19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 7

Sebastian HartmannSPD - Neuregelung des Bundesarchivrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der letzte Redner oder die letzte Rednerin zu sein, gibt ja die Gelegenheit, noch einmal zusammenzufassen. Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich beginne einmal mit einer Selbstdarstellung des Archivs. Das Archiv sagt über sich selbst:

Wir sind eine moderne Dienstleistungseinrichtung für Öffentlichkeit …, die Zeugnisse zur neueren … deutschen Geschichte … jedermann zugänglich macht.

Damit das Archiv dem Anspruch einer modernen Einrichtung auch gerecht werden kann, muss es nach über 30 Jahren eine Novelle des Bundesarchivgesetzes geben. Wenn man auf das letzte Gesetz aus dem Jahr 1988 schaut, dann stellt man fest, dass die Digitalisierung wesentlich vorangeschritten ist. Wir haben heute ganz andere Formen der Aktenführung und auch der Zugänglichmachung von Informationen. Bürgerinnen und Bürger haben auch andere, modernere Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Auch dem haben wir uns als Große Koalition nicht verschlossen.

Ich gebe ausdrücklich meiner Kollegin Hiltrud Lotze, die diesen Gedanken schon eingeführt hat, recht. Sie hat darauf hingewiesen, dass man an bestimmten Stellen noch weiter hätte gehen können. Das Informationsfreiheitsgesetz, das wir im Jahr 2005 unter rot-grüner Verantwortung angestoßen und beschlossen haben und zu dem wir als SPD-Bundestagsfraktion auch im Jahr 2013 noch weiter gehende Vorschläge gemacht haben, zeigt: Wir wären gerne weiter gegangen.

Insofern war es wichtig, in der Beratung des Gesetzes nicht hinter den Stand zurückzugehen, den wir schon erreicht haben. Wir haben mit dem Informationsfreiheitsgesetz zum Beispiel einen umfassenden Anspruch auf Auskunft und Information geschaffen. So können Bürgerinnen und Bürger einfach nachvollziehen, welche Daten, welche Unterlagen der Verwaltung vorliegen. Deswegen war es wichtig, dass im parlamentarischen Verfahren der Gesetzgebung hier nun deutlich gemacht worden ist: Wir wollen nicht hinter diesen Stand zurückgehen.

Der Gesetzentwurf war anzupassen und zu ändern. Wir haben gute Ergebnisse erzielt, sodass wir nicht in die absonderliche Situation kommen, dass auf eine Unterlage, die in einer Verwaltung verfügbar ist, eine Zeit lang nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugegriffen werden kann, dann aber, wenn sie ins Archiv übertragen worden ist, nicht mehr. Das wäre ein Widerspruch in sich gewesen. Wir sind sehr stolz, dass auf Basis der Anhörung mithilfe der Sachverständigen erreicht worden ist, dass man nicht hinter diesen Anspruch zurückgeht und wir in diesem Punkt ein modernes Bundesarchivgesetz vorlegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Frau Kollegin, ich freue mich sehr, dass die CDU/CSU – nach Ihren Worten – noch einmal angekündigt hat, dass man auch noch weiter gehen kann als das, was wir jetzt erreicht haben. Dann lassen Sie uns doch das, was wir erreicht haben, heute beschließen und das, was wir in den Diskussionen und Anhörungen vernommen haben, zum Ausgangspunkt weiterer Verbesserungen machen; denn die Digitalisierung wird voranschreiten.

Wie gehen wir mit digitalen Daten um? Es ist ein Schatz, der für die interessierte Öffentlichkeit gehoben werden kann von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich eben diesen Schatz zunutze machen. Es ist auch richtig, dass man in bestimmten Ländern in eigenen Landesarchivgesetzen, vielleicht im Landesarchiv in Hannover, etwas weiter gegangen ist. Man könnte jetzt sagen: Dort haben wir eine bestimmte Regelung, die man vielleicht auch auf den Bund übertragen kann. Aber es ist der Wettbewerbsvorteil eines föderalen Staates, dass man vergleichen kann. Der Erlass von Informationsfreiheitsgesetzen ist auf Bundesebene angestoßen worden, und das ist dann in den Ländern nachvollzogen worden. Wir haben hier nun wieder gemeinsam gehandelt und gesagt: Hier können wir noch einen Schritt weiter gehen.

Vor diesem Hintergrund war nach unserer Auffassung das Bundesarchivgesetz in seiner ersten Fassung zu verbessern. Drei Punkte sind benannt worden, und gerade was den Anspruch auf freie Information und auf Transparenz staatlichen Handelns angeht, schaffen wir damit die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, eines Rechtsstaates, dass man sich also als Bürgerin und Bürger darauf verlassen kann: Staatliches Handeln ist transparent. Man kann es nachvollziehen. Man hat einen Anspruch darauf, einfach in Erfahrung bringen zu können, was der Staat tut, und darauf, dass die Daten für die Öffentlichkeit verfügbar bleiben.

Ich gebe uns allen aber eine Empfehlung. Wenn die Opposition beklagt – ich habe der Kollegin Rößner sehr genau zugehört –, dass ein Gesetz nicht in die Richtung verändert wurde, wie sie es sich gewünscht hätte, zugleich aber sagt: „Weil es nicht so gemacht worden ist, dann öffnet es Verschwörungstheorien Tür und Tor“, … sage ich Ihnen: Lassen Sie uns nicht nur eine Archivdebatte führen. Wenn man sich irgendwann einmal die Unterlagen, die wir nun produziert haben, also unsere Redeprotokolle und die Unterlagen, die mit diesem Gesetz zusammenhängen, ansieht, dann wird man sehen: So ganz stimmt der Vorwurf der Verschwörungstheorie nicht. Man wird sehen: Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Verschwörungstheorie, es wird hier nichts versteckt, sondern alles ist einfach, transparent und nachvollziehbar. Dass an dem Vorwurf des Vertuschens, dessen sich die Opposition so gerne bedienen möchte, nichts dran ist, wird man dann einfach nachvollziehen können.

Deswegen empfehlen wir: Nehmen Sie die Änderungen an! Beschließen Sie das Gesetz mit uns gemeinsam! Die Linke hat sich schon zur Enthaltung durchgerungen. Das ist schon einmal etwas.

(Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Das höchste Lob der Opposition!)

Eine herzliche Einladung an die Grünen: Lassen Sie es uns gemeinsam machen!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7061215
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Bundesarchivrechts
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