Michael Meister - Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes beschlossen. Wir bringen den Entwurf heute in den Bundestag ein.
Dieser Gesetzentwurf hat zwei Teile. Der eine Teil befasst sich mit der rechtssicheren Gestaltung des Verbraucherschutzes beim Erwerb einer Wohnimmobilie bzw. bei der Vergabe von Krediten zur Wohnimmobilienfinanzierung. Zu dem Teil wird gleich der Kollege Kelber in die Inhalte des Gesetzentwurfs einführen. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit vorsorglichen Aufsichtsbefugnissen. Darüber diskutieren wir nun.
Wir wollen die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität umsetzen. Wir haben den Ausschuss für Finanzstabilität als eine Konsequenz im Jahre 2012 eingerichtet, als wir die Ursachen der Finanzkrise analysiert und festgestellt haben, dass es zwischen den verschiedenen Akteuren, die Aufsicht betreiben, einer noch besseren Abstimmung, einer noch besseren Vernetzung bedarf. Dieser Ausschuss hat am 30. Juni 2015 vorgeschlagen, für eine bessere Finanzstabilität bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu sorgen.
Wenn man sich diesen Sektor anschaut, stellt man fest, dass es drei Entwicklungen gibt, die man im Blick haben muss:
Die eine Entwicklung bezieht sich auf die Frage: Wie entwickeln sich eigentlich die Preise für Wohnimmobilien im Lande? Wenn wir uns das anschauen, stellen wir fest, dass wir im ersten Halbjahr 2016 einen Preisanstieg um 5 Prozent hatten. Diese Entwicklung hat sich allerdings nicht mehr, wie bis 2014, auf die Ballungsräume konzentriert. Wir haben vielmehr gesehen, dass die Wohnimmobilienpreise mittlerweile im ganzen Land steigen.
Ein Anstieg der Immobilienpreise ist für sich genommen allerdings noch kein Problem. Man muss eine zweite Entwicklung im Auge haben: Wie finden diese Finanzierungen statt? Wenn die Immobilien mit Eigenkapital finanziert werden, ist das für die Finanzmarktstabilität relativ ungefährlich. Denn wenn jemand sein eigenes Geld in den Kamin wirft, dann ist das sein eigenes Vergnügen. Wenn er aber mit fremdem Kapital finanziert, muss man die Auswirkungen möglicher Verluste auf diejenigen, die die Kredite vergeben haben, im Blick haben. 2016 verzeichneten wir beim Volumen der Fremdfinanzierung, also bei den Wohnimmobilienkrediten, ein Wachstum von 3,7 Prozent in Deutschland. Wir hatten langfristig – wenn man sich die letzten drei Jahrzehnte anschaut – ein Wachstum von etwa 5 Prozent. Das heißt, das Tempo hat sich reduziert. An dieser Stelle ist eine Beruhigung eingetreten.
Es gibt noch einen dritten Punkt: Nach welchen Maßstäben, nach welchen Standards vergeben die Banken Wohnimmobilienkredite? Wenn wir uns das anschauen, stellen wir fest – das sagen uns diejenigen, die näher an den Banken sind, diejenigen, die dort Aufsicht führen –, dass die Kreditvergabestandards im vergangenen Jahr im Allgemeinen eher geschärft worden sind, als dass man sie schleifen gelassen hätte.
Das ist zunächst einmal die Lagebeschreibung. Wenn wir eine Gefahrenanalyse, eine Risikoanalyse machen, müssen wir diese drei Entwicklungen im Blick haben. Nur wenn wir in allen drei Bereichen gleichzeitig ein Problem feststellen, also ein Ansteigen der Wohnimmobilienpreise, ein Ansteigen bei der Fremdfinanzierung und ein Absinken der Mindeststandards bei der Vergabe von Krediten, dann haben wir ein Problem.
Deshalb kann man die Frage stellen: Warum ergreifen wir die Initiative? Warum wollen wir jetzt dieses Gesetz beschließen? Der Grund ist folgender: Wenn bei Ihnen ein Brand ausbricht und Sie auf den Feuermelder drücken, hilft Ihnen das nur dann, wenn Sie vorher eine Feuerwehr eingerichtet, das Personal ausgebildet und der Feuerwehr die notwendige Ausrüstung gegeben haben. Ansonsten ist das Drücken des Feuermelders relativ wirkungslos. Entsprechend wollen wir vorgehen: Wir wollen jetzt die nötigen Instrumente schaffen, die Werkzeuge schaffen, um für den Fall, dass eine kritische Lage eintritt, gerüstet zu sein. Wir wollen diese Instrumente aktuell nicht aktivieren und zum Einsatz bringen. Ich habe dargelegt, dass wir dafür noch nicht die Notwendigkeit sehen. Wir bitten allerdings die Bundesbank und die BaFin darum, gemeinsam mit uns die drei Parameter, die ich geschildert habe, im Auge zu behalten und uns die Information zu geben, wann es nach ihrer Einschätzung mit Blick auf diese drei Parameter zu einer Gefahrenlage kommt, wann es zu einer Blasenbildung mit Gefahren für die Finanzstabilität kommt. Dann würden wir in einem gemeinsamen Entscheid, über den wir auch den Bundestag informieren würden, zur Aktivierung dieses Werkzeugkastens kommen. Das ist unsere Vorgehensweise an der Stelle.
Was sind die Mindeststandards, die wir im Blick haben? Zum einen geht es um das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und dem Wert der Immobilie. In den USA haben wir vor der Finanzkrise Finanzierungen jenseits von 100 Prozent gesehen. Ein solches Verhalten haben wir in Deutschland nicht. Aber, ich glaube, hier einen Mindeststandard zu setzen, um bei denen, die solche Standards nicht einhalten, für eine gewisse Besinnung zu sorgen, ist kein Fehler.
Zum Zweiten. Wir haben momentan Zinssätze, die sehr niedrig sind. Wenn man bei niedrigen Zinsen einen Kreditvertrag mit 1 Prozent Tilgung abschließt, dann ist das Volumen der Tilgung, das man über die Laufzeit gewinnt, relativ gering im Vergleich zu früheren Zeiten, in denen die Zinsen höher waren. Da hat man, wenn man mit 1 Prozent Tilgung angefangen hat, über die Laufzeit natürlich einen höheren Tilgungsanteil erreicht. Deshalb ist der zweite Punkt, dass wir einen Zeitraum für eine Mindesttilgung des Kredits als Standard setzen wollen.
Der dritte Punkt betrifft das Verhältnis des Schuldendienstes zum Einkommen des Kreditnehmers. Auch diese Frage ist plausibel. Kann der Mensch eigentlich aus seinem eigenen Einkommen den Kredit, den er aufnimmt, bedienen? Es kann ja auch sein, dass er nicht nur einen Kredit hat, sondern mehrere. Das heißt, wir wollen uns auch die Gesamtleistungsfähigkeit, bezogen auf die Gesamtverschuldung, und das Verhältnis von Gesamtverschuldung zum Einkommen anschauen.
Da wir hier allerdings nicht den einzelnen Kreditnehmer im Auge haben, da unser Interesse vielmehr der Finanzstabilität und damit der Stabilität der Bankinstitute gilt – das andere Thema wird Kollege Kelber beleuchten, nämlich den Schutz des einzelnen Kreditnehmers –, sagen wir: Wir wollen Ausnahmen für Ausbau, Umbau und Sanierung schaffen. Wir wollen den sozialen Wohnungsbau komplett ausnehmen und das Thema Anschlussfinanzierung aus diesen Betrachtungen herauslassen. Es geht uns um die Stabilisierung von Banken. Wir wollen auch jeder Bank ein gewisses Freikontingent an Kreditvolumen, für das die Mindeststandards nicht gelten, zugestehen. Denn wenn nur ein kleines Volumen an Krediten in Gefahr gerät, wird das nicht die Bank und damit das Finanzsystem in Gefahr bringen. Wir wollen ferner Bagatellkredite außen vor lassen, das heißt, es soll eine Bagatellgrenze geben; denn durch Kleinstkredite wird die Finanzmarktstabilität natürlich nicht in Gefahr geraten.
Diese Überlegungen haben wir auf den Weg gebracht. Jetzt kann man sagen: Warum kommen die Deutschen auf den Gedanken? Zum einen weil wir den Hinweis unserer Aufsichtsorgane haben, zum Zweiten weil uns die Europäer, die sich mit Risiken im Finanzmarkt beschäftigen, darauf hingewiesen haben, dass es notwendig ist. Auch der Internationale Währungsfonds hat uns darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, einen solchen Instrumentenkasten zu schaffen. Außerdem sind andere Länder in Europa bereits in diesem Sinne tätig geworden. Deshalb würde es die Bundesregierung für nachlässig halten, wenn wir diesen Empfehlungen nicht nachkommen würden. Aber das ist immer in dem Sinne gemeint: Wir bereiten uns auf Risiken vor. Das heißt nicht, dass wir Risiken, die noch nicht eingetreten sind, jetzt schon bekämpfen wollen.
Ich bitte Sie um eine konstruktive Beratung dieser Überlegungen. Ich hoffe, Sie würdigen auch den zweiten Teil, den Kollege Kelber nachher vorträgt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Dr. Meister. – Nächster Redner: Dr. Axel Troost für die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7063816 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz |