19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 4

Rainer HajekCDU/CSU - Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war in einer großen deutschen Tageszeitung zu lesen: „Kiffen auf Rezept“. Nein, das wollen wir nicht, das wäre es dann ja noch. Die Wahrheit ist: Der Deutsche Bundestag eröffnet mit der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften den Zugang zu medizinischen Cannabisarzneimitteln für Menschen ohne Therapiealternative. Heute ist ein guter Tag.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz, dessen Titel so sperrig daherkommt, ist ein großer Schritt hin zu einer angemessenen Arzneimittelversorgung von Patienten mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, MS und Epilepsie. Bei diesem Gesetz geht es um die Versorgung von Patienten, die krankheitsbedingt dauerhaft unter schweren und schwersten Schmerzen oder einschlägigen Nervenkrankheiten leiden. Für diese Menschen kann Cannabis die medizinische Alternative zu Opiaten sein – mit weniger Nebenwirkungen und weniger Suchtpotenzial.

Dennoch: Cannabis hat zwei Seiten. Cannabis ist ein Betäubungsmittel, dessen Konsum – das hat die jüngste Studie der WHO gerade wieder unterstrichen – zu schweren psychischen Erkrankungen führen kann. Deshalb geht es hier eben nicht um Kiffen auf Rezept, sondern um die ärztliche Verordnung von Cannabis in ganz eng umgrenzten Ausnahmefällen zum Zwecke der Schmerzlinderung – wenn Therapiealternativen wirkungslos waren oder deren Nebenwirkungen zu groß waren.

Es war unser Anliegen, ein Gesetz zu formulieren, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Es ist ja so, dass schon bisher der Zugang zu Cannabisarzneimitteln möglich war. Man benötigte allerdings eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Hürden für die Erteilung dieser Erlaubnis waren so hoch, dass – Stand heute – nur 1 020 Patienten die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen konnten. Auch die mit dem Bezug von Cannabis einhergehenden Kosten für die Schwerkranken sind exorbitant. 540 bis 1 800 Euro pro Monat sind von den betroffenen Patienten nur schwerlich aufzubringen.

Die Vorteile des Gesetzentwurfs liegen auf der Hand:

Cannabis wird verordnungsfähig. Künftig haben Ärzte das Recht, Cannabis im Einzelfall zu verordnen. Der Vorteil ist: Patienten werden keine langwierigen Therapiealternativen durchlaufen müssen, um Zugang zu Cannabis im Rahmen der Schmerzbehandlung zu erhalten.

Cannabis wird erstattungsfähig. Krankenkassen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen der ärztlichen Erstversorgung widersprechen, beispielsweise wenn der medizinische Nutzen nicht ersichtlich ist. Wir stärken damit die Therapiefreiheit der Ärzte im Interesse der Patienten. Für Patienten in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gilt mit Blick auf ihre besondere Situation eine verkürzte Genehmigungsfrist von drei Tagen.

Cannabis wird qualitätsgesichert. Wir erhöhen die Arzneimittelsicherheit, indem wir mithilfe einer Cannabisagentur den Anbau unter medizinischen Bedingungen forschungsgerecht staatlich strukturieren und zugleich vor dem Zugriff Dritter schützen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Damit stellen wir sicher, dass Cannabis entsprechend den medizinisch therapeutischen Erfordernissen mit gleichem Wirkstoff angebaut wird und dass das angebaute Produkt vor Missbrauch geschützt ist.

Also: Von der Verordnung über den Konsum bis hin zur Erstattung steht das Patientenwohl und nur das Patientenwohl im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.

Wir sollten uns aber auch bewusst machen, dass es derzeit keine hinreichend fundierte Datenlage gibt. Diese Datenlage wollen und müssen wir verbessern. Genau aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gesetzlich mit einer auf fünf Jahre angelegten Begleiterhebung beauftragt wird. Unser erklärtes Ziel ist es, auf dieser Grundlage die Kassenleistungen weiterentwickeln zu können.

Erlauben Sie mir bitte noch eine ganz persönliche Anmerkung. Als vor wenigen Jahren meine Mutter im Alter von 94 Jahren in ihre letzte Lebensphase eintrat und ihre Morphindosis mit allen Nebenwirkungen immer weiter angepasst wurde, hätte ich mir gewünscht, die Möglichkeit zu haben, die unser heute vorgelegter Gesetzentwurf vorsieht.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich bin hoch erfreut, dass wir mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz schwerkranken Menschen Linderung und Würde in einer schweren Lebensphase verschaffen können. Heute ist ein guter Tag.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hajek. Das war Ihre erste Rede, und ich darf Ihnen im Namen aller Abgeordneten ganz herzlich dazu gratulieren.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7060895
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
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