Tobias ZechCDU/CSU - Unternehmensmitbestimmung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundespräsident Gauck hat die deutsche Mitbestimmung als Kulturgut bezeichnet, was, glaube ich, deutlich macht, wie einzigartig sie ist. Die BDA und der DGB sprechen von Eckpfeilern der deutschen Sozialordnung und von einem Teil der deutschen Wirtschaftsordnung. Das alles ist richtig.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wunderbar! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört sich gut an!)
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten: Die Mitbestimmung in deutschen Unternehmen ist eine wichtige Säule der Unternehmenskultur und der sozialen Marktwirtschaft, die wir in Deutschland haben. Sie wäre ohne Mitbestimmung nicht möglich. Somit ist es richtig, für die Mitbestimmung zu kämpfen, vor allem wenn man weiß, wo die Mitbestimmung herkommt.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine schöne Debatte!)
Wir sollten uns einmal überlegen – die Montangesetzgebung wurde vorhin schon erwähnt –, was das Ziel war. Ziel war nämlich nicht das Erreichen von mehr Flexibilität, die heute von jedem – das steht auch in Ihrem Antrag – gelobt wird. Damit sind wir zwar gut über die Finanzkrise hinweggekommen, aber das war nie das Ziel. Das Ziel bei der Einführung der Mitbestimmung war, die Kontrolle wieder in deutsche Hand zu bekommen. Es bestand die Vorstellung, dass es einen scheinbar unauflösbaren Konflikt zwischen Kapital und Arbeit gibt. Und was hat sich daraus ergeben? Das Gegenteil: Wir haben erlebt, dass es da keinen unauflösbaren Konflikt gibt. Wir haben erlebt – wie die Kollegen vorhin ausgeführt haben –, dass durch die Mitbestimmung Prosperität erreicht wurde und dass wir durch sie viel flexibler auf schwierige Situationen – sei es in Finanzkrisen, sei es in Wirtschaftskrisen – reagieren können.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Bernd Rützel [SPD]: Hervorragend!)
Man muss einmal darüber nachdenken, wo wir herkommen. Seit 1920, seit 1967 ist das alles schon gemacht worden.
Nun haben wir die Mitbestimmung – nicht nur gesetzlich, sondern auch in den Unternehmen – weiterentwickelt. Wir erleben in der Mitbestimmung ein partnerschaftliches Verhältnis und in der Regel auch ein gutes Miteinander. Es gibt nur wenige Streiktage, und wir haben während eines Streiks eigentlich immer noch die Möglichkeit, miteinander zu sprechen. Die Fronten verhärten sich nicht. Somit können wir, glaube ich, ein Beispiel geben, wie man vernünftige Mitbestimmung auch im europäischen Kontext umsetzen kann. – So weit die Zustimmung.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir ja gleich abstimmen heute!)
– Frau Müller-Gemmeke, dazu muss ich schon noch etwas sagen. Ihr Antrag trägt einen guten Titel, hat damit aber nichts zu tun.
Erstens widerspricht er sich inhaltlich.
Zweitens. Wenn Sie trotz dieses etwas langweiligen bis uninspirierten Antrags wirklich daran interessiert sind, etwas für die Menschen, für die Unternehmen und für die Mitbestimmung zu tun, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen: Es wird nicht funktionieren, Probleme national zu lösen, sondern man muss, wie Sie in Punkt 7 richtigerweise sagen, eine europäische Lösung herbeiführen.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein schwaches Argument! Ist das alles?)
Wenn man sich aber nur rudimentär – nicht einmal tief – mit diesem Thema beschäftigt, dann stellt man fest, dass es in 14 Ländern in Europa überhaupt keine Unternehmensmitbestimmung gibt; wenn überhaupt, gibt es dort eine betriebliche Mitbestimmung.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie sich Punkt 7 an! Das steht da!)
Alle Versuche, die Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene zu harmonisieren, sind immer an der sehr guten, aber doch starken Unternehmensmitbestimmung in Deutschland gescheitert.
Frau Müller-Gemmeke – ich spreche jetzt direkt mit Ihnen –, Sie fordern in Punkt 7 Ihres Antrags, eine europäische Harmonisierung herbeizuführen; in den Punkten 1 bis 6 Ihres Antrags fordern Sie dagegen, die Mitbestimmung auf nationaler Ebene auszuweiten. Angesichts dessen Ihren Antrag als vernünftig zu bezeichnen, ist schon grenzwertig. Ich wiederhole: In den Punkten 1 bis 6 Ihres Antrages fordern Sie eine nationale Ausweitung der Mitbestimmung,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Ausweitung? Sie können mir das irgendwann in Ruhe erklären! Das hat jetzt niemand verstanden!)
und in Punkt 7 fordern Sie eine Einigung auf europäischer Ebene. Das hat mit der Sachlage überhaupt nichts zu tun. Die Umsetzung Ihrer Forderungen würde weder der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland noch irgendjemandem dienen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, dann müssen Sie diesen Antrag überarbeiten und sich mit diesem Thema vorher beschäftigen. Wir werden diesen Antrag aus sachlichen Gründen – er ist inhaltlich und handwerklich einfach schlecht – ablehnen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann es sein, dass Sie da etwas missverstanden haben?)
Das hat aber nichts damit zu tun, wie wir die Mitbestimmung ausgestalten. Natürlich müssen wir die Mitbestimmung verändern, weil sich die Zeit, die Arbeitsverhältnisse, die Arbeitsmodalitäten ändern. Das liegt einmal daran, dass die klare Trennung zwischen Arbeitnehmer und der Kapitalseite immer mehr aufweicht: Immer mehr Arbeitnehmer sind auch Aktionäre. Das heißt, sie beurteilen manches anders, als Arbeitnehmer dies früher taten.
(Mechthild Rawert [SPD]: Das war eine gewagte Aussage! – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Wo?)
– Das ist keine gewagte Aussage. Ich habe das selber erlebt. Ich komme aus der Metall- und Elektroindustrie. Bei uns hat es ein Aktienpaket gegeben: Jedes Jahr erhielt jeder Mitarbeiter zehn Aktien. Das ist Realität. Sie haben mit Ihrem Einwurf nur bewiesen, wie weit Sie von den Menschen in diesem Land entfernt sind.
(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das muss in Bayern anders als anderswo sein! – Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Hallo?)
– Ich versuche gerade, Ihnen ein paar Lösungsvorschläge anzubieten, wie man Mitbestimmung handwerklich besser ausgestalten kann und wie man damit nicht nur plakativ umgeht.
Wir sollten uns einmal darüber unterhalten, wie wir mit dem Recht zur Wahl der Aufsichtsräte umgehen. Es gibt divergierende Möglichkeiten: Es gibt Delegiertenwahlsysteme. Es gibt Wahlsysteme mit unmittelbarer Beteiligung. In anderen Bereichen gibt es die Beorderung oder die Festlegung auf einen Gewerkschaftssekretär.
Ich glaube, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land wissen ganz genau, wer ihre Interessen im Aufsichtsrat am besten vertritt. Lassen Sie uns doch einmal darüber diskutieren, ob wir nicht eine Regelung einführen, die dazu verpflichtet, alle Aufsichtsräte unmittelbar zu wählen. Lassen wir doch einmal die Arbeitnehmer über alles abstimmen. Das ist vielleicht besser, als dass die von außen kommenden Gewerkschaftssekretäre in die Kontrollorgane entsandt werden.
Ein weiterer Punkt: Wie können wir Aufsichtsratswahlen im Jahr 2017 besser gestalten? Ich glaube, wir müssen uns auch hier modernisieren, elektronische Wahlverfahren einführen, um mehr Partizipation der Belegschaft an Aufsichtsratswahlen zu ermöglichen. Ich kann nur dafür werben, dass wir die gute Mitbestimmung, die wir in Deutschland haben, verteidigen. Außerdem werbe ich für eine europäische Lösung. Schaufensteranträge wie den heutigen sollten wir ablehnen. Damit tun wir Gutes für die deutsche Wirtschaft und somit auch für die deutschen Arbeitnehmer.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klaus Barthel spricht als letzter Redner in dieser Aussprache für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7062052 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 213 |
Tagesordnungspunkt | Unternehmensmitbestimmung |