19.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 14

Dorothee SchlegelSPD - Bekämpfung von Diskriminierung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen möchte ich sagen: Ja, ich bin eine Frau. Zum anderen möchte ich zu Herrn Ullrich einfach Nein sagen.

(Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann begründen Sie es mal! Ich bin auf Ihre Begründung gespannt!)

Als das rot-grüne Projekt des Antidiskriminierungsgesetzes von 2005 nach verschiedenen Anläufen 2006 als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz endlich in Kraft trat, hatte es schon heftige Proteste und Unkenrufe heil überstanden. Von Überregulierung war die Rede, Klagewellen wurden befürchtet. Kritiker des Gesetzes wehrten sich gegen die verordnete Toleranz – heute übrigens immer noch ein viel genutztes Argument.

Jetzt, zehn Jahre später, können wir stolz sagen: Das Gesetz hat sich bewährt. Die Klagewellen blieben aus. Durch das AGG wird Diskriminierung vom Großteil der Bevölkerung nicht mehr einfach nur geduldet. Die Menschen sind aufmerksamer geworden, wenn Minderheiten benachteiligt werden.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann reicht das Gesetz doch! Dann müssen wir nichts ändern!)

– Lassen Sie mich einfach ausreden. – Auch die Wirtschaft konnte überzeugt werden, dass sich Vielfalt bezahlt macht. Dennoch hören wir heute wie damals von den Kritikern dieselben Floskeln.

Einer der ersten Kritiker war der ehemalige Kollege von der CDU, Herr Kampeter.

(Christian Haase [CDU/CSU]: Recht hat er!)

Als die Antidiskriminierungsstelle letzten Sommer zehn Jahre alt geworden ist und ihren Evaluierungsbericht zum Gesetz veröffentlichte, sagte er, diese „Überregulierungskultur“ müsse ein Ende haben. – Er meinte, der Bericht gehöre in den Papierkorb.

Meine Damen und Herren, mein Verständnis von Politik ist ein ganz anderes. Wir als SPD haben Überzeugungen, die wir in Politik umsetzen. Ein Gesetz, ebenso das Grundgesetz, vermittelt dabei selbstverständlich ein Wertesystem.

Gern zähle ich auf, was die SPD erreicht hat. Das Thema hat in meiner Partei eine über 150‑jährige Tradition; ich habe aber nur drei Minuten Redezeit. Deshalb beginne ich nicht beim Frauenwahlrecht, sondern beschränke mich auf diese Wahlperiode. Fangen wir an beim Mindestlohn, der Frauenquote oder dem Bundesteilhabegesetz. Das sind wichtige Schritte zum Abbau von Diskriminierung.

(Beifall bei der SPD)

Gehen wir weiter zum Lohngerechtigkeitsgesetz, das wir hier voraussichtlich in wenigen Wochen verabschieden können. Zudem haben wir als SPD-Fraktion in unserem Positionspapier zum sozialen Europa gefordert: Deutschland darf einer Verabschiedung der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie auf EU-Ebene nicht länger im Weg stehen.

Bis vor kurzem, meine Damen und Herren, wähnten wir uns auch noch sicher in unserer gemeinsamen Überzeugung, dass niemand diskriminiert werden darf, weil er eine Behinderung hat, einer bestimmten Religion angehört, homosexuell, zu alt oder zu jung ist, eine nichtdeutsche ethnische Herkunft oder ein Geschlecht hat, das irgendjemandem nicht passt. Doch in Zeiten zunehmender rechtspopulistischer Tendenzen und Politiker fürchte ich, dass uns wichtige Jahre bevorstehen. Wir sind bei der Gleichbehandlung von Menschen noch lange nicht am Ziel, und als SPD werden wir bei diesem Thema auch nicht lockerlassen.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7061504
Wahlperiode 18
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Diskriminierung
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