Bernd FabritiusCDU/CSU - Berichte über Menschenrechte und Demokratie
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende EU-Bericht zu Menschenrechten und Demokratie bestätigt, dass Menschenrechte weltweit in der Defensive sind. In Russland ist die Zivilgesellschaft seit Jahren in existenzieller Bedrängnis, und die Türkei ist dabei, vollständig in eine menschenrechtsverachtende Autokratie abzugleiten.
Der IPU-Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentariern befasst sich aktuell mit 459 Fällen, in denen Parlamentsmitglieder bedroht, verhaftet oder getötet werden. In Europa führend in dieser Liste der Schrecklichkeiten ist ebenfalls die Türkei.
Es gibt noch ein weiteres Land, über das wir sprechen müssen. Es geht um ein Land, in dem Polizeigewalt zum Alltag gehört und das von Rassismus geprägt ist. Dieses Land ignoriert internationale Menschenrechtsabkommen. Seine Behörden und seine Gesetzeshüter pflegen mehr als vereinzelt rechtes Gedankengut. Über internationale Organisationen trägt das Land Unheil in die Welt. Es ist ein Land, in dem Flüchtlinge schlecht behandelt werden. Dieses Land, meine Damen und Herren, ist: Deutschland aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Es passt gut, dass wir heute auch über den ersten Bericht dieses Institutes an den Deutschen Bundestag diskutieren, den ich zu meinem Schwerpunkt machen möchte. In seinem Bericht sollte das Institut laut Gesetz – ich zitiere – „dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ vorlegen. An einem solchen Bericht wäre ich sehr interessiert gewesen. Letztlich ist er Grundlage dafür, die Voraussetzungen der Finanzierung dieses Instituts – es geht um einige Millionen Euro jährlich – prüfen zu können. Leider Fehlanzeige.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Institut wählt ein „Schwerpunktthema“ – wen wundert es? –: Flüchtlinge und deren menschenrechtswidrige Behandlung in Deutschland, sowie zwei weitere punktuelle Aspekte, die es länglich diskutiert. Das war’s. Sogar der Berliner Tagesspiegel, meine Damen und Herren, zeigt sich darüber mehr als erstaunt. Ein Überblick über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, eine Darstellung der Tätigkeit des Instituts, insbesondere auch zur Umsetzung der neuen Herausforderungen durch das DIMR-Gesetz, einschließlich etwa Verbreiterung der Mitgliederbasis zur Spiegelung der gesamten pluralistischen Gesellschaft? Leider auch Fehlanzeige.
Laut § 2 dieses Gesetzes obliegen dem Institut Information, wissenschaftliche Forschung, Beratung, Dialogförderung. Bei näherer Lektüre des Berichts überkommt einen aber Verwunderung. Das Institut teilt mit, es habe – ich zitiere – „2015 für eine menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik geworben“ und wolle das auch weiterhin tun. Asylpolitik, meine Damen und Herren, deren Kern die Umsetzung eines wichtigen Menschenrechtes ist, ist tatsächlich ein sehr wichtiges Aufgabenfeld dieses Instituts. Für Migrationspolitik hingegen gilt das nicht. Es gibt gerade kein Menschenrecht auf Migration im Sinne einer freien Wahl des gewünschten Wohnsitzlandes, das einen Zuzug nach Deutschland außerhalb der Systematik des Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention ermöglichen müsste.
Über die Frage, ob Deutschland über die Asylgewährung hinaus ein Einwanderungsland sein soll oder nicht, kann und muss man sicher debattieren – gerne in Politik und Gesellschaft –, aber es ist keine Aufgabe dieses Instituts, solche politischen Fragen, die eben nicht gestellt sind, ungefragt zu beantworten
(Beifall bei der CDU/CSU)
oder gar für eine Migrationspolitik zu werben. Wir brauchen ein Institut, das neutral, objektiv und sachlich die Situation in unserem Land beobachtet, darüber informiert und kritische Punkte benennt. Werbung für eine bestimmte Politik und Emotionalisierung – der Bericht ist voll mit Fotos, die zwar berühren, aber keinen anderen Zweck verfolgen als Emotionalisierung – gehören nicht zu den Aufgaben des Instituts.
Die fachlich gebotene Differenzierung zwischen „Asyl“ und „Migration“ – –
Herr Kollege Fabritius, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Beck?
Aber gerne. Bitte schön.
Herr Kollege Fabritius, ich muss ja eine Frage formulieren; deshalb frage ich Sie.
Nein, das müssen Sie nach der Geschäftsordnung nicht. Sie können auch eine Zwischenbemerkung machen.
Wunderbar. Man lernt nie aus. – Diese strenge Abgrenzung zwischen Flucht und Migration, die Sie hier gerade konstruieren und deren Nichtbeachtung Sie dem Institut zur Last zu legen versuchen, finde ich überaus künstlich herbeigeführt, weil sie kein Verständnis für fließende Übergänge zeigt, die es gibt.
Es stimmt, dass es dem Recht nach unterschiedliche Gesetze für Schutz und Einwanderung gibt. Wenn wir aber darüber sprechen, wie Flucht entsteht und warum Menschen Schutz suchen, und dabei auch mitdenken, wie wir die Gründe für das Nachsuchen um Schutz verringern können, dann geht es immer um die Frage, welche Chancen wir Menschen, die zu uns kommen wollen, eröffnen wollen, damit sie auf dem Wege der Einwanderung zu uns kommen können. Das ist dann Migration. Deswegen halte ich die von Ihnen vorgenommene Trennung für nicht zulässig und auch nicht – entschuldigen Sie, Herr Fabritius, das sage ich ungern zu Ihnen – für einen Ausdruck von Sachkunde. Es gibt zwar im Recht eine Abgrenzung, aber in den realen Lebensverhältnissen müssen wir die Zusammenhänge sehen. Wenn das von Ihnen angesprochene Institut das tut, dann erfüllt es genau die Aufgaben, die ihm dieses Haus gestellt hat.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Frau Kollegin Beck, ich freue mich, dass Sie bestätigen, dass auch Sie zwischen Asyl aus den im Gesetz genannten Gründen und Migration aus Gründen, die keine Asylgründe sind, differenzieren.
Aufgabe des Instituts ist nicht die politische Bewertung – diese können wir hier im Haus gerne gemeinsam vornehmen –, sondern die Prüfung der Menschenrechtssituation. Wenn das Institut für eine Position wirbt – ich störe mich schon an dem Begriff „werben“; ich unterscheide ihn von „informieren“ –, dann hinterfrage ich diese, da es sich schließlich nicht um ein Institut einer politischen Partei handelt, sondern um ein Menschenrechtsinstitut, dahin gehend, ob ein Menschenrecht tangiert ist.
Ich lasse es mir auch nicht als Fehlen von Sachkunde unterstellen, wenn ich feststelle, dass es kein Menschenrecht auf freie Wahl eines Landes außerhalb von Fluchtgründen gibt. Ich kann nicht frei wählen, ob ich lieber in den Vereinigten Staaten als in Deutschland leben möchte. Ich werde als Mitglied des Deutschen Bundestages mit Sicherheit nicht in menschenrechtlichem Sinne verfolgt. Nehmen wir einmal theoretisch an – tatsächlich ist es nicht so –, dass ich in den Vereinigten Staaten leben möchte. Es gibt kein Menschenrecht, auf das ich mich berufen kann, wenn ich sage: Liebe Vereinigte Staaten, ihr müsst mich aufnehmen; sonst kritisiert euch euer Institut.
Ich fordere also die beschriebene Differenzierung und bedauere sehr, dass in dem Bericht eine entsprechende Differenzierung fehlt. Dieses Fehlen zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Bericht. Das halte ich für nicht fachgerecht. – Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Um beim Bericht zu bleiben: Geradezu grotesk wird es beim Thema „Datenschutz für Flüchtlinge“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt fest, dass in Deutschland zu Geflüchteten „personenbezogene Informationen“ – ich zitiere wörtlich – „in zentralen, staatlichen Datenregistern“ erfasst und abgeglichen werden. „ Selbstverständlich!“, könnte man meinen, wenn man an die bekannten Probleme in der Hochphase des Flüchtlingszustroms denkt, in der Menschen etwa vom Westbalkan oder aus Bangladesch mit einem syrischen Pass oder mehreren anderen Pässen oder gar keinem Pass zu uns gekommen sind. Nein, das Institut fragt sich und uns besorgt – ich zitiere wieder –, „ob diese umfangreiche Form der Datenerfassung und -verarbeitung notwendig und angemessen ist“.
(Frank Schwabe [SPD]: Ja, das ist doch vernünftig! Oder nicht?)
Denn – ich zitiere weiter –:
Wer beispielsweise aufgrund eines Datenabgleichs für ein Sicherheitsrisiko gehalten wird, dem wird möglicherweise die Aufenthaltserlaubnis verweigert.
Ja, was denn sonst? Natürlich soll einer Person, bei der durch Datenabgleich auffällt, dass sie ein nationales Sicherheitsrisiko ist, die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden. Unser Problem in Deutschland ist doch nicht, dass wir zu viel, sondern, dass wir zu wenig Daten über die Menschen haben, die in den letzten Monaten in unser Land gekommen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der Bericht kritisiert die Verkürzung der Asylverfahren. Man würde menschenrechtswidrig – und deswegen kritisiert im Jahresbericht – von Schutzsuchenden verlangen – wieder ein Zitat –, „bereits im Anhörungsverfahren über ihre Verfolgung zu berichten“. Ja, was denn sonst?
Der Bericht kritisiert die „sogenannten“ sicheren Herkunftsstaaten. Der Begriff „sicherer Herkunftsstaat“, meine Damen und Herren, ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Asylrecht. Er wird in Artikel 16a des Grundgesetzes eingeführt und in § 29a Asylgesetz definiert. Staaten werden durch Beschluss des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrats zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Für unser Institut bedeutet das aber nur „sogenannt“.
Sachlich eindeutig falsch ist die auf Seite 12 nachzulesende Erklärung – Zitat Jahresbericht –:
Denn „sicherer Herkunftsstaat“ heißt: Dort wird niemand verfolgt.
Ausrufezeichen, Zitat Ende. – Falsch! Genau das bedeutet die Klassifizierung nicht. Richtig wäre gewesen:
(Frank Schwabe [SPD]: Sind wir in der Schule, oder wo sind wir eigentlich?)
Bei einem sicheren Herkunftsstaat wird vermutet, dass dort nicht generell Verfolgung droht. – Deswegen muss jemand, der in solchen Staaten ausnahmsweise verfolgt wird – das gibt es in Einzelfällen –, die behauptete Verfolgung belegen – nicht mehr und nicht weniger. Es geht um eine Beweislastumkehr. Der Beweis der Verfolgung und damit auch der menschenrechtliche Schutz werden niemandem abgeschnitten. Es wäre schön, wenn ein sachlich beobachtendes Institut dieses und keine falschen Informationen verbreiten würde.
Meine Damen und Herren, leider ist meine Redezeit begrenzt. Ich könnte ewig so weitermachen.
(Lachen des Abg. Frank Schwabe [SPD])
Beim Schwerpunkt „Wahlrecht für Menschen mit Behinderung“ erwähnt der Bericht, dass derzeit eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, wo die Thematik geprüft wird. Das ist gut so. Dann sollten wir gemeinsam das Ergebnis abwarten.
Leider nicht überraschend ist es, wenn das Institut ausschließlich Rechts extremismus beklagt. Über den in Deutschland ebenfalls vorhandenen Links extremismus kein Wort. Ich wünschte mir etwa eine Erwähnung, dass in Deutschland linksextremer Mob Polizisten von den Dächern mit Betonplatten bewirft, wenn diese versuchen, für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Auch Polizisten haben Menschenrechte, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD])
Auf diesem Auge, wenn es je existiert haben soll, ist das DIMR aber noch blind.
Eine derart einseitige und teils übertriebene, weil nicht quantifizierte Darstellung der Menschenrechtsverletzungen in Deutschland ist sehr bedauerlich und schadet dem Kampf für Menschenrechte. Derartiges wird nämlich ungeprüft in internationale Berichte übernommen. Staaten wie Russland, die Türkei oder Aserbaidschan werfen uns die angeblich so prekäre Menschenrechtslage in Deutschland dann vor, wenn wir uns gegen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen in Ländern einsetzen, die von einer Menschenrechtssituation wie in Deutschland noch nicht einmal träumen können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich vermisse im Jahresbericht eine transparente Darstellung der Finanzierung insbesondere aus Steuermitteln. In der Jahresrechnung werden knapp 2,5 Millionen Euro institutionelle Zuwendungen des Bundes genannt. Daneben tauchen weitere über 1,5 Millionen Euro vermischte Einnahmen auf. In den Erläuterungen dazu steht dann: „weitere Einnahmen aus Bundeszuschüssen“ und anderes. Ich möchte gerne wissen: Was zahlt der Steuerzahler für die Arbeit, die der eingereichte Bericht spiegelt, genau.
(Frank Schwabe [SPD]: Du sitzt doch im Kuratorium! Da kannst du doch fragen!)
Lassen wir uns das fast 4 Millionen Euro kosten?
(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja allerhand! Wir hatten gerade Haushaltsberatungen! Eine Unverschämtheit!)
Lassen Sie mich mit einem letzten beispielhaften Punkt abschließen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat schon oft den Eindruck erweckt, nicht pluralistisch, sondern einseitig zu wirken. Um das Institut auf Norm mit den Pariser Prinzipien zu bringen, die die Sicherung einer pluralistischen Vertretung aller an der Förderung und am Schutz der Menschenrechte beteiligten gesellschaftlichen Kräfte fordern, wurde im DIMR-Gesetz eine Verbreiterung der bisher einseitigen Mitgliederbasis gefordert. Die Regeln über die Aufnahme von Mitgliedern und den dadurch zu verfolgenden Zweck sind Teil des Finanzierungsvorbehalts im Gesetz. Beim Blick auf die im Jahresbericht veröffentlichte Mitgliederliste des Instituts stellt man aber fest: Kein einziges Neumitglied wurde seit Schaffung des Gesetzes aufgenommen.
Herr Kollege Dr. Fabritius, der Kollege Koenigs möchte Ihnen ebenso eine Zwischenfrage stellen.
Aber sehr gerne. Ja, ich erlaube dem Kollegen Koenigs das und danke ihm für die Verlängerung der Redezeit.
Herr Kollege, Sie sind doch im Kuratorium dieses Instituts.
Ja.
Sie haben vorhin Fragen über die finanzielle Ausgestaltung des Instituts gestellt. Wenn Sie das in dieser Weise öffentlich machen, insinuieren Sie, es gäbe dort Unklarheiten. Haben Sie in Ihrem Gremium einmal nachgefragt? Ich glaube nämlich, dass dieser Bericht, der ja nicht schwerpunktmäßig ein finanzieller Bericht ist, dies nur der Kürze halber nicht erwähnt. Aber zu insinuieren, dass dieses Institut offensichtlich aus finsteren Quellen finanziert wird, vielleicht vom KGB oder dergleichen
(Heiterkeit bei der SPD und der LINKEN)
oder von den Linksradikalen, finde ich doch etwas stark.
Außerdem fände ich es gut, wenn wir die Debatte über das Deutsche Institut für Menschenrechte auch einmal im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe führten. Das verweigern Sie bisher.
(Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)
Lieber Herr Kollege Koenigs, Sie haben vermutlich nicht genau zugehört. Ich habe nämlich, was die Finanzierungsfrage anbelangt, wörtlich aus dem Bericht zitiert. Ich habe nicht die Vertraulichkeit einer Kuratoriumssitzung verletzt. Ich habe nur die im Bericht wiedergegebene Rechnungstabelle wiedergegeben
(Inge Höger [DIE LINKE]: Aber Sie wissen es doch besser!)
und habe fehlende Transparenz der Quelle gerügt. Das geschah aber mitnichten aus dem von Ihnen unterstellten Grund, es gäbe eine wie auch immer geartete fremde Finanzierung. Nein, über jede andere Form der Finanzierung wäre ich froh. Ich habe genau formuliert: Ich möchte wissen, was der Steuerzahler dafür ausgibt, und zwar nicht für das Institut, sondern für die Arbeit, die dieser Bericht spiegelt.
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wissen Sie das nicht als Kurator?)
– Wenn Sie mir zuhören, dann wird schon klar, was ich meine.
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen das wissen! – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Steht doch alles im Haushalt!)
Wenn im Jahresbericht steht, dass das Institut 2,5 Millionen Euro Bundesmittel und 1,5 Millionen Euro Bundeszuschüsse und anderes bekommt, dann zeigt sich eine Vermengung, aus der sich mir keine Antwort auf die Frage ergibt: Bekommt dieses Institut jetzt 2,5 Millionen Euro oder 4 Millionen Euro?
(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das gehört aber nicht hierher! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie wissen! Das ist Ihre Aufgabe!)
– Natürlich muss ich das wissen; Sie haben völlig recht.
Ich habe allerdings auch im Kuratorium danach gefragt – ich hoffe, ich darf das sagen, ohne dass ich die Vertraulichkeit von Kuratoriumssitzungen verletze – und unter anderem auch danach, warum wir diesen Bericht nicht auch im Kuratorium besprechen. Ist das ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wenn das Kuratorium und die eigenen Mitglieder noch nicht einmal Kenntnis vom Bericht haben, bevor er eingereicht wird? Ich habe diesen Bericht im Übrigen vorher schriftlich angefordert. Die Herausgabe ist mir „aus Respekt vor dem Deutschen Bundestag“ verweigert worden.
(Frank Schwabe [SPD]: Aber die Finanzlage hast du nicht angesprochen! – Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Karamba Diaby [SPD])
Nachdem Sie das alles zur Kenntnis genommen haben, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich wissen möchte, wie viele Mittel der Deutsche Bundestag für die Arbeit, die dieser Bericht spiegelt, aufwendet – nicht mehr und nicht weniger. Die Debatte, ob das dann zu viel oder zu wenig ist, können wir noch führen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Jedenfalls wissen wir, dass nach Verschleppung der Entscheidung über viele Monate hinweg am Montag, also vor wenigen Tagen, endlich über neue Mitglieder entschieden wurde: Die Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Dabei regelt das Gesetz – ich zitiere –:
Die Ablehnung eines Antrags auf Mitgliedschaft soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, z. B. wegen Unvereinbarkeit mit den Zielsetzungen der Pariser Prinzipien.
Ganz offensichtlich befürchtet das Institut aber,
(Frank Schwabe [SPD]: Das Kuratorium! Nicht das Institut!)
in Zukunft eine pluralistische Debatte, einen pluralistischen Diskurs über seine Inhalte, die untersuchten Menschenrechtsverletzungen und vielleicht auch die eigene ideologische Ausrichtung führen zu müssen.
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie auf, es zu diskreditieren! Das ist unmöglich, was Sie hier machen! Skandal!)
Zusammenfassend: Ich möchte ein Deutsches Institut für Menschenrechte, welches kritisch, sachlich und objektiv beobachtet und analysiert,
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unverschämtheit!)
dann informiert und berät, selbstbewusst und auf einer breiten pluralistischen Grundlage.
(Zurufe des Abg. Dr. Karamba Diaby [SPD] – Gegenruf der Abg. Sylvia Pantel [CDU/CSU]: Kennen Sie die Inhalte?)
Ich möchte aber kein Institut – auch wenn Sie sich noch so aufregen, meine Damen und Herren –, das sich an roten Fäden orientiert, für politische Positionen wirbt und dafür an einer tradierten Mitgliederzusammensetzung festhält. Deswegen bin ich auf den nächsten Bericht sehr gespannt und hoffe, dann nicht erneut konstatieren zu müssen: Alles beim Alten.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wo in normalen Diskussionen kritisiert wird, fangen Sie an, zu diskreditieren! Widerlich! – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Genau!)
Für eine Kurzintervention hat das Wort die Kollegin Hajduk.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7046146 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 210 |
Tagesordnungspunkt | Berichte über Menschenrechte und Demokratie |