Ansgar HevelingCDU/CSU - Neuregelung des Bundesarchivrechts
Ich möchte zunächst Frau Staatsministerin Grütters entschuldigen. Aus Anlass des 75. Jahrestages der Wannsee-Konferenz findet jetzt eine Gedenkveranstaltung im Haus der Wannsee-Konferenz statt. Dort hält Frau Staatsministerin Grütters eine Rede in Vertretung der Bundeskanzlerin und bittet um Entschuldigung, dass sie heute nicht da sein kann.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das verstehen wir gut! Viel Erfolg!)
Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Augen glänzten, als ich als generell historisch interessierter Schüler mit einem regen Interesse an Genealogie im Archiv des Erzbistums Paderborn auf ein Konvolut von Papieren stieß, das offensichtlich sämtliche Unterlagen, alle Rechnungen, Rechnungsbücher, Liegenschaftsaufzeichnungen, Korrespondenzen, interne Unterlagen zu Nutznießern, Gerichtsakten usw., angefangen von der Zeit des endenden 30-jährigen Krieges bis hinein ins 20. Jahrhundert für eine Stiftung enthielt, die ein zigfacher Urgroßonkel von mir als Domherr in Paderborn in der Mitte des 17. Jahrhunderts als Familienstiftung errichtet hatte.
Für mich war es ein Glücksfall; denn dank der Vollständigkeit der Unterlagen aus den unterschiedlichsten Bereichen konnte ich auf einen Schlag das sehr genaue Bild einer weitverzweigten westfälischen Familie vom 17. Jahrhundert bis in die Jetztzeit nachzeichnen, etwas, das mir mit viel Mühen und großen Umwegen über Personenstandsakten und Kirchenbüchern aus unterschiedlichen Orten ansonsten vermutlich mehr schlecht als recht gelungen wäre.
Mir kam zupass, dass die Unterlagen zu dieser Stiftung quantitativ überschaubar waren und sich im Laufe der Zeit deshalb offensichtlich niemand ernsthaft überlegt hatte, welche Akten wichtig und welche unwichtig sein könnten. Es wurde einfach alles archiviert. Richtig erschlossen wurden die Unterlagen dabei zwar nie, aber sie sind eben komplett vorhanden. Das machte es mir damals so spannend, mit ihnen zu arbeiten.
Als Randbemerkung sei angefügt: Leider hat mir bis heute die Zeit gefehlt, diesen Bestand vollständig auszuwerten und nutzbar zu machen. Da wartet also noch etwas auf mich.
Ein überschaubarer Bestand ist das eine, und das Auffinden eines solchen vollständigen Konvoluts ist ein Glücksfall. Etwas anderes sind die grenzenlosen Mengen an Unterlagen, die tagtäglich in der ganzen Republik produziert, in Akten geführt, be- und verarbeitet, als E-Mails zwischen Behörden und Institutionen ausgetauscht und irgendwann als Vorgang abgeschlossen werden.
So wünschenswert es ist, das alles komplett aufzubewahren, um es in späteren Zeiten aus irgendeiner dann vorliegenden Perspektive auswerten zu können, so klar ist auch, dass dies schlichtweg nicht gelingen kann. Deshalb bedarf es verbindlicher Regeln, wie mit Unterlagen zur Archivierung umzugehen ist. Für den Bund und seine Einrichtungen regelt dies das Bundesarchivgesetz in Bezug auf das Bundesarchiv als kollektives Gedächtnis unserer Nation.
Neben der materiellen Aufbewahrung kommt in Zeiten der Digitalisierung auch der digitalen Archivierung eine besondere Rolle zu. Hier stellen sich neue Herausforderungen in Bezug auf den Umgang mit Masse sowie auf Echtheit und Relevanz. Hinzu kommen technische Fragen im Hinblick auf den Speicherort und die Formatierung, mit denen wir uns zukünftig beschäftigen müssen.
Über diese organisatorischen Problemstellungen hinausgehend birgt die Digitalisierung aber auch die enorme Chance, Archive weltweit weiter zu vernetzen, Archivalien in größere Kontexte zu stellen und den Zugang zu Archivgut zu vereinfachen. Zu diesem Zweck haben wir zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Bundesarchivrecht novellieren wollen, insbesondere durch die Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf setzen wir diese Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Nach rund 30 Jahren wird damit eine weitreichende Neujustierung des Archivrechts vorgenommen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein Schwerpunkt dabei ist, die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit des Bundesarchivs zu verbessern. Dazu gehört, dass die Schutzfrist personenbezogener Akten und Unterlagen von 30 Jahren auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person verkürzt wird, wie es in den meisten Landesarchivgesetzen jetzt schon gang und gäbe ist.
Die Schutzfrist von Akten und Dokumenten, die den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, kann zudem von 60 Jahren auf 30 Jahre verkürzt werden. Öffentliche Einrichtungen des Bundes können künftig bei Schutzfristverkürzungen ferner auch große Aktenbestände ohne aufwändige Einzelfallprüfung freigeben. Voraussetzung ist, dass sie in einer allgemeinen Vereinbarung mit dem Bundesarchiv auf die bisher erforderliche Beteiligung verzichten.
Ein zweiter Schwerpunkt ist, das Bundesarchivgesetz an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft anzupassen. Dementsprechend enthält der Gesetzentwurf zahlreiche neue Regelungen zum Umgang mit elektronischen Unterlagen. Dazu gehört die Einrichtung eines digitalen Zwischenarchivs, das die Bundesbehörden entlastet und das Bundesarchiv in die Lage versetzt, frühzeitig und fachgerecht für eine digitale Langzeitarchivierung zu sorgen.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen zur Anbietung und Übernahme von elektronischen Unterlagen, auch solcher, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen. Er beinhaltet weiter eine Regelung für das politische Archiv des Auswärtigen Amtes zur entsprechenden Anwendbarkeit der Zugangsregelungen des Bundesarchivgesetzes, um einer rechtlichen Zersplitterung der Archivlandschaft entgegenzuwirken.
Lassen Sie mich kurz auf drei Aspekte eingehen, die in der Diskussion um das Bundesarchivgesetz eine größere Rolle gespielt haben und in der Öffentlichkeit teilweise Gegenstand der Diskussionen waren.
Erstens. Es geht um das Thema uneingeschränkte Anbietungspflicht löschungspflichtiger Unterlagen. Das klingt etwas sperrig. Hier haben wir uns entschieden, keinen generellen Vorrang einer Anbietungspflicht löschungspflichtiger Daten im Archivgesetz zu regeln. Das betrifft etwa das Bundeszentralregister, das Ausländerzentralregister oder das Register nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz.
Hierbei geht es oftmals um hochsensible persönliche Daten, bei denen aufgrund der jeweiligen Spezialgesetze die Botschaft vermittelt wird: Gelöscht ist gelöscht. Wir halten es für richtig, dass dann, wenn man eine andere Regelung treffen möchte, was durchaus denkbar ist, diese in dem jeweils betroffenen spezialgesetzlichen Regelungsbereich zu erfolgen hat. Dort sollten dann bereichsspezifisch auch die notwendigen verfassungsrechtlichen Abwägungen erfolgen, die sich mit Blick auf den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ergeben.
Zweitens. Es geht um die Unterlagen der Nachrichtendienste. Hier haben wir uns entschieden, die besonderen Bedürfnisse des Quellen- und Methodenschutzes in der Abwägung des Gesetzes zu berücksichtigen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir allerdings festgelegt, dass es sich hierbei um zwingende Gründe handeln muss, die eine Zurückhaltung der Akten rechtfertigen.
Drittens. Zur Anbietungspflicht des Bundes: Weitergehend als bisher enthält der Gesetzentwurf eine Sollvorschrift bei der Anbietungspflicht der öffentlichen Stellen des Bundes spätestens 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Eine Ist-Anbietungspflicht nach 30 Jahren kam allerdings nicht infrage, weil sie anerkennungswürdige Ausnahmen unmöglich gemacht hätte, wie etwa bei den Unterlagen des Auswärtigen Amtes oder in Fällen, in denen die Unterlagen für die aktuelle Bearbeitung noch länger benötigt werden. Sobald sie nicht mehr gebraucht werden, müssen sie aber zwingend ans Bundesarchiv abgegeben werden.
Zum Schluss noch dies: „Postfaktisch“ ist das Wort des Jahres 2016. Postfaktisch: Was genau heißt das? Dass wir in einem relativistischen Zeitalter leben, in dem es keine Tatsachen mehr gibt, sondern nur noch Meinungen; in dem man etwas nur vehement genug und dazu öffentlichkeitswirksam behaupten muss, um es dadurch wahr werden zu lassen?
Ich glaube, dass jeder, der leichtfertig das postfaktische Zeitalter ausruft, damit einem Irrglauben aufsitzt. Sicherlich, aufgrund einer immer stärker von Social Media geprägten Medienlandschaft kommt mancherorts das Gefühl auf, es sei vielleicht überhaupt gar nicht mehr notwendig, Fakten sorgsam zu prüfen, zu testen, ob das eigene Weltbild einem Realitätscheck tatsächlich standhält. Gerade deshalb ist es wichtig, unser ungebrochenes Vertrauen in das Faktische mit einem sinnvoll neugestalteten Bundesarchivrecht zu untermauern.
Wie Aleida Assmann in Archive im Wandel der Mediengeschichte schreibt, betreiben Archive, anders etwa als Museen oder Bibliotheken, ein passives Erinnern. Doch genau in diesem passiven Erinnern liegt ihre immense Bedeutung: Archive wollen nicht repräsentieren oder bewerten. Sie zielen dafür auf Neutralität ab, darauf, die Bewertung dieser, unserer Gegenwart anderen zu überlassen.
Letztendlich ist es doch so, dass man die Epoche, in der man lebt, stets nur aus der eigenen, eingeschränkten Perspektive wahrnimmt, dass sich der Blick aufs große Ganze oftmals erst retrospektiv eröffnet. Damit dies gelingen kann, damit es also Fakten gibt, an denen wir uns dabei orientieren können, dafür brauchen wir ein im Hinblick auf die komplexen Herausforderungen des digitalen Zeitalters sicher aufgestelltes Archivwesen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Kommen Sie bitte zum Ende.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt es, diese Absicht umzusetzen. Wir machen das Bundesarchiv zukunftstauglich.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich empfehle, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Kollege Heveling. – Nächste Rednerin: Sigrid Hupach für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7061195 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 212 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des Bundesarchivrechts |