19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 11

Markus TresselDIE GRÜNEN - Änderung reiserechtlicher Vorschriften

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie war es ja, eine Gleichbehandlung zwischen stationären Reisebüros und Onlineportalen sowie ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Sicherlich nicht Sinn der Sache war, Reisebüros und Tourismusinformationszentren unverhältnismäßig stark zu belasten. Die Onliner werden möglicherweise eine technische Lösung finden, um das eine oder andere zu umgehen. Aber unsere Reisebüros werden große Schwierigkeiten bekommen.

Was kommt jetzt also auf die Reisebüros zu? Da ist zum einen die Einführung des Begriffs „verbundene Reiseleistungen“. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff bringt dem Vernehmen nach Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen, da sie in bestimmten Grauzonen nicht wissen, ob sie in die Veranstalterhaftung rutschen oder nicht; die Kolleginnen und Kollegen haben das bereits gesagt. Die Abgrenzung der verbundenen Reiseleistung von der Pauschalreise ist schwierig und gleichzeitig ein sensibler Punkt, da sie über den Umfang der Haftung entscheidet. Anbieter verbundener Reiseleistungen werden außerdem mit zusätzlicher Bürokratie konfrontiert. Vier Informationsblätter müssen in diesem Fall mehr berücksichtigt werden. Wer sich die Praxis in einem Reisebüro einmal angeschaut hat, weiß, was das vor Ort für die Leute tatsächlich bedeutet.

Auch unterliegen die Anbieter verbundener Reiseleistungen – auch das ist wichtig – unter Umständen Insolvenzversicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Umsatzes in eine Versicherung investieren müssen. Das kann gerade in unserem kleinen und mittelständisch organisierten Reisevertrieb dazu führen, dass den Reisebüros rentables Wirtschaften zumindest erschwert wird. Was wir nicht wollen – das haben die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt –, ist ein konzerngebundener Reisevertrieb wie in anderen europäischen Ländern, der dadurch massiv begünstigt würde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das fördert Monopole und ist schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Deswegen müssen wir das noch einmal auf die Tagesordnung bringen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber nicht nur für die Reisebüros gelten schärfere Regeln – der Staatssekretär hat das bereits angesprochen –, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Erst ab einer Preissteigerung von 8 Prozent sind sie dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es etwas kostet.

All diese grundlegenden Entscheidungen wurden auf europäischer Ebene getroffen. Es handelt sich um eine vollharmonisierende Richtlinie. Aber diese Regelungen berücksichtigen nicht – das ist ein wichtiger Punkt – die Besonderheiten des deutschen Reisemarkts. Wir haben zu wenig Berücksichtigung gefunden. Der kleine und mittelständisch organisierte Reisevertrieb hat schwerer zu kämpfen als ein Reisebüro, hinter dem ein Konzern steht. Deswegen müssen wir im anstehenden parlamentarischen Verfahren weiterhin fraktionsübergreifend daran arbeiten, hier zu einer verträglichen Lösung zu kommen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch eine gewisse Diversität in unserem Reisevertrieb sichern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU])

Wir müssen jetzt die Spielräume beleuchten und sinnvoll nutzen, die wir als nationaler Gesetzgeber da noch haben. Aber wir müssen auch die Sorgen der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der Verbraucherschützer ernst nehmen.

Ich nehme das Beispiel der Reiseeinzelleistungen: Im Referentenentwurf waren sie noch berücksichtigt, im aktuellen Gesetzentwurf sind sie gestrichen. Nach derzeitiger Rechtsprechung wird das Pauschalreiserecht unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Buchung zum Beispiel von Ferienhäusern angewendet. Soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein?

Ähnliches gilt für die Tagesreisen, bei denen es Bedenken der Verbraucherschützer gibt. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ja formuliert, ist es hier vielleicht eher angebracht, über eine Wertgrenze als über die Dauer einer Reise zu diskutieren. Das müssen wir im Rahmen der Behandlung des Gesetzentwurfes in den nächsten Wochen in der Anhörung und in den Ausschüssen noch dringend diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für unsere Reisebüros machen können.

Das heißt abschließend: Wir müssen Gestaltungsräume nutzen. Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen Verbraucherinteressen und den Interessen der Reisebranche. Das müssen wir umsetzen. Ich glaube aber auch – aufgrund der partei- und fraktionsübergreifenden guten Zusammenarbeit im Tourismusausschuss –, dass wir versuchen werden, das eine oder andere tatsächlich noch hinzubekommen. Ich hoffe, dass wir das noch auf die Reihe bekommen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Elvira Drobinski-Weiß das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7061459
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Änderung reiserechtlicher Vorschriften
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