabei ist die Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem jährlichen Umsatz von etwa 146 Milliarden Euro vergleichbar mit den großen Wirtschaftszweigen wie beispielsweise Automobilindustrie, Maschinenbau oder Chemie.

Der Gesetzgeber hat schon im Jahr 2002 reagiert und für Kreative das Recht auf eine angemessene Vergütung im Gesetz verankert. Doch die letzten Jahre haben gezeigt, dass Kreative und Verwerter immer noch nicht auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Manchmal erinnert es an den Kampf Davids gegen Goliath.

Die Digitalisierung und das Internet haben zudem dazu geführt, dass die Verwertung urheberrechtlicher Werke ein sehr viel größeres Ausmaß angenommen hat. Auch das wird von den Vertragspartnern der Urheber nicht immer ausreichend berücksichtigt, wenn es um die Beteiligung der Urheber an dem Erlös ihres Werkes geht.

Mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, werden wir Kreative nun noch mehr stärken: Künftig sollen Urheber die Vergütung erhalten, die ihnen gebührt. Auch das ist, wie gesagt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Deshalb konkretisieren wir nun – es wundert mich, dass das heute noch niemand erwähnt hat –, dass Häufigkeit und Ausmaß der Werknutzung bei Vereinbarung der Vergütung zu berücksichtigen sind. So muss es sich für einen Drehbuchautor auszahlen, wenn sein Film nicht nur einmalig ausgestrahlt wird, sondern später, beispielsweise in der Mediathek, immer wieder.

Der Union war es jedoch auch von Anfang an ein Anliegen, die etablierten Geschäftsmodelle nicht zu unterlaufen. Es geht nicht nur darum, die Kreativen zu stärken. Das ist zwar ein Hauptanliegen, aber es geht auch darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Kreativen, der Urheber, und den Interessen der Verwerter zu schaffen.

Nach der ersten Lesung bestand die Herausforderung in den vergangenen Monaten nun vor allem darin, den Einzelheiten der unterschiedlichen Branchen gerecht zu werden. Dabei hat sich gezeigt: Das ist unmöglich. Wir können als Gesetzgeber nicht alle Einzelheiten regeln. Die Kreativbranche ist zu heterogen. Film, Musik, Thea­ter, Design, Software: Diese Branchen spielen jeweils nach ihren eigenen Regeln und Normen.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist deshalb – darin waren wir uns zum Glück fraktionsübergreifend einmal einig –, vorrangig auf gemeinsame Vergütungsregeln hinzuwirken, die zwischen gleichrangigen Partnern ausgehandelt werden, zum Beispiel zwischen dem Verband Deutscher Filmproduzenten und einem Filmverleih oder zwischen dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Denn wer, wenn nicht die Urheber selbst, weiß am besten, was eine faire Beteiligung ist? Bislang sind aber leider noch viel zu wenige Kreative in Verbänden und Vereinigungen organisiert. Das ist ein riesiges Problem. Ich kann alle Künstler, Kreativen und Urheber nur aufrufen: Organisieren Sie sich! – Die Geschichte zeigt: Nur wenn man sich verbündet, ist man stark.

Hinsichtlich des Auskunftsanspruchs war es uns von der Union wichtig, dass er nicht bei jeder Kleinigkeit erfüllt werden muss. Wir haben uns nicht gegen ihn gewehrt. Wir akzeptieren ihn und finden ihn gut. Ein solcher Anspruch stellt die Voraussetzung dafür dar, dass ein Kreativer weiß, wie sehr sein Werk genutzt wurde. Allerdings macht es bei sogenannten nachrangigen Beiträgen keinen Sinn, die Verwerter über Gebühr zu belasten. Nur ein Beispiel: In einem Film ist ganz kurz ein Schauspieler als Taxifahrer zu sehen. Dann stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, vielleicht bis zu 1 000 Auskunftsansprüche für einen Film zu erfüllen. Wir haben kein Interesse, permanent Bürokratie zu schaffen.

Frau Kollegin Launert, denken Sie an die Zeit!

Oh, wie ich sehe, steht dort ein Minus.

(Heiterkeit)

Wenn Sie genau schauen, dann stellen Sie fest, dass da schon lange ein ganz dickes Minus ist. Kommen Sie bitte zum letzten Satz.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7046042
Wahlperiode 18
Sitzung 209
Tagesordnungspunkt Vergütungsanspruch von Urhebern und Künstlern
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