26.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 9

Ulli NissenSPD - Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Städte sind attraktiv. Immer mehr Menschen zieht es in die sogenannten Schwarmstädte und in die Ballungsräume; denn dort gibt es medizinische Versorgung, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Vielfalt, Freizeit- und Sportangebote, und alles zentral und nah. Die Wege sind kurz, das Angebot ist groß und vielfältig. Die Menschen wollen urbanes Leben.

Wenn viele Menschen miteinander leben, kommt es immer wieder zu Konflikten und zu Auseinandersetzungen. Die Nachverdichtung in den Städten führt auch dazu, dass man enger und näher miteinander lebt. Lärm ist einer der Konflikte, die es im städtischen Leben gibt. Schon Schiller sagte:

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Das kennen leider auch viele Sportvereine. Sie haben das Problem, wegen Klagen von Anwohnern den Spielbetrieb einschränken zu müssen. Deshalb können Sportvereine zum Teil auch keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen. Oft können Meisterschaftsspiele am Wochenende nicht in der Mittagszeit ausgetragen werden. Trainiert werden kann wochentags oftmals nur bis 20 Uhr. Urbanes Leben sieht anders aus. Es geht um ein friedliches Miteinander. Es geht um unser Zusammenleben, um lebenswerte Städte, in denen wir leben, arbeiten, Sport treiben, Kultur genießen und auch ausgehen können.

Wie wichtig Sport und Bewegung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist, wissen wir alle. Ein gutes, vielfältiges Angebot auch und gerade zentral, in den Städten, ist wichtig. Dafür brauchen wir Sportvereine, und diese müssen gut aufgestellt sein und unkompliziert arbeiten können.

Auch bei der Integration leisten die Sportvereine eine großartige Arbeit. Beim gemeinsamen Sporttreiben begegnen sich Menschen, lernen einander kennen, werden auch zu Freunden. Überall leisten Sportvereine also auch einen großen Beitrag zur Integration; wir alle haben sicherlich Beispiele dafür aus unseren Wahlkreisen. Ich möchte der Frankfurter SG Bornheim Grün-Weiss mit Harald Seehausen an der Spitze stellvertretend für alle Sportvereine – ich denke, auch für Ihre – für die gute Arbeit danken.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich bin sehr froh, dass wir mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung – ich bleibe später bei SALVO, das spricht sich besser – nun eine einfache, pragmatische und nachvollziehbare Regelung gefunden haben, um den Konflikt zwischen dem Sport und dem Ruhebedürfnis der Menschen zu lösen. Wir haben damit einen guten und fairen Interessenausgleich und Rechtssicherheit für beide Seiten.

Bei der Anhörung zur SALVO herrschten durchaus konträre Vorstellungen. Sie reichten von der Ablehnung der Erhöhung der Lärmgrenzwerte bis zur Verschiebung des Beginns der Nachtruhe auf 23 Uhr. Hier sage ich ganz deutlich: Urbanität ist lebendig und nicht still, aber selbst in der Stadt muss mal Nachtruhe gelten. Ich setze mich in Frankfurt für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein, da kann ich beim Sport nicht sagen: 23 Uhr ist auch okay. – Auch das Kinderlärmprivileg war ein wichtiges Thema – dies wird aber in § 22 BImSchG, also im Gesetz, geregelt.

Wir beschließen heute die SALVO, mit der wir die Lage der Sportvereine deutlich verbessern. Wir haben die Ruhezeiten verbessert. Mittags und in den Randzeiten unter der Woche haben wir die Lärmgrenzwerte um 5 dB(A) erhöht; das ist eine ganze Menge. Mit dieser Regelung können Sportvereine am Wochenende auch mittags spielen, und abends darf unter der Woche bis 22 Uhr trainiert werden. Das ist also eine deutliche Ausweitung.

Die Rechtssicherheit bei den Sportanlagen, was den Altanlagenbonus betrifft, ist erwähnt worden. Das betrifft Dinge, die man vorher nicht machen konnte, zum Beispiel die Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche. Das geht jetzt. Ein neuer Kunstrasenplatz oder eine Flutlichtanlage können jetzt errichtet werden, ohne dass der Altanlagenbonus fällt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich bitte auch die Grünen darum –: Denkt noch einmal darüber nach! Wir haben hier für die Sportvereine eine ganz deutliche Verbesserung erreicht. Über § 22 BImSchG können wir später gern noch einmal reden,

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten wir jetzt tun können!)

aber überlegt euch, ob ihr nicht zustimmen wollt. Ich fände es toll.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Jetzt darf der Kollege Johannes Steiniger für die CDU/CSU das Wort ergreifen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064177
Wahlperiode 18
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
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