Elvira Drobinski-WeißSPD - Änderung reiserechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auf den Tribünen! Mit der Umsetzung der EU-Reiserichtlinie in deutsches Recht wollen wir das Pauschalreiserecht für das digitale Zeitalter fit machen. Für Kombinationen von Reiseleistungen – sogenannte Durchklickangebote – besteht in Zukunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher das gleiche Schutzniveau wie für Reisen, die im Reisebüro gebucht werden.
Ebenfalls positiv für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die neu eingeführte Kategorie der verbundenen Reiseleistung. Sie soll Reisenden bei der Buchung einzelner Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise einen – das ist ein sperriger Titel – „reiserechtlichen Basisschutz“ gewähren. Dieser ist geringer als bei einer Pauschalreise, aber höher als bei einer komplett einzeln gebuchten Reise mit Bausteinen.
Für die klassischen Reiseveranstalter ergeben sich – darauf ist schon hingewiesen worden – bei der Umsetzung der Richtlinie – abgesehen von neuen Informationspflichten – kaum Änderungen. Dagegen besteht bei dem Punkt der verbundenen Reiseleistungen noch großer Klärungsbedarf, und zwar in Bezug auf die Handhabung für die kleineren oder auch größeren Reisebüros. Bei den Aspekten der getrennten Bezahlvorgänge – so heißt es im Entwurf – steht ja zum Beispiel das zuständige Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch im Austausch mit der Europäischen Kommission. So weit, so gut? Nicht ganz. Grundsätzlich sind die gesetzgeberischen Spielräume bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie begrenzt.
Ich möchte auf zwei gravierende Einschnitte beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aufmerksam machen, wo wir als Parlamentarier tatsächlich noch Verbesserungen für die Verbraucher erreichen können. Dabei geht es einmal um die Tagesreisen. Die sind nach geltendem Recht Pauschalreisen. Laut EU-Richtlinie sind sie jedoch hier vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dabei ist doch gerade die Tagesreise für viele die klassische Pauschalreise. Meist handelt es sich dabei um eine kleinere Reise zu einem bestimmten Ort, verbunden mit Kultur und Genuss. Ich frage Sie: Sollen Tagesreisen nun unabhängig von ihrem Wert wirklich keinen Schutz mehr genießen?
Ein anderes Thema ist die Reiseeinzelleistung. Unterbleibt eine Aufnahme ins Gesetz, besteht zum Beispiel, wenn jemand etwa ein Ferienhaus auf Mallorca mietet, die Gefahr, dass er, wenn ihm dabei Unannehmlichkeiten entstehen oder wenn er etwas stornieren will, solche Ansprüche nicht vor einem deutschen Gericht, sondern zum Beispiel in Palma ausfechten müsste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, diese Änderungen kommen nicht den kleinen Reisebüros vor Ort zugute. Sie lösen nicht das Problem der Zahlungsform für verbundene Reiseleistungen. Ich bitte Sie, im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sich mit mir, mit uns dafür einzusetzen, sowohl die Tagesreise als auch die einzelnen Reiseleistungen wieder in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Das Wort hat die Kollegin Daniela Ludwig für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7061462 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 212 |
Tagesordnungspunkt | Änderung reiserechtlicher Vorschriften |