26.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 5

Katja KeulDIE GRÜNEN - Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Verantwortung von Unternehmen, um verbindliche Sorgfaltspflichten, um soziale und ökologische Leitlinien für Wirtschaftsbetriebe. Es geht aber nicht nur darum, diese Pflichten zu normieren, sondern auch darum, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen sich nicht daran halten. Sowohl zur Normierung internationaler Standards als auch zur Frage der Sanktionen nach deutschem Recht haben wir heute jeweils eine grüne Initiative aufgesetzt, die wir mit Ihnen debattieren wollen. Zu den internationalen Standards wird mein Kollege Kekeritz anschließend sprechen.

Zunächst zur deutschen Rechtslage. Warum müssen wir über Sanktionen sprechen? Viele deutsche Unternehmen bemühen sich heute bereits, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Umso wichtiger ist es aber, solche Unternehmen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen. Denn diese Unternehmen verzerren den Wettbewerb und schaden den Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE])

Nur wenn Rechtsverstöße konsequent verfolgt und effektiv geahndet werden, können Sanktionen auch präventive Wirkung entfalten.

Der VW-Skandal hat es uns noch einmal vor Augen geführt: Unternehmen werden für Rechtsverstöße in anderen Ländern durchaus härter sanktioniert, als es bei uns in Deutschland der Fall ist. In den USA läuft das vielfach über einen Strafschadensersatz, der unserer Rechtsordnung fremd ist. Seit Jahren gibt es daher eine Diskussion um ein sogenanntes Unternehmensstrafrecht oder Verbandsstrafrecht für Deutschland. Konkrete Entwürfe konnten allerdings bislang nicht überzeugen.

Ich halte es auch für wenig aussichtsreich, die Normen unseres Strafgesetzbuches, das auf die individuelle Schuld eines Menschen ausgerichtet ist, auf juristische Personen zu übertragen. Im Gegenteil: Konzerne würden als Beschuldigte in einem Strafverfahren Schutzrechte wie das Schweigerecht und das Recht, sich nicht selbst zu belasten, erhalten. Das kann nicht sein. Ein Schweigerecht für Wirtschaftsunternehmen darf es schon rein denklogisch nicht geben. Dadurch würde man die Unternehmen nämlich von sämtlichen Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten entbinden, und Ermittlungsmaßnahmen würden dadurch erschwert.

Deswegen wollen wir Grüne einen anderen Weg gehen. Basis für eine wirksame und effektive Sanktionierung von Unternehmen soll weiterhin das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sein, auch wenn der Name dieses Gesetzes zu Unrecht suggeriert, dass hier nur Lappalien erfasst wären. Das OWi-Gesetz hat nämlich den Vorteil, dass der Staat nicht erst die individuelle Schuld einer Person ermitteln muss, um Sanktionen zu verhängen; es reicht, dass der Schaden nachweisbar aus dem Unternehmen heraus verursacht wurde.

Auf der anderen Seite haben die Vorschriften im OWi-Gesetz etliche Schwachstellen, die dringend behoben werden müssen, um eine effektive Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.

Da ist zum einen das Legalitätsprinzip, das im Strafrecht gilt und bedeutet, dass der Staat kein Ermessen hat, sondern ermitteln muss, wenn er von einer Straftat erfährt. Diese Ermittlungspflicht muss künftig auch gegenüber juristischen Personen gelten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Unternehmen muss für die Behörden verpflichtend sein und darf nicht – anders als bislang im OWiG – in ihrem Ermessen stehen.

Zum Zweiten muss die Möglichkeit geschaffen werden, Auslandstaten zu verfolgen, wenn diese durch ein in Deutschland ansässiges Unternehmen begangen wurden. Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht fehlt dieser internationale Bezug bislang.

Zum Dritten sind die im Strafrecht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen ungeeignet bzw. zu eng. So scheidet eine Freiheitsstrafe für Konzerne schon denklogisch aus. Den Sanktionskatalog wollen wir daher erweitern. Das kann etwa durch den Ausschluss von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, durch Verweise oder Warnungen oder auch durch die Veröffentlichung von Sanktionen geschehen.

Die Deckelung der finanziellen Sanktionen bei 10 Millionen Euro ist zu starr und niedrig. Die Sanktionen sollen sich künftig auch der Höhe nach an dem durch die Tat erlangten unrechtmäßigen Gewinn orientieren. Ein Beispiel: Rheinmetall hat im Jahr 2013 wegen Schmiergeldzahlungen einen unrechtmäßigen Gewinn in Höhe von 36 Millionen Euro abführen müssen, aber dazu eine Geldstrafe von nur 300 000 Euro gezahlt. Diese Schieflage zwischen Risiko und Gewinn ist geradezu eine Aufforderung, es darauf ankommen zu lassen, und das kann nicht sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Berechnung des unrechtmäßig erlangten Gewinns soll künftig außerdem das Bruttoprinzip gelten, das heißt, dass das Unternehmen keine Betriebsausgaben in Abzug bringen darf, die zur Erlangung des unrechtmäßigen Gewinns aufgewandt wurden.

Sie sehen: Es gibt viel zu tun. Als Exportnation haben wir letztlich ein existenzielles Interesse daran, das Vertrauen in deutsche Wirtschaftsunternehmen und deren Rechtstreue zu stärken. Und nur zur Erinnerung: In Ihrem Koalitionsvertrag von 2013 steht:

Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus.

Bislang haben wir dazu von Ihnen nichts gesehen und nichts gehört. Jetzt können Sie immerhin unsere Vorschläge mit uns diskutieren. Ich freue mich darauf.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Katja Keul. – Nächster Redner: Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7063846
Wahlperiode 18
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung
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