19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 7

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Neuregelung des Bundesarchivrechts

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Archive sind langweilig. – Sind Archive langweilig? In jedem Fall ist es so, dass in der öffentlichen Meinung Archive nicht besonders gut wegkommen. Oft werden sie mit grauen Mäusen, dicken Brillen, Aktenstapeln oder auch mit Strafversetzungen in Verbindung gebracht. In Spielfilmen und Romanen jedenfalls tauchen solche Klischees gern auf.

Für viele Menschen aber sind Archive natürlich genau das Gegenteil. Auch ich finde, sie sind Goldgruben. Sie können spannend und lehrreich sein, und sie können vor allem helfen, Wahrheit von Lüge zu unterscheiden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Überprüfung der angeblichen Hitler-Tagebücher des Sterns. Das Bundesinnenministerium gab damals, im April 1983, dem Bundesarchiv den Auftrag, die Tagebücher auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Die intensive Recherche – textkritisch und archivfachlich – brachte dann ja auch das bekannte Ergebnis: Es war eine Fälschung.

Dieser kurze Exkurs in die Geschichte des Bundesarchivs zeigt, welch hohe Fachkompetenz, aber auch welch hohe Verantwortung beim Bundesarchiv liegt. Und das sind auch noch nicht einmal die Kernaufgaben dieser Einrichtung. Die zentralen Aufgaben sind, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen. Das klingt jetzt wieder nicht so besonders spannend. Aber das Bundesarchiv bewahrt in der Tat viele Herzstücke unserer Geschichte auf und macht sie für Bürger, Wissenschaftler und Journalisten sichtbar und nutzbar.

Das nun neu gefasste Bundesarchivgesetz trat 1988 in Kraft. Beschreibbare digitale Speichermedien gab es damals schon, zum Beispiel Disketten mit einer Kapazität von 1,44 Megabyte. Auch CDs waren schon verbreitet mit noch deutlich höheren Kapazitäten von mehreren 100 Megabyte. Und doch hat sich seitdem vieles getan. Wir rechnen fast nur noch in Giga- und Terabyte. Unser ganzes Leben ist digitalisiert. Wir schreiben elektronisch. Manches gibt es gar nicht mehr als Printversion. Die Kern­aufgaben, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen, unterliegen mittlerweile völlig anderen Voraussetzungen. Deshalb wollen wir mit dem heutigen Beschluss das Bundesarchivrecht neu regeln und an die neuen Voraussetzungen anpassen.

Wir erreichen, auch wenn Sie nur die Lücken aufgezählt haben, durchaus eine Reihe von Verbesserungen.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gehört zur Aufgabe der Opposition!)

Wir passen das Gesetz so an, dass das Bundesarchiv im elektronischen Zeitalter seine Aufgaben wieder einfacher wahrnehmen kann. Das bedeutet konkret: Wir schaffen Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung.

Wir entlasten die Bundesbehörden von IT-technischen Aufgaben bereits bei der Zwischenarchivierung.

Vor allem aber – das ist, glaube ich, ganz wichtig – verbessern wir die Benutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit des Bundesarchivs durch die Verkürzung oder die Streichung von Schutzfristen. Gerade das wird positive Auswirkungen auf die Forschung haben.

Nur ein Beispiel: In letzter Zeit wird vermehrt über die Weiterbeschäftigung von Nationalsozialisten in der damals noch jungen Bundesrepublik diskutiert. Viele Akten können durch die Verkürzung der Schutzfristen nun deutlich früher eingesehen werden. Das erleichtert die Aufarbeitung, und mit Sicherheit kommt so auch einiges früher ans Licht.

Es ist richtig, dass das vorliegende Gesetz keine Maximalanforderungen erfüllt. Es bringt nicht alles, was man sich wünschen könnte. Dem steht an einigen Stellen der Datenschutz im Weg. An anderer Stelle geht es darum, das System praktikabel zu halten.

Ich finde aber, dass das neue Bundesarchivgesetz uns einen guten Schritt voranbringt. Es ist ein fairer Kompromiss und ein Gewinn. Das Bundesarchiv ist für unsere gesamte Gesellschaft eine Art Kultur- und Gedächtnisgoldgrube. Wir sind eine Kulturnation, und wir sichern das, was uns jetzt ausmacht, für die, die nach uns kommen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Freudenstein. – Letzter Redner in dieser Debatte: Sebastian Hartmann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7061211
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Bundesarchivrechts
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