26.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 11

Eckhardt RehbergCDU/CSU - Nachtragshaushaltsgesetz 2016

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welch ein Luxus! Welch ein Luxus, eine Debatte zu führen, in der es, weil wir Zinsminderausgaben haben, darum geht, nach einer Grundgesetzänderung und der Verabschiedung der entsprechenden Begleitgesetze ein Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro auflegen zu können. Normalerweise hätten wir diesen Punkt im Rahmen des großen Pakets der Bund-Länder-Finanzen behandelt. Allerdings gibt es § 95 unserer Geschäftsordnung, in dem es sinngemäß heißt: Wenn der Bundesrat Stellung zum Nachtragshaushalt genommen hat – er hat im Dezember Stellung genommen –, müssen sich der Haushaltsausschuss und dann der Deutsche Bundestag damit befassen. – Diese Debatte ist auch deswegen eine Luxusdebatte, weil in der Zwischenzeit der Überschuss des Jahres 2016 publik wurde: 6,2 Milliarden Euro.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich im Jahr 2009 Mitglied des Haushaltsausschusses wurde, war die Sachlage folgende: 300 Milliarden Euro Haushaltsvolumen, 86 Milliarden Euro Neuverschuldung im Soll. Wir sind im Jahr 2010 mit 44 Milliarden Euro ausgekommen. Der Haushalt des Jahres 2014 war der erste Haushalt, bei dem wir keine neuen Schulden mehr gemacht und – ohne Debatte – 2,5 Milliarden Euro getilgt haben. Die Koalition hat im Rahmen der Änderung des Haushaltsgesetzes zum Beispiel beschlossen, dass wir das über einen Bundesbankgewinn von 2,5 Milliarden Euro hinausgehende Volumen zur Schuldentilgung verwenden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist auch deswegen eine Luxusdebatte, weil wir in diesem Jahrzehnt bewiesen haben, dass in Deutschland trotz einer soliden Haushaltspolitik und der mit 52 Prozent höchsten Sozialquote in der deutschen Geschichte die Investitionen hochgefahren werden können. Das ist eine Erfolgsgeschichte seit 2010.

Wenn man sich die Zahlen ansieht und fragt, wie sich die Steuern verteilen, dann stellt man fest, dass die Steuerzuwächse in den letzten sieben Jahren beim Bund am geringsten sind; sie betragen nämlich nur 35 Prozent, 37 Prozent sind es bei den Ländern und 44 Prozent bei den Gemeinden. Insbesondere dadurch, dass der Bund in den letzten Jahren massiv Umsatzsteuerpunkte an die Länder und Kommunen abgegeben hat, ist diese Entwicklung zustande gekommen.

Sigmar Gabriel hat heute Morgen gesagt, wir hätten die Länder und Kommunen in dieser Legislaturperiode um 80 Milliarden Euro entlastet. Nach unserer Rechnung sind es sogar 95 Milliarden Euro.

Ich widerspreche ihm aber an einer ganz entscheidenden Stelle. Es gibt ein altes Sprichwort: Sorge in guten Zeiten, dann hast du in der Not. – Und wir haben gute Zeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu sagen, dass die Tilgung von Schulden bei niedrigen Zinsen ökonomisch nicht sinnvoll ist, dem widerspreche ich ganz entschieden. Was will man denn machen, wenn die Zinsen viel höher sind? Das ist doch die Frage.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Dann kann man kein Geld zurückgeben!)

Lieber Kollege Gabriel, der Bundesrechnungshof, der Sachverständigenrat, beide sagen klipp und klar: Jetzt ist die Zeit zum Tilgen von Schulden.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Zum Investieren!)

Übrigens gibt es genug Vorbilder: Nordrhein-Westfalen tilgt Schulden. Rheinland-Pfalz tilgt Schulden. Schleswig-Holstein tilgt Schulden. Im Koalitionsvertrag meines Heimatlandes steht: Bei Haushaltsüberschüssen sollen drei Viertel davon für die Schuldentilgung eingesetzt werden und ein Viertel davon investiert werden.

Ich sage noch einmal: Es ist eine Luxusdebatte, die wir hier miteinander führen. Es gibt da unterschiedliche Standpunkte in der Koalition. Das ist auch ganz legitim; denn bei der ersten Lesung dieses Nachtragshaushaltes war ein Überschuss in dieser Höhe nicht abzusehen.

Ich will noch einen Hinweis geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir tragen auch Dinge im Umfang eines zweistelligen Milliardenbetrags vor uns her, die in den nächsten Jahren ausfinanziert werden müssen: Kommunalinvestitionsprogramm 3,5 Milliarden Euro, 164 Millionen Euro abgeflossen; einen Milliardenbetrag im Verkehrsbereich, weil wir die Dinge nicht schnell genug umsetzen können; Kitaprogramme. Ich könnte das weiter fortführen. Das muss in den nächsten Jahren aus dem Gesamtetat finanziert werden

(Zurufe des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und nicht nur der Haushaltsausgleich im Jahr 2018 im Umfang von rund 10 Milliarden Euro. Deswegen ist es gut und richtig, sich an dieser Stelle noch ein bisschen Zeit zu nehmen. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam beantragt, diesen Gesetzentwurf wieder in den Haushaltsausschuss zurückzuüberweisen. Wir werden das dann dementsprechend behandeln.

Ich will noch eines klar sagen, damit es keine Legendenbildung gibt. Die 3,5 Milliarden Euro können erst dann fließen, wenn die Grundgesetzänderung vollzogen worden ist, die Begleitgesetze dazu erlassen worden sind und die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung getroffen worden ist. Ich bitte, nicht eine Debatte darüber aufkommen zu lassen, dass es bei den 3,5 Milliarden Euro deswegen, weil sie noch nicht abschließend beschlossen worden sind, eine Verzögerung gibt. Dieses ist mitnichten so.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Roland Claus spricht als Redner für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064556
Wahlperiode 18
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltsgesetz 2016
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