Uli GrötschSPD - Verbesserung der Videoüberwachung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung debattieren, enthält im Wesentlichen drei Maßnahmen, die die Arbeit der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei effizienter machen sollen und auf die ich in meiner Rede im Wesentlichen eingehe.
Erstens wollen wir, dass unsere Bundespolizisten mit Body-Cams ausgestattet werden. Damit erfüllen wir auch eine langjährige Forderung der GdP, der Gewerkschaft der Polizei. Wir haben gute Erfahrungen mit Pilotprojekten in den Ländern gemacht, die die deeskalierende und präventive Wirkung von Body-Cams belegt haben. Die offenen Aufzeichnungen mit mobiler Videotechnik, die beispielsweise an der Schulter getragen wird, dienen auch der Strafverfolgung, aber vor allem dem Schutz derjenigen, die etwa im bahnpolizeilichen Brennpunktbereich jeden Tag ihre Gesundheit und ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren.
Dass Body-Cams inzwischen notwendig sind, ist leider eine bittere und traurige Wahrheit. Die Kriminalstatistik zeigt, dass die Zahl der Angriffe auf Polizisten merklich zugenommen hat. Deshalb ist es sehr richtig und wichtig, dass wir im aktuellen Haushalt 5 Millionen Euro für eine breit angelegte Imagekampagne bereitgestellt haben. Wir haben nicht nur das Personal der Bundespolizei auf Rekordniveau aufgestockt, sondern auch Mittel für die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Daher finde ich, dass wir, was den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten angeht, den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Wir werden aber auch ein schärferes Vorgehen gegen Gewaltdelikte gegen Polizisten gesetzlich regeln. Die neue Regelung wird dann auch für Kräfte der Feuerwehr oder etwa der Rettungsdienste gelten, die tätlich angegriffen werden. All diese Maßnahmen senden ein klares Signal aus: Wer Polizisten, Rettungsärzte oder Feuerwehrleute angreift, der greift den Staat an. Das dulden wir nicht. Dagegen gehen wir mit der erforderlichen Härte vor.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Eine zweite wesentliche Maßnahme nach den Body-Cams ist die anlassbezogene automatische Kfz-Kennzeichenerfassung. Mit diesen mobilen Kameras darf die Bundespolizei Autokennzeichen scannen und mit den einschlägigen polizeilichen Datenbanken abgleichen. Zum einen liegt hierbei die Betonung auf anlassbezogen, also nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten Gefahrensituationen, wie Gefahr für Leib oder Leben, Schutz der öffentlichen Sicherheit oder schwere Straftaten, die gegen die Sicherheit der Grenze gerichtet sind. Zum anderen werden die erhobenen Kennzeichen sofort und spurlos wieder gelöscht, wenn es sich nicht um einen Treffer handelt. Die Daten werden sogar gelöscht, wenn der Treffer im Fahndungsbestand nicht im Zusammenhang mit den bestimmten Gefahrensituationen steht, die wir in diesem Gesetz regeln.
Ich denke, das ist ein maßvolles Mittel, um der Bundespolizei eine bessere Fahndung, auch und speziell im Grenzgebiet, und eine schnelle und effiziente Strafverfolgung zu ermöglichen. Eine solche Arbeitserleichterung ist für unsere Bundespolizisten, die bereits Millionen Überstunden durch die Migrationslage angehäuft haben, dringend notwendig. Ich meine, wenn wir bei vielen Gelegenheiten über die Stärkung der Schleierfahndung diskutieren, müssen wir das auch in einem Gesetz umsetzen, wenn wir Gelegenheit dazu haben. Das tun wir mit diesem Gesetz.
Die dritte wesentliche Maßnahme eröffnet der Bundespolizei die Möglichkeit, wenn für die Aufgabenerfüllung erforderlich, in Einsatzleitstellen eingehende Telefonanrufe aufzuzeichnen. Das klingt eigentlich selbstverständlich. Nicht nur, wenn Bombendrohungen eingehen, sondern auch, wenn jemand etwa mit Selbstmord droht, muss die Bundespolizei in der Lage sein, noch mal reinzuhören, um alle Informationen aufzunehmen. Deshalb ist das eine überfällige und ganz sicher vernünftige Regelung.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Maßnahmen sind ein Teil eines umfassenderen Pakets an Gesetzen mit Augenmaß, die wir in der Koalition beschlossen haben, um die Sicherheit in diesem Land zu erhöhen. Weil das in unser aller Sinne ist und es sich hierbei um angemessene, milde Mittel handelt, bitte ich im folgenden Beratungsverfahren um konstruktive Mitarbeit aller Fraktionen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Irene Mihalic für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7064763 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 216 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung der Videoüberwachung |