19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 4

Ingrid Fischbach - Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Abschluss der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – so heißt das Gesetz; wir haben immer vom „Cannabisgesetz“ gesprochen – schaffen wir einen, wie wir finden, wichtigen Schritt, um die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten zu verbessern. Wir wollen ihr Leid lindern und ihre Versorgung leichter machen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass Patientinnen und Patienten künftig Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten können. Bei schwerwiegend Erkrankten sollen diese Arzneimittel von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können, wenn keine alternative Therapie möglich ist oder besteht. Das bedeutet aber nicht, dass die Patientinnen und Patienten alle Therapiemöglichkeiten durchlaufen müssen, sondern die Ärztin oder der Arzt kann im Einzelfall genau hinschauen und sagen: Jetzt ist der Punkt erreicht. Wir müssen keine anderen Mittel mehr testen. – Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

So können wir beispielsweise mit Cannabisarzneimitteln bei multipler Sklerose, in der Schmerztherapie, bei chronischen Erkrankungen oder auch bei Appetitlosigkeit oder Übelkeit – das betrifft insbesondere Menschen, die sich einer Chemotherapie unterziehen; viele, die Krebspatienten in ihrer Familie haben, wissen das – durchaus eine Linderung der Beschwerden erreichen.

Die Kosten hierfür – das ist, glaube ich, ein ganz deutliches und wichtiges Signal – sollen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzungen dafür sind: Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, und es darf keine Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln bestehen. Zudem muss die Aussicht bestehen, dass eine spürbare, positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome gegeben ist.

Meine Damen und Herren, im parlamentarischen Verfahren hat sich das Gesetz noch verändert, wie es bei allen Gesetzen der Fall ist. Ich möchte an dieser Stelle den Berichterstattern der Koalition, den Sprechern, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitarbeitern des Ministeriums für ihre, wie ich finde, immer kluge und unterstützende Arbeit ganz herzlich danken.

Mein Dank geht auch an die Drogenbeauftragte und die Mitglieder des Ausschusses. Ich muss sagen: Ich habe im Ausschuss selten Diskussionen erlebt, die in der Sache so qualifiziert und gleichzeitig sachlich geführt worden sind. Es war sehr erfreulich, auf dieser Ebene zu diskutieren. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Das macht Lust auf weitere Gesetze in dieser Form.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte einige dieser Veränderungen stellvertretend erwähnen.

Wir haben uns natürlich über die Genehmigungsfrist Gedanken gemacht.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Das geht halt, wenn die Opposition kompromissbereit ist!)

Das heißt, Patienten, die im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung behandelt werden, können nicht drei bis fünf Wochen auf eine Entscheidung der Kassen warten. Deswegen wird diese Genehmigungsfrist höchstens drei Tage betragen. Ich glaube, auch das ist für die Betroffenen wichtig. Sie brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe.

Ein weiterer Punkt ist die Datenlage. Wir haben wenige Erkenntnisse über die Wirkungen eines langfristigen Cannabisgebrauchs. Deswegen wollen wir eine Begleiterhebung durchführen. Dazu übermitteln Ärztinnen und Ärzte ohnehin vorliegende Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es sind zum Beispiel Daten zur Diagnose, zur Therapiedosis oder zu Nebenwirkungen, und wir hoffen, dass wir dann auch ein vernünftiges Datenmaterial zur Verfügung haben.

Zur Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken auch in Deutschland ermöglicht werden. Grundlage dafür werden aber die völkerrechtlich bindenden Vorgaben des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe sein. Die Cannabisagentur soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet werden. Diese Agentur stellt sicher, dass zukünftig in Deutschland hergestellte Produkte, für die ein Anbauer die üblichen, insbesondere natürlich die betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnisse benötigt, nur in standardisierter Qualität produziert werden.

Sie alle haben vielleicht als Abgeordnete auch schon Briefe von den ersten Interessierten bekommen, die bereits anbauen wollten. Das wird nicht passieren; das kann ich ganz klar sagen. Das ist nicht das, was wir wollen.

Die Agentur kauft die Produkte auf und gibt sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler und auch Apotheken ab. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland erfolgen kann, wird die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken über Importe gedeckt.

Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften gehen wir, wie ich meine, einen großen Schritt in die richtige Richtung. Wir sorgen dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung eröffnet wird. Sie können Cannabis verschrieben bekommen, wenn es medizinisch indiziert ist. Damit wird ihnen geholfen, und dies, meine Damen und Herren, soll auch Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster hat der Kollege Frank Tempel für die Fraktion Die Linke das Wort,

(Beifall bei der LINKEN)

dem ich hiermit ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren möchte. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall – Dr. Edgar Franke [SPD]: Da müssen Sie einen ausgeben!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7060880
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
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