Renate KünastDIE GRÜNEN - Verbesserung der Videoüberwachung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren über dieses Thema heute auch im Lichte des Terroranschlags am Breitscheidplatz am 19. Dezember letzten Jahres; zu beklagen waren 12 Tote, 50 Verletzte und viele Schwerverletzte. Aber wir diskutieren darüber nicht nur in diesem Lichte, sondern die Debatte über die Sicherheitsstruktur bzw. -architektur und über die Maßnahmen, die zulässig sind, hat bereits vorher stattgefunden. Sie wurde zum Beispiel geführt, als wir über Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus und den NSU geredet haben. Außerdem haben wir uns mit verschiedenen Verfassungsgerichtsurteilen und mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt.
Was mich betroffen macht, ist: Wir haben über so viele Gesetze geredet, am Ende sind wir doch wieder in Karlsruhe gelandet, und die Richter haben gesagt: Es hat keine hinreichende Abwägung der Rechte stattgefunden. – Oder wir enden in einer Situation, in der wir feststellen: Schon existierende Regelungen werden in der Praxis gar nicht angewandt. Es erschüttert mich, meine Damen und Herren, dass wir mit Verve ein Sicherheitsversprechen abgeben,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber es gar nicht hinbekommen, im Alltag auf Bundes- und Länderebene das zu tun, was wir tun könnten.
Gerade der Fall Amri, der hier schon angesprochen wurde, zeigt ein Vollzugsdefizit. Maßnahmen, die möglich gewesen wären, wurden nicht angewandt, Material wurde nicht ausgewertet. Die Aufnahmen einer Kamera, die sie 24 Stunden, 7 Tage in der Woche macht, wurden nur wegen des Anschlags überhaupt ausgewertet. Wir diskutieren hier über ein neues Verhältnis von Sicherheit, Freiheit und Grundrechten wie dem auf informationelle Selbstbestimmung. Wir als Grüne wollen darüber wirklich ernsthaft diskutieren. Wir wollen die öffentliche Sicherheit verbessern. Aber wir werden genau hinsehen. Ich zitiere Herrn Lammert, der letzte Woche in der Gedenkstunde ganz klar gesagt hat: Sicherheit braucht Freiheit. – Gehen wir doch nicht los, geben ein Sicherheitsversprechen ab und blasen etwas auf! Denn nachher entsteht Verdruss, weil wir nur geredet haben und unsere Maßnahmen gar nicht für mehr Sicherheit gesorgt haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Deutsche Anwaltverein, aber auch der Deutsche Richterbund haben in ihren Stellungnahmen zu diesen Gesetzen schon festgestellt: Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. – Der Deutsche Richterbund – auch seine Mitglieder haben ja einen Eid auf die Verfassung geleistet – hat gesagt, es würden überwiegend Personen überwacht, die selbst keinen Anlass zu einer Überwachung böten, und die Ausweitung des Einsatzes von Kameras im öffentlichen Raum führe zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens. Das ist etwas, was man beachten muss. Denken Sie daran: Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen sehr deutlich ausgeführt: Es gibt sehr, sehr hohe Anforderungen, wenn ereignislos und verdachtslos intensive und ungezielte Grundrechtseingriffe erfolgen. – Genau das ist es, worum es hier geht. Wollen Sie hier Vorschläge machen, mit denen Sie demnächst in Karlsruhe landen und scheitern? Das verbessert doch kein Sicherheitsgefühl!
Schauen wir einmal genau hin: Mir ist in dieser Debatte aufgefallen, dass die Redner der CDU/CSU das Wort „Grundrechte“ kein einziges Mal genannt haben. Dort besteht Ihre rechtliche Schieflage.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Keine Belehrung!)
Sie fragen, ob die Aufklärung von Straftaten und die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls keine verfolgenswerten Ziele sind. Natürlich! Das sind doch Dinge, die uns auch beschäftigen. Aber schauen wir auf das, was Sie vorschlagen: Herr de Maizière hat vor etwa einer Stunde hier gefragt: Fingerabdrücke nehmen – ist das etwa falsch? – Nein, natürlich ist das nicht falsch. Aber hier geht es zum Beispiel nicht darum, dass von einer einzigen verdächtigen Person Fingerabdrücke genommen werden, sondern es geht um die anlasslose, verdachtslose, ungezielte Speicherung, meine Damen und Herren.
(Beifall des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Wir kritisieren auch die Body-Cam überhaupt nicht. Sie kann situationsbezogen eingesetzt werden, und sie ist gut für den Schutz von Polizeibeamten. Das haben sie verdient. Sie ist auch gut für den Schutz des Bürgers gegen Übergriffe. Diskutieren wir es! Aber geben Sie doch zu – das haben Sie nicht getan –, dass die von Ihnen benannte Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff bezüglich der Erfassung von Autokennzeichen gesagt hat, dass sie das so nicht will und sie nicht richtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat einzelne Regelungen der Länder dazu längst, 2008, als nicht verfassungsgemäß bezeichnet.
Wir haben Verantwortung, aber diese soll sich nicht beziehen auf ein subjektives Gefühl, sondern auf wirklich hergestellte Sicherheit: mehr Sicherheit, aber auch mehr Schutz für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, keine falschen Versprechungen, sondern vielmehr Maßnahmen, die wirklich helfen und die Grundrechte wahren. Wie Herr Lammert hier sagte: Sicherheit braucht Freiheit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Der Kollege Günter Baumann spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7064774 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 216 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung der Videoüberwachung |