27.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 216 / Tagesordnungspunkt 28

Sebastian HartmannSPD - Verbesserung der Videoüberwachung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigste Nachricht vorab: Wir leben in einem der sichersten Staaten der Welt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dass das so bleibt und dass das Sicherheitsniveau jeden Tag weiter verbessert wird, ist unsere gemeinsame Verantwortung, und zwar aller Teile dieses Hauses, sowohl der Opposition, die schon versucht, Brücken zu bauen, um mit uns mitzugehen auf dem Weg der Verbesserung der inneren Sicherheit, als auch der die Regierung tragenden Fraktionen, die gemeinsam einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben, um die öffentliche Sicherheit in Deutschland noch weiter zu verbessern. Genau darum geht es. Das werden wir gemeinsam tun.

Wir haben verschiedene Vorschläge gemacht; Kollege Grötsch ist schon darauf eingegangen. Was den Schwerpunkt der Videoüberwachung angeht: Wenn man das Gesetz daraufhin bewertet, sollte man sich den Text des Gesetzes dazu genau ansehen: Wir reden über 3 100 Kameras in bestimmten abgegrenzten Bereichen, und zwar immer dort, wo es eine Lücke in den Bestimmungen gibt, nämlich wo es um große, öffentlich zugängliche Räume geht,

(Zuruf der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

die durch private Akteure betrieben werden, zum Beispiel ein Einkaufszentrum. Immer mehr Teile des öffentlichen Raums werden durch private Akteure betrieben, und es kann doch nicht sein, dass wir genau dort keine Videoüberwachung ermöglichen.

Wir machen es nicht einfach so, dass, wenn das Sicherheitsgefühl subjektiv infrage steht, jeder das irgendwie machen kann, wie er will. Nein, wir geben klare Leitplanken vor, indem wir eine klare Vorgabe für eine Abwägung hinsichtlich der Schutzgüter der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens ins Gesetz schreiben. Wir regeln, dass es nur in den Fällen, wo es notwendig und erforderlich ist, gemacht wird.

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt; ich sagte es. Die Statistiken, die genannt worden sind, bezogen sich vor allem auf Probleme des Schutzes von Polizistinnen und Polizisten; dieser muss verbessert werden. Andere Zahlen zeigen, dass es in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland wesentlich sicherer geworden ist. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, ist um 17 Prozent niedriger als vor zehn Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bank­überfall stattfindet, ist um drei Viertel zurückgegangen. Gleichzeitig ist Deutschland in einer paradoxen Lage: Denn wenn wir über das subjektive Sicherheitsgefühl sprechen, so merken wir, dass die Angst zugenommen hat, Angst, Opfer eines Verbrechens, von Gewalt oder Terrorismus zu werden.

Verantwortungsvolle Politik muss darauf reagieren. Auf der einen Seite sieht man, dass es sicherer geworden ist, auf der anderen Seite muss man aber auch diesem subjektiven Sicherheitsgefühl begegnen und eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen, damit die Menschen sich sicherer fühlen. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl ist entscheidend; diese Ängste müssen wir ernst nehmen. Aber wir wollen dabei nicht, dass es uferlos wird. Wir wollen nicht anlasslos handeln. Vielmehr wollen wir in ganz konkreten Fällen besser werden.

Durch die Technik haben wir verbesserte Möglichkeiten. Wenn jetzt seitens der Opposition gesagt wird: „Na ja, dann schafft man Hundertausende von Fotos, die sich niemand anschauen wird, und unklare Speicherfristen“, dann entgegne ich Ihnen, liebe Frau Kollegin: Wenn ein einziges Foto ausreicht, eine Tat aufzuklären, oder sogar dazu führt, dass ein Täter seine Vorbereitungshandlung im öffentlichen Raum, zum Beispiel in einem Einkaufszentrum, nicht so durchführen kann, wie er sich das vorgestellt hat, und wir ihn auf dem Weg zur Tat stoppen können, dann hat es sich gelohnt, das Gesetz an dieser Stelle klarer zu fassen und privaten Akteuren eine klare Vorgabe zu geben, was ihre Verantwortung ist, damit wir gemeinsam für mehr Sicherheit sorgen. Da können Sie uns begleiten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es handelt sich immer um eine Kombination. Herr Innenminister, ich gebe Ihnen völlig recht: Die Videoüberwachung ist nicht die Kernfrage der inneren Sicherheit. Es geht um eine Kombination von Maßnahmen. Wenn wir, Länder und Bund gemeinsam, über mehr Polizei reden, wenn wir über mehr Personal reden, das wir zukünftig mithilfe von Body-Cams besser schützen werden, wenn wir die Möglichkeiten der Digitalisierung und von mehr Videoüberwachung an bestimmten Punkten nutzen, dann führt diese Kombination zu einem handlungsfähigen starken Staat, der dafür sorgt, dass Deutschland ein sicheres Land bleibt.

Dass dies die Leitlinie der Sozialdemokratie ist, kann man daran erkennen, dass wir eben nicht auf das Spiel hereinfallen, Freiheit gegen Sicherheit auszuspielen; denn Freiheit und Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Das eine geht nicht ohne das andere. „ Freiheit ist unmöglich, wenn sie nicht durch den Staat gesichert wird“, hat Karl Popper einmal formuliert. Das ist doch die Linie; man muss beides zusammen denken. Deswegen: Schauen Sie in den Gesetzentwurf, und lesen Sie, was da drinsteht.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der liegt ja auf dem Tisch!)

Ich möchte es der Opposition einfach machen. Ich lese es Ihnen vor, damit Sie wissen, was in diesem Gesetzentwurf steht.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Beifall des Abg. Uli Grötsch [SPD])

Es geht um den Einsatz der Videoüberwachung „in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkplätzen“. Genau darum geht es. Wenn man den Gesetzentwurf gelesen hat, weiß man es. Es handelt sich – so ungefähr in der Abschätzung – um 3 100 Kameras.

Das Gute ist: Wenn man einen Eingriff in Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung vornimmt, dann ist dies mit einem Verfallsdatum doppelter Art versehen. Ein solches Verfallsdatum ist der 25. Mai 2018; denn dann wird durch europäisches Recht eine klare Regelung für ganz Europa getroffen. Europa ist schließlich der größte Raum von Freiheit, Recht und Rechtsstaatlichkeit, und Deutschland ist ein starker Teil davon. Hinzu kommt, dass wir eine Abschätzung vorgenommen haben, um wie viele Kameras es überhaupt geht; ich habe die Zahl genannt. Wir werden das evaluieren, damit wir auf unserem Weg, Deutschland zu einem der sichersten Staaten der Welt zu machen und dafür zu sorgen, dass dies so bleibt, beurteilen können, wie viel Erfolg wir bislang damit hatten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064771
Wahlperiode 18
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Verbesserung der Videoüberwachung
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