Stephan MayerCDU/CSU - Verbesserung der Videoüberwachung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Beide Gesetzentwürfe, die wir heute in erster Lesung beraten, sind sachlich notwendig, sie sind sachlich erforderlich, sie sind aber allem voran maßvoll, sie sind verhältnismäßig, und sie erhalten die nachdrückliche Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion. Beide Gesetzentwürfe dienen aber nicht der Skandalisierung und der Empörung.
Frau Kollegin Mihalic, wenn Sie davon sprechen, durch beide Gesetzentwürfe würde kein Funken mehr Sicherheit generiert und dass wir nur der Technikgläubigkeit nachhängen, dann trifft das einfach nicht den Kern. Ich gehe ja gar nicht so weit, zu sagen: Allein durch diese beiden Gesetze wird in Zukunft mit hundertprozentiger Sicherheit ein Terroranschlag in Deutschland verhindert. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass beide Gesetzentwürfe, sowohl die Novellierung des Bundespolizeigesetzes als auch die maßvolle Erweiterung der Videoüberwachung, ein weiterer wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Deutschland sind.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst zur maßvollen Erweiterung der Videoüberwachung. Worum geht es denn ganz konkret? Es geht darum, dass wir § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes dahin gehend ändern, dass in Zukunft in privaten Einrichtungen, beispielsweise in Einkaufszentren, aber auch in Versammlungs-, Vergnügungs- und Sportstätten, unter erleichterten Bedingungen Videoüberwachung stattfinden kann, dass die Themen „Freiheit“, „Schutz des Lebens“ und „Schutz der Gesundheit“ von besonderem Interesse sind, wenn es darum geht, abzuwägen, ob im konkreten Einzelfall Videoüberwachung zulässig ist oder nicht. Das ist aus meiner Sicht vollkommen maßvoll und verhältnismäßig und entspricht überhaupt nicht dem, was teilweise seitens der Opposition daraus gemacht wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt aus meiner Sicht gute Gründe für die Videoüberwachung. Herr Minister de Maizière hat den Amoklauf in München angesprochen. Damals war über Stunden hinweg unklar, wo sich der Attentäter, der Amokläufer aufhält, es war damals auch die Rede davon, dass der Anschlag möglicherweise von mehreren Personen verübt wurde. Vor dem Hintergrund ist es schon ein Mehrwert an Sicherheit, wenn insbesondere in größeren Einkaufszentren, in Sportstätten und in Sportstadien Videoüberwachung stattfinden kann. Die Bevölkerung goutiert dies übrigens. 81 Prozent der Bundesbürger sind dafür, dass man die Videoüberwachung ausweitet.
Natürlich ist Videoüberwachung kein Allheilmittel, und natürlich geht es auch darum, dass wir verstärkt auf mehr Polizeipräsenz setzen. Gerade der Bund hat in der laufenden Legislaturperiode so viel zur Stärkung der Sicherheitsbehörden getan wie noch nie zuvor. Allein im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 wird die Zahl der Stellen bei der Bundespolizei um 7 500 erhöht, das entspricht 20 Prozent der Belegschaft. Beim Bundeskriminalamt wurde die Zahl der Stellen im gleichen Zeitraum sogar um 25 Prozent, also um ein Viertel, erhöht. Ich glaube, das kann sich wirklich sehen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich bin der festen Überzeugung: Eine moderate, maßvolle Ausweitung der Videoüberwachung, die bei weitem nicht der eines Überwachungsstaates entspricht, stärkt die Arbeit der Sicherheitsbehörden sowohl in der präventiven Arbeit, weil sie abschreckende Wirkung hat, als auch bei der Verfolgung von Straftaten, weil sie diese erleichtert. Ich glaube, uns allen sind die schrecklichen Bilder in guter Erinnerung – oder besser gesagt: in schlechter Erinnerung –, als eine Gruppe von Jugendlichen vor wenigen Wochen in einem U-Bahnhof hier in Berlin versucht hat, einen Obdachlosen anzuzünden. Die Jugendlichen haben sich dann sehr schnell „freiwillig“ – in Anführungszeichen – gestellt, weil die vorhandenen Videoaufzeichnungen so gut waren, dass sie davon ausgehen mussten, dass sie sehr schnell überführt werden. Daran sieht man ganz konkret, dass Videoüberwachung auch zur Strafverfolgung einen sehr wertvollen Beitrag leisten kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir novellieren aber auch das Bundespolizeigesetz. Es geht insbesondere darum, Bundespolizisten besser zu schützen. Gestatten Sie mir auch hier ein klares Wort: Es läuft derzeit in manchen Medien – auch in einer Boulevardzeitung – eine Kampagne gegen Polizisten in Ausbildung, die sehr pauschal diskreditiert werden. Folgende Zahlen seien einmal dagegengestellt: Im Jahr 2015 sind 64 371 Polizisten Opfer von Straftaten geworden. 64 371! Im Jahr 2014 waren es 62 770 und im Jahr 2013 59 044 Polizisten. Das heißt, dass fast jeder dritte Polizist in Deutschland einmal im Jahr entweder bespuckt, beleidigt, diskriminiert, diskreditiert oder sogar körperlich angegriffen wird. Vor dem Hintergrund sind wir es aus meiner Sicht den Personen, die für uns den Kopf hinhalten, schuldig, sie besser zu schützen, sowohl was die persönliche Ausstattung als auch was Technik anbelangt. Das hat, Kollegin Mihalic, überhaupt nichts mit Technikgläubigkeit zu tun. Es gibt aufgrund der Entwicklung Gott sei Dank neue Möglichkeiten, und die mobile Videotechnik gehört dazu.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie mir zugehört? Ich fand die Body-Cams sogar gut!)
Die wird ja jetzt auch nicht vom Bund erfunden.
Manche Länder haben die Body-Cams sehr erfolgreich eingesetzt, allen voran das Land Hessen. Ich bin auch dem hessischen Innenminister Peter Beuth sehr dankbar, dass er dieses Thema mit Nachdruck vorangebracht hat.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, dass Sie mir nicht zugehört haben!)
Vor dem Hintergrund sind wir nachdrücklich der Auffassung, dass auch die Ermöglichung des Tragens von Body-Cams für Bundespolizisten ein sinnvolles Mittel ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Da sind wir uns ja einig!)
Es geht bei dem Gesetzentwurf auch darum, dass wir in Zukunft dahin gehend Klarheit schaffen, dass die Daten von Personen, deren Zurückweisung an der deutschen Außengrenze ermöglicht werden soll, über INPOL in das Schengener Informationssystem eingespeist werden können.
Ebenso sind wir der Auffassung, dass die automatische Kennzeichenerfassung ein wichtiges Hilfsinstrument ist. Auch hier sei wieder klar gesagt: Das ist kein Allheilmittel. Von vielen Bundesländern – allen voran Bayern – ist dieses Mittel aber schon sehr erfolgreich eingesetzt worden. Es geht nicht um eine flächendeckende Erfassung der Pkws oder Lkws, die die deutsche Grenze überqueren, sondern um eine anlassbezogene Erfassung der Kfz-Kenneichen. Auch hier, weil das Stichwort „Datenschutz“ heute schon gefallen ist, sei gesagt: Es kommt nicht zur Speicherung Unbeteiligter und von Pkws, die keinen Treffer auslösen. Die werden nicht mal eine Sekunde lang gespeichert. Vielmehr kommt es nur dann zur Speicherung, wenn ein konkreter Treffer vorliegt. Ich glaube, dass das wirklich maßvoll und verhältnismäßig ist. Vor dem Hintergrund erfährt auch dies die nachdrückliche Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als letzten Punkt zum Inhalt des Gesetzentwurfs möchte ich erwähnen, dass die Möglichkeit besteht, in Zukunft die in Einsatzzentralen eingehenden Anrufe zu speichern. Aus meiner Sicht ist das in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit, sodass die Möglichkeit besteht, sich solche Anrufe noch einmal anzuhören.
Wie gesagt: Diese beiden Gesetzentwürfe sind ein Schritt nach vorn. Sie sind Bestandteil eines größeren Sicherheitspakets, das wir in den nächsten Wochen und Monaten – noch in der laufenden Legislaturperiode – im Deutschen Bundestag voranbringen werden.
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister, wir nehmen Ihren Appell sehr ernst und werden das Gesetzgebungsverfahren in der gebotenen Qualität zügig und schnell durchführen. Wir werden, Herr Kollege Tempel, selbstverständlich auch eine Anhörung dazu durchführen. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir auch die Expertise von außen hinzuziehen.
Ich bitte gerade angesichts der derzeitigen brisanten Sicherheitslage in unserem Land darum, dass wir uns alle darauf konzentrieren und das Gesetzgebungsverfahren diszipliniert, schnell und zügig vorantreiben.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Die Kollegin Martina Renner spricht jetzt für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7064767 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 216 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung der Videoüberwachung |