19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 14

Volker BeckDIE GRÜNEN - Bekämpfung von Diskriminierung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hoppenstedt, es ist mir eine Freude, dass Sie solch einen Gefallen an dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gefunden haben. Sie wissen ja: Es ist mehr Freude im Himmel über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Was haben die Union und die Wirtschaftsverbände vor dieser Diskussion gesagt, was da alles Schlimmes auf uns zukommt?

(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Wir haben es beschlossen!)

Sie haben die Klagewellen und die enormen Kosten, die auf die Unternehmen zukommen, angesprochen. Die einzigen relevanten Kosten, die die Unternehmen infolge dieses Gesetzes hatten, waren die Kosten für die Fortbildungsveranstaltungen der Wirtschaftsverbände zur Vorbereitung auf das AGG. Sie waren überflüssig wie ein Kropf, haben aber Geld gekostet.

Meine Damen und Herren, das AGG ist in der Tat ein Erfolg, weil sich die Unternehmen, nachdem es Gesetz geworden ist, damit angefreundet haben und es positive Auswirkungen auf die Kultur vieler Unternehmen hatte, was die Integration der Vielfalt der Menschen in ihrer Arbeitnehmerschaft angeht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das ist ein Erfolg, und wir können stolz auf die deutsche Wirtschaft sein, dass dies gelungen ist.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann müssen wir ja nichts mehr ändern!)

Nur, dieser Erfolg nützt dem oder der einzelnen Diskriminierten nicht, wenn das im eigenen Unternehmen bei bestimmten Personen einfach nicht der Fall ist. Deshalb ist es richtig, den Evaluierungsbericht der Antidiskriminierungsstelle nach zehn Jahren sehr ernst zu nehmen, die Forderungen aufzugreifen und das Gesetz besser zu machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einwände, die Sie hier vorgetragen haben, greifen im Ergebnis nicht durch. Ich will nur zwei Punkte ansprechen.

Sie sagen: Das Verbandsklagerecht brauchen wir nicht, weil jedem der Rechtsweg offensteht. – Gerade dann, wenn der Streitwert nicht viel hergibt, es sich im Ergebnis also nicht lohnt, um die Beseitigung der Schäden aufgrund der Diskriminierung zu kämpfen, geht es häufig um geringfügige, aber massenhaft vorkommende Geschäfte, die auch einen gesellschaftlich prägenden Gehalt haben. Wenn ich nicht in eine Diskothek komme, weil ich eine schwarze Hautfarbe habe, weil ich schwul bin, weil ich behindert bin oder dies oder jenes, dann ist das ein gesellschaftlicher Ausschluss, der von vielen Menschen gesehen und in diskriminierender Art und Weise prägend wird. Aber der Streitwert dürfte sehr gering sein. Deshalb wird der normale Bürger, der nicht auf Streithanselei aus ist, sagen: Darum kümmere ich mich nicht. – Aber wenn ein Antidiskriminierungsverband oder die Antidiskriminierungsstelle sagt: „Wir müssen es endlich abstellen, dass diese oder jene Diskothek rassistisch diskriminiert“, dann, finde ich, ist es die Rolle der Verbände, zu sagen: Wir tragen das Risiko, wir führen den Prozess, und wir sorgen dafür, dass der Betreiber an rassistischer Diskriminierung keinen Spaß mehr hat. – Dafür braucht man das Verbandsklagerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wenn Sie sagen: „Das ist im Zivilrecht sonst nicht üblich“, müssen Sie mal ad fontes bei den Antidiskriminierungsrichtlinien gehen. Diese gehen nämlich vom Generalfall des Strafrechts aus. Dagegen haben wir uns in Deutschland entschieden. Ich habe das immer für richtig gehalten.

In Frankreich und Großbritannien war es immer schon und ist es auch jetzt strafrechtlich verboten, aufgrund dieser Kriterien zu diskriminieren. Das ist eine viel zu robuste Herangehensweise. Man hat dann mit „in dubio pro reo“ wieder im Ergebnis Probleme, dass viel Zeug stehen bleibt, weil man es nach den strengeren Regeln, die im Strafrecht herrschen, nicht richtig beweisen kann.

Aber davon müssen Sie ausgehen. Dann wäre es nämlich der Staatsanwalt, der sich um diese Frage zu kümmern hat. Man bräuchte keine Antidiskriminierungsverbände. Deshalb müssen wir in der zivilrechtlichen Logik nachdenken, ob das, was wir mit dem Gesetz erreichen wollen, in allen Bereichen im Ergebnis gilt.

Der andere Punkt ist: Beim Thema „Geschlechtsidentität“ sind Sie schlichtweg falsch informiert. Im Zivilrecht macht es einen Unterschied, ob man aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird und der Richtlinie, die die volle Anwendung des Antidiskriminierungsschutzes im Zivilrecht verlangt, unterfällt oder nicht. Bei der sexuellen Identität haben wir den Schutz nur freiwillig angeglichen, aber den gesamten Bereich der Nichtmassengeschäfte ausgenommen. Ein Vermietungsfall von jemandem, der weniger als 50 Wohnungen vermietet, ist im Ergebnis nicht im Diskriminierungsschutz. Das sollten wir meines Erachtens sowieso insgesamt beseitigen. Dann hätten Sie recht.

Ich will noch einen Punkt ansprechen. Wir haben das im Antrag drin; die Linke hat es angesprochen, aber nicht im eigenen Antrag. Es geht um die Frage der persönlichen Loyalitätspflichten von Mitarbeitern der religiösen Wohlfahrtsverbände. Ich finde es ein Unding, dass es theoretisch weiterhin möglich ist, dass einer lesbischen Erzieherin oder einem schwulen Krankenpfleger wegen der Homosexualität von einem katholischen Arbeitgeber genauso gekündigt werden darf, wie es bei wiederverheirateten Geschiedenen zulässig wäre.

Da gab es kürzlich in meiner Heimatregion den Fall, dass jemand nicht Rektor einer katholischen Hochschule werden konnte, –

Kollege Beck, Sie müssen bitte den angekündigten Punkt setzen.

– weil er wieder verheiratet war.

Jetzt denken Sie zu Ende, was Ihr Innenminister will. Er will in der Islam Konferenz gegenwärtig darüber reden: Es soll muslimische Wohlfahrtsverbände geben. – Wollen Sie am Ende im Ernst zulassen, dass eine Erzieherin, die muslimisch ist, nicht im muslimischen Kindergarten arbeiten darf, weil sie es anders als ihr Arbeitgeber nicht für notwendig hält, ein Kopftuch zu tragen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Da müssen Sie sich an andere Parteitagsbeschlüsse erinnern.

Kollege Beck, lassen Sie uns das bitte in den Ausschüssen vertiefen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Nachsicht.

(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Dr. Matthias Bartke für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7061495
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Diskriminierung
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