26.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 11

Sven-Christian KindlerDIE GRÜNEN - Nachtragshaushaltsgesetz 2016

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rehberg und Kollege Kahrs haben haarscharf am Thema vorbeigeredet.

(Johannes Kahrs [SPD]: Hallo?)

Man muss sich noch einmal in Erinnerung rufen, um was es eigentlich geht. Die Große Koalition berät in zweiter Lesung einen Nachtragshaushalt. Die Debatte wird nicht abschließend sein und der Nachtragshaushalt wird an den Ausschuss zurücküberwiesen. Die Große Koalition kann sich über einen zentralen haushaltspolitischen Aspekt – es geht darum, zu klären, wie man einen Überschuss verwendet – nicht einigen. Man hat sich wochenlang gestritten und ist noch immer zu keinem Ergebnis gekommen. Ich finde, man muss sich die ganze Tragweite dieses Vorgangs einmal vorstellen. In dieser zentralen haushaltspolitischen Frage ist die Koalition nicht mehr handlungsfähig. Ich nenne das Arbeitsverweigerung und peinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU)

Man muss sich auch noch einmal klarmachen: Es ist ja eine sehr erfreuliche Situation, dass es einen Überschuss gibt. Aber was macht diese Große Koalition eigentlich in den nächsten Wochen und Monaten? Gewählt wird erst im September. Bis dahin ist diese Bundesregierung im Amt. Was macht die Regierung eigentlich, wenn es schwierige Zeiten gibt? Gerade in diesen unsicheren, schwierigen Zeiten muss man doch Handlungsfähigkeit zeigen, muss man zeigen, dass man regieren will, dass man irgendwie zu Entscheidungen kommt. Das macht die Große Koalition nicht. Ich sage Ihnen: Das ist Arbeitsverweigerung, und das muss aufhören, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages enthält eine klare Regelung dazu. § 95 der Geschäftsordnung regelt, dass die Beratung eines Nachtragshaushalts aufgesetzt wird. Nachtragshaushalte dürfen eben nicht wochenlang verzögert, sondern müssen zügig beraten werden.

Und es ist richtig: Das Geld für die Schulsanierung wird nicht sofort abfließen, weil davon andere Regelungen abhängig sind.

(Petra Rode-Bosse [SPD]: Eben!)

Aber die Frage ist doch: Welches Signal senden wir jetzt, sendet der Deutsche Bundestag, sendet die Große Koalition, senden CDU/CSU und SPD an die Kommunen, an die Städte in diesem Land aus? Es gibt viele Probleme vor Ort. Die Kommunen und Städte leben nicht im Luxus. Da fällt den Schulen der Putz von der Decke, da wird zu wenig Geld für schnelles Internet im ländlichen Raum ausgegeben. Wir haben viel zu wenig Geld vom Bund für die Energiewende, für den Klimaschutz. All diese Probleme gibt es in den Kommunen ebenso wie zu wenige bezahlbare Wohnungen. Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit, brauchen Planbarkeit, brauchen das klare Signal vom Bund, dass man jetzt in ihre Zukunft investiert, dass man Investitionen und den Nachtragshaushalt nicht noch weiter verzögert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Hier verzögert niemand etwas!)

Es ist auch richtig: Wir haben Abflussprobleme, weil wir zu wenig Planungskapazitäten beim Bund, in den Ländern und Kommunen haben. Wir haben zu wenig Planerinnen und Planer, wir haben zu wenig Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Aber woran liegt das? Das liegt eben daran, dass diese Bundesregierung keine langfristige Investitionsstrategie hat, dass sie immer eine Zickzackinvestitionspolitik – nach Kassenlage – macht. Wenn in den vergangenen Jahren mehr Geld da war, wurden neue Investitionsprogramme aufgelegt, aber insgesamt wurde das Investitionsniveau nicht wesentlich erhöht. Im Gegenteil: Im Finanzplan bis 2020 fällt es auf 9 Prozent ab. In Anbetracht dieser Lage haben Länder und Kommunen keine Verlässlichkeit und stellen keine neuen Mitarbeiter ein, weil sie nicht wissen, ob vom Bund auch dauerhaft Geld kommt. Genau dieses Signal der Verzögerung setzen Sie mit dem Nachtragshaushalt wieder. Sie lassen Kommunen und Städte bei den Investitionen im Regen stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Petra Rode-Bosse [SPD]: Ja, natürlich!)

Wir haben vorgeschlagen, wie man das ändern kann. Man muss den Kommunen und Ländern für die nächste Legislaturperiode und für die Zeit bis 2025 deutlich machen, dass wir einen dauerhaften und langfristigen Investitionsplan vom Bund für die sozialökologische Modernisierung Deutschlands wollen.

Wir haben zwei Vorschläge unterbreitet. Der eine ist: Wir müssen dafür sorgen, dass unser öffentliches Vermögen nicht weiter schmilzt. Das wollen wir dadurch erreichen, dass im Haushalt endlich ehrlich bilanziert wird, was an Vermögen da ist. Und wir wollen, dass Vermögensverlust verhindert wird, indem die Abschreibungen durch Neuinvestitionen ausgeglichen werden. Dafür setzen wir uns ein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens sagen wir: Uns ist es auch sympathisch, Schulden abzubauen. Aber in einer Situation, wo wir ein so großes Investitionsdefizit und einen Vermögensverlust haben, wollen wir auch versteckte Schulden abbauen. Wir wollen in die Zukunft investieren. Deswegen sagen wir: Wir wollen einen Zukunftsfonds, der den Überschuss langfristig sichert, um in die Zukunft zu investieren: in Klimaschutz, in gute Bildung, in bezahlbare Wohnungen. Das muss jetzt genutzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, und dafür müssen wir heute den Nachtragshaushalt abschließen und endlich Planbarkeit, Verlässlichkeit für die Kommunen und Städte in diesem Land schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat Alois Rainer das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064561
Wahlperiode 18
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltsgesetz 2016
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