Johannes SteinigerCDU/CSU - Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn ich Besuchergruppen, beispielsweise Schulklassen, hier im Hohen Hause begrüße und berichte, womit wir uns im Sportausschuss unter anderem auseinandersetzen, dann fällt auch immer ein Begriff – und der lautet „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ –, der dann wegen seiner Sperrigkeit durchaus zu Heiterkeit führt. Am Anfang der Diskussion herrscht manchmal der Eindruck: Eigentlich ist das ganz weit weg; das hat mit mir gar nichts zu tun. – Dann erkläre ich, was das ist und dass da das Verhältnis zwischen den Anwohnern auf der einen und den Sportvereinen auf der anderen Seite geregelt wird. Und auf einmal stellt sich in der Diskussion mit den Besuchern, beispielsweise den Schülerinnen und Schülern, heraus, dass jeder aus seinem Dorf oder seiner Stadt konkrete Beispiele von Streitigkeiten zwischen Vereinen und Anwohnern kennt. Deshalb, meine ich, geht es bei dieser Sportanlagenlärmschutzverordnung um die 90 000 Vereine vor unserer eigenen Haustür.
Ich bin sehr froh, dass wir als Große Koalition diese Reform heute nach einem nicht ganz einfachen Abstimmungsprozess sowohl mit der Bundesregierung als auch im Bundestag beschließen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben richtig etwas für den Sport und die Vereine in Deutschland erreicht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Natürlich gibt es bei diesem Thema klassischerweise einen Interessenskonflikt. Wir haben auf der einen Seite die individuellen Interessen und Bedürfnisse von Anwohnerinnen und Anwohnern – sie wollen auch in der Nähe eines Sportplatzes gut wohnen – und auf der anderen Seite die allgemeinen Interessen der Sportlerinnen und Sportler in den vielen Vereinen, die den Trainings- und Spielbetrieb irgendwie organisieren müssen. Zwischen diesen Interessen muss gut abgewogen werden. Bei uns im Ausschuss und auch hier – wir haben es gerade wieder gehört – loben wir ganz oft die Rolle des Sports, weil er wahnsinnig viel leistet, weil er unsere Gesellschaft zusammenhält, weil er für Integration sorgt und für Fair Play und Zusammenhalt steht, und wir loben zu Recht die positiven Aspekte des Breitensports: Gesundheit, Prävention und vieles andere. Eines ist klar: Jeder, der den Fußballplatz der Couch vorzieht, und jeder, der lieber in der Gemeinschaft mit echten Menschen aktiv Sport treibt, statt passiv vor dem Smartphone zu sitzen, der ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Daher muss umso mehr gelten: Leute, die Sport machen wollen, brauchen geeignete Möglichkeiten dafür.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Michaela Engelmeier [SPD])
Deshalb ist unsere Abwägung in Richtung Gemeinwohl – für die Vereine und für den Sport – so wichtig. Wir können sagen: Heute ist ein guter Tag für Sportdeutschland.
Wir schaffen – das wurde von den Vorrednern schon erwähnt – vor allen Dingen Rechtssicherheit bei der Frage älterer Sportanlagen; aber wir erweitern auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Sport selbst. Mit der Verordnung bekommen die Vereine und ihre Sportstätten Rechtssicherheit und -klarheit darüber, dass es nach einer Sanierung oder Modernisierung von älteren Anlagen eben nicht zu größeren Lärmschutzauflagen kommt. Bisher gab es auf diesem Feld immer wieder Anlass für Klagen. Wir kennen einige Beispiele aus Hamburg, wo es nach einer Umwandlung vom Hartplatz zum Kunstrasenplatz zu Konflikten kam. Wir haben jetzt diesen Kriterienkatalog. Er ist angelehnt an das, was aus Nordrhein-Westfalen kommt. Man sieht: Es kommt auch mal was Gutes aus Nordrhein-Westfalen.
(Michaela Engelmeier [SPD]: Es kommt immer was Gutes aus Nordrhein-Westfalen! Immer!)
Das ist ganz gut. Das kann ich als Nachbar aus Rheinland-Pfalz durchaus sagen. – Der viel zitierte Kunstrasenplatz oder der Einbau einer neuen Flutlichtanlage stellen hiernach kein Problem mehr dar.
Wir erweitern auch den Zeitraum, während dessen die Sportanlagen in den Ruhezeiten genutzt werden können, deutlich. Ich sage Ihnen aus tiefstem Herzen: Ich finde es schön, dass wir hier gegen den politischen Mainstream handeln, der eigentlich sagt: Immer leiser, leiser, leiser. Beim Sport haben wir einmal gegen diesen Mainstream gehandelt. Das gefällt mir sehr gut, weil das den Vereinen vor Ort sehr hilft, ihren Spielbetrieb, der vor allen Dingen am Wochenende, insbesondere sonntags stattfindet, zu organisieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Jetzt will ich noch auf das Thema Kinderlärm eingehen, weil es auf den ersten Blick logisch erscheint, zu fragen: Warum macht ihr das an dieser Stelle nicht? Dazu zwei Punkte – jetzt erzähle ich Ihnen etwas aus der Praxis des Dorffußballvereins SV Rot-Weiss-Seebach in Bad Dürkheim –:
Erstens. Wir haben nur einen Platz, aber zwölf Jugendmannschaften. Es ist schwierig, das Ganze so zu organisieren, dass nachmittags die Kleinen spielen und abends die Älteren. Wir haben ganz oft die Situation, dass wir gar nicht anders können, als auf der einen Seite die F-Jugend, also die Kleinen, und auf der anderen Seite die Größeren spielen zu lassen. Es stellt sich die Frage, die uns in der Anhörung nicht beantwortet werden konnte, und zwar von keinem der Sachverständigen: Wie wollen Sie dies in der Praxis auseinanderziehen? Das ist aus meiner Sicht eines der klaren Probleme.
Zweitens. Herr Meiwald, Sie haben die Jahrgänge angesprochen, die Gruppen bis zum 14. Lebensjahr. So einfach ist das eben nicht. Im Fußball zum Beispiel ist es nicht so, dass die C-Jugend bis zum 14. Lebensjahr geht, sondern die C-Jugend bilden die Jahrgänge 2002 und 2003. Daraus folgt in der Praxis das Problem, dass Sie im Jahr 2017 auch 15-Jährige dabei haben. Sie merken also: Wenn man ein bisschen länger darüber nachdenkt, ist das, was auf den ersten Blick logisch erscheint, in der Praxis sehr schwer durchzusetzen. Deswegen machen wir das nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sport muss dort sein, wo die Menschen leben und arbeiten. Ich finde, dass ein wohnortnahes Sportangebot sozusagen Daseinsvorsorge ist. Anwohnerschutz darf nicht bedeuten, dass Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich ist. Wir wollen, dass Sport auch innerstädtisch, auch abends und auch am Wochenende stattfinden kann. Dieser Entwurf hilft dabei sehr.
Bei allem inhaltlichen Lob, das ich hier ausgesprochen habe, möchte ich aber auch sagen: Es ist jetzt höchste Zeit in diesem Hohen Haus. Wir haben lange diskutiert. Ich erinnere mich an eine Sportausschusssitzung im Januar 2015, in der der Staatssekretär uns schon angekündigt hatte, dass die Weiterentwicklung der SALVO zügig kommt. Das hat jetzt etwas gedauert. Umso wichtiger ist es, dass wir sie heute auf den Weg bringen. Danach geht sie durch den Bundesrat und kann im Sommer in Kraft treten. Das ist, glaube ich, ein gutes Signal.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist jetzt Michaela Engelmeier, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7064182 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung |