Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielem von dem, was Sie, Herr Kelber, gerade gesagt haben, können wir Grünen zustimmen. Ich frage mich nur, wenn ich mir die Umsetzung dieser Richtlinie anschaue: Warum greift man eigentlich nur den Bereich auf, in dem es Unschärfen gibt und Fehler gemacht worden sind und über den sich die Banken beklagen, und zwei wichtige Punkte, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig wären – ich nenne insbesondere Koppelprodukte, also mit Restschuldversicherungen versehene Produkte –, greift man nicht auf? Das verstehen wir nicht. Dort muss nachgesteuert werden. Meine Kollegin Nicole Maisch wird dazu später noch ausführlicher sprechen. Ich werde mich auf den ersten Teil konzentrieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das hört sich jetzt nach großem Konsens an. Der Ausschuss für Finanzstabilität hat empfohlen, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Auch der Internationale Währungsfonds und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken empfehlen dies; die Experten scheinen sich alle einig zu sein.
Aber: So ist es ja nicht ganz. Vielmehr gab es einen CSU-Parteitagsbeschluss, der sich explizit – auf die Initiative, wie ich lese, des Kollegen Michelbach – gegen dieses Gesetz gewandt hat, und Kollege Zöllmer sagte für die SPD im Handelsblatt Ende des Jahres: Wir können nicht auf der einen Seite Wohnungsbau fördern und auf der anderen Seite die Kreditvergabe einschränken. – So groß scheint die Einigung nicht zu sein.
Deswegen ist jetzt die Frage: Um was geht es hier eigentlich? Es geht darum, dass man in der Finanzkrise gemerkt hat: Selbst wenn man bei jeder einzelnen Bank genau hinschaut, ob sie das alles korrekt macht und stabil ist, sieht man nicht alles; denn möglicherweise basieren die Immobiliensicherheiten, die die Bank bei sich kalkuliert, auf aufgeblasenen Werten, da man sich in einer Immobilienblase befinden kann. Deswegen reicht es nicht, auf die einzelnen Institute zu schauen, sondern man muss auch auf den Gesamtmarkt schauen, und wenn dieser in die falsche Richtung geht, muss man rechtzeitig eingreifen. Auch das ist eine Aufgabe der Finanzaufsicht, nicht nur der Blick auf die einzelnen Banken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Deswegen kann ich die Kritik an dieser Stelle nicht richtig nachvollziehen. Ich komme mir schon ein bisschen komisch vor, wenn ich den Entwurf des Bundesfinanzministeriums gegen die Kritik aus den Koalitionsfraktionen verteidige.
(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Da hat doch keiner was gesagt!)
Aber an dieser Stelle geht es um die Sache und nicht um die parteipolitische Zugehörigkeit. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass die wichtigen Argumente, die früher – übrigens auch aus Ihrer Partei, Herr Michelbach – vorgetragen worden sind, nicht mehr gelten. Der frühere Staatssekretär Koschyk hat das hier 2012 in der Debatte zum Gesetz zur Stärkung der Finanzaufsicht sehr deutlich gesagt: Die mikropotenzielle Aufsicht muss durch eine makropotenzielle Aufsicht ergänzt werden. Man kann sich dann nicht dagegen wehren, wenn genau das umgesetzt werden soll. Nehmen Sie die Lehren aus der Finanzkrise im Jahr acht nach Lehman bitte immer noch ernst! Sonst sind wir bald in der nächsten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Es ist richtig, dass wir heute nicht generell sagen können, dass in Deutschland eine einzige große Immobilienblase besteht.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)
An verschiedenen Stellen gibt es aber gefährliche Entwicklungen, und deswegen ist es richtig, die notwendigen Instrumente vorzubereiten. Experten sagen uns – ich beziehe mich hier auf den Chefvolkswirt des Bankhauses Metzler –, dass es hierzulande bereits Finanzierungen von 110 Prozent des Kaufpreises gibt. Das ist nicht seriös, und das sind genau die Fehlentwicklungen, die man bei den Immobilienblasen in den anderen Ländern beobachtet hat. Wir sehen daneben, dass die Immobilienpreise in wichtigen Teilen des deutschen Immobilienmarkts in den letzten Jahren massiv schneller angestiegen sind als die Einkommen. Auch das ist ein Indiz dafür, dass man aufpassen muss.
Aber selbst wenn es nicht so wäre: Ein solch vorbereitendes Gesetz braucht man, damit die Finanzaufsicht rechtzeitig eingreifen kann. Es ist auch richtig, das regional differenziert zu machen. Man darf aber diesem Gesetz jetzt nicht Hürden in den Weg legen, bloß weil die Banken sagen: Wir wollen keine Einschränkungen. – Im Gegenteil ist es richtig, eine Kritik, die Axel Troost genannt hat, aufzugreifen und auch die gewerblichen Immobilienmärkte einzubeziehen. Zudem muss – auch wenn man das nicht in diesem Gesetzentwurf regeln muss – die Datengrundlage
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Besser werden!)
besser werden, damit man einen klaren Überblick erhält. Es kann ja wohl nicht sein, dass sich die Finanzaufsicht hier auf private Datenanbieter verlassen muss. Eine entsprechende Datengrundlage ist also notwendig.
Mein Appell an Sie: Hören Sie hier nicht auf die Banken, die uns schon wieder raten, alle Lehren aus der Finanzkrise zu vergessen, sondern sorgen Sie dafür, dass die Erkenntnisse, die hier einmal fraktionsübergreifend vorhanden waren – wir brauchen eine makroprudenzielle Aufsicht, also eine Aufsicht quer über die Institute, für den gesamten Markt, und die entsprechenden Instrumente –, jetzt auch im Gesetz verankert werden!
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank, Gerhard Schick. – Nächste Rednerin: Antje Tillmann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7063823 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz |