Peter MeiwaldDIE GRÜNEN - Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Liebes Publikum! Ja, es gibt Sportler, die mit dem Maserati, mit dem Ferrari, mit dem Lamborghini zum Sport fahren. Wir nennen sie dann unsere Stars. Wir wollen eigentlich, dass das den Kindern erspart bleibt. Wir wollen in der Tat, dass die Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad wohnortnah zum Sport gehen können. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier über die Sportanlagenlärmschutzverordnung sprechen. – Kollege Möring, wenn das eine leichte Übung war, dann fragt man sich, warum es zwei Jahre gedauert hat, bis Sie sich geeinigt haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bernhard Schulte-Drüggelte [CDU/CSU]: Was lange währt!)
Aber wir kennen andere Prozesse innerhalb der Koalition, die in der Tat noch länger gedauert haben.
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung – das ist schon gesagt worden – entstand Anfang der 90er-Jahre. Und in der Tat: Die Lebenswirklichkeit hat sich seitdem verändert. Wir Grüne haben dazu 2015 einen Antrag eingebracht. Wir haben heute hier etwas vorliegen, was einen ganzen Teil davon aufnimmt. Deswegen werden wir es ähnlich wie die Linken machen: Auch wir werden uns dem nicht entgegenstellen.
(Ulli Nissen [SPD]: Wir stimmen zu!)
Grundsätzlich begrüßen wir die Beschlussempfehlung; denn es geht in die richtige Richtung. Wir wollen, dass Vereins- und Breitensport auch in Zukunft innerhalb unserer Städte rechtssicher möglich ist. Dafür gibt es soziale und auch gesundheitliche Gründe. Auch die Integration spielt eine Rolle. Gerade Kinder und Jugendliche, die unsere Sprache vielleicht noch nicht so perfekt beherrschen, haben über den Sport gute Möglichkeiten, die Sprache zu lernen.
Die neue Verordnung greift zwei wesentliche Punkte aus unserem Antrag auf. Das betrifft zum einen den Wegfall der Ruhezeiten am Mittag, an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden mit Ausnahme von Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Das ist richtig, das halten wir für eine vernünftige Lösung. Zum anderen wird der Altanlagenbonus durch einen Positivkatalog unterstützt. Auch das halten wir für vernünftig. Das wurde gut umgesetzt. Aber einige Punkte fehlen; Frau Menz hat darauf hingewiesen. Wenn alles so unproblematisch ist, Kollege Möring, erschließt es sich uns nicht, warum man die Bestandsschutzregelung an den Stichtag 1991 gebunden hat. Man hätte den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes nehmen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karsten Möring [CDU/CSU]: Weil es vorher noch keine Regelung gab!)
Zum Thema Irrelevanzkriterium. Im Immissionsrecht, zum Beispiel in der TA Lärm, ist es entsprechend verankert. Es spricht überhaupt nichts dagegen, das Irrelevanzkriterium analog in die Sportanlagenlärmschutzverordnung einzubauen. Dazu hatten wir Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Wenn unser Änderungsantrag mit aufgenommen worden wäre, hätten wir uns überhaupt nicht mehr schwergetan, der Vorlage heute zuzustimmen. Ich hätte gerne zugestimmt, weil das wirklich ein Thema ist, das uns Grünen ein großes Anliegen ist.
Dass es im urbanen Gebiet noch höhere Lärmschutzgrenzwerte geben soll, das halten wir für nicht so schlau, weil das einen anderen Bereich betrifft, den wir im Baugesetzbuch regeln wollen. Auch dazu haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Wir sind der Meinung: Lebensnahe, passive Lärmschutzmaßnahmen, über die wir unter anderem in der Anhörung diskutiert haben, hätten eine gute Lösung gebracht. Trotzdem: „Salvo“ ist aus dem Lateinischen und bedeutet „unbeschadet“. In diesem Sinne können wir die Verordnung unbeschadet passieren lassen. Das ist auf jeden Fall ein Fortschritt für die Menschen, auch wenn es noch nicht das ist, was wir Grüne uns im Sinne des Sports gewünscht hätten.
Ich muss auf einen Punkt zurückkommen, den Sie angesprochen haben: den Kinderlärm. In der Tat kann man sagen: Vieles ist jetzt geregelt, vieles ist durch die Ausweitung der Zeiten verbessert worden. Aber es gibt eigentlich keinen Grund – und vor allen Dingen keinen nachvollziehbaren Grund –, warum Sportanlagen explizit nicht vom Kinderlärmprivileg profitieren sollen. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, nicht zu der Verordnung, sondern als Ergänzung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Es wäre nur darum gegangen, nach „Kinderspielplätzen“ ein Komma und das Wort „Sportanlagen“ einzufügen. Da hätte sich niemand einen Zacken aus der Krone gebrochen, wir hätten das sauber regeln können. Es wäre einfach eine Klarstellung gewesen. In der Anhörung wurde ja auch gefragt: Wie machen wir das mit der Abgrenzung? Was ist Kinderlärm auf Sportanlagen und was nicht? Es gibt gerade in den Sportvereinen ganz klare Regelungen: Bis zur C-Jugend, also bis 14 Jahre, ist es Kinderlärm, und wenn die C-Jugend trainiert, ist C-Jugend-Zeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karsten Möring [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Das ist falsch! Es geht nach Jahrgang!)
– Ja, natürlich geht es nach Jahrgang. Aber das ist Haarspalterei, wenn man hinterher sagt: Wir gucken mal, vielleicht ist ein Kind schon einen Monat älter. – Das hätte man aus meiner Sicht rechtssicher regeln können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und das ist ja nicht nur unser Anliegen gewesen, sondern sowohl der Olympische Sportbund als auch der Landessportbund Berlin und der Deutsche Städtetag haben unsere Forderung in der Anhörung unterstützt. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir sie auf den Weg bringen. Aber es ist noch ein bisschen Zeit. Das Baugesetzbuch wird aufgemacht. Vielleicht kriegen wir es in einem nächsten Schritt hin, dass wir uns auf eine entsprechende Regelung einigen. Ich würde mich darüber freuen.
Ich freue mich insgesamt, dass wir zumindest ein Stück weit vorankommen. Wir wollen, dass die Kinder in unseren Städten weiterhin Sport treiben können und nicht von ihren Eltern mit großen Autos auf die grüne Wiese gefahren werden müssen.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bitte schön. – Jetzt hat Ulli Nissen für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karsten Möring [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung |