27.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 216 / Tagesordnungspunkt 30

Christian KühnDIE GRÜNEN - Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1959 ist ein Buch des Autors Hans Reichow erschienen. Es hatte den Titel Die autogerechte Stadt. Dieses Buch hat in der Stadtentwicklung große Wirkung entfaltet und hat dazu geführt, dass unsere Städte heute sind, wie sie sind: Sie sind nämlich fürs Auto gebaut und nicht für die Menschen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin froh, dass wir uns mit der heutigen BauGB-Novelle von dieser Idee der autogerechten Stadt ein Stück weit verabschieden und endlich Städte für Menschen bauen, das menschliche Maß in den Mittelpunkt nehmen und eben nicht das Maß des Autoverkehrs,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Städte, in denen Leben, Arbeiten, Freizeit auf engem Raum möglich sind. Die Stadt der kurzen Wege ist eine grüne Idee, die wir in vielfältigen Anträgen in den letzten 30 Jahren in Kommunalparlamenten, Landesparlamenten und hier im Bundestag eingebracht haben. Insofern ist es auch ein Erfolg der grünen Partei, dass wir diese BauGB-Novelle heute im Deutschen Bundestag beraten und auf den Weg bringen.

Für uns ist Urbanisierung ein wichtiges und zentrales Thema. Es geht darum, Bauflächen im Innenbereich zu erschließen. Innen- vor Außenentwicklung ist ganz zentral. Ich glaube, die Zukunft der Stadt zu sichern, kann nur dann gelingen, wenn wir uns wirklich in Urbanität und Innenentwicklung diesem Idealbild von Stadt annähern. Sie schreiben in der Einleitung zu diesem Gesetz ja Dinge wie „soziale Gerechtigkeit und Teilhabe“, „lebendiges, tolerantes und kreatives Miteinander“, „Nachhaltigkeit“, „saubere Umwelt“ und „intaktes Klima“. Das sind schöne Worte. Es handelt sich sicher um eine gute Gesetzesvorlage. Wir unterstützen auch das urbane Gebiet. Aber Ihre Gesetzesnovelle, Frau Hendricks, hat einfach zwei Pferdefüße. Auf diese möchte und muss ich hier bei der ersten Lesung eingehen.

Der erste Punkt ist: Sie versprechen eine flächensparende Siedlungsentwicklung. Das ermöglicht das urbane Gebiet. Ich muss ja, um Grünflächen in der Stadt zu halten, höher und dichter bauen, wenn ich Druck im Innenbereich habe. Ich finde, diesbezüglich ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz. Aber dass Sie sich dann aus dem Bauministerium in München einen Paragrafen ins Gesetz diktieren lassen, sozusagen eine BauGB-Novelle mit einer Ausnahme für Bayern – wieder einmal –, ist, finde ich, umweltpolitisch und städtebaulich vollkommen falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Der § 13b, den Sie in das Baugesetzbuch hineinschreiben wollen, sorgt doch dafür, dass Bürgerbeteiligung ausgehebelt wird – im Jahr 2017 –, Umweltprüfung ausgehebelt wird und Ausgleichsmaßnahmen beim Naturschutz ausgehebelt werden. Wir reden über Biodiversität, wollen aber keine Ausgleichsmaßnahmen machen.

(Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Wir reden von den Menschen!)

Ich glaube, das passt nicht zusammen. Wir Grüne werden den § 13b nicht mitragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, § 13b gilt nicht nur in Gebieten mit Wohnraummangel, sondern er gilt in ganz Deutschland, also auch in Gebieten, in denen die Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist.

(Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Wir denken auch an die Menschen im ländlichen Raum!)

Das hat mit Flächensparen nichts zu tun. Ich glaube, die CSU hat die Dorfkerne und die Kleinstädte längst aufgegeben. Das ist nämlich das Signal des § 13b, das Sie von der CSU senden.

(Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Dann kennen Sie meine Heimatregion noch nicht!)

Frau Hendricks, ich kann nicht verstehen, dass Sie solch einen Paragrafen in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Sie sind doch die Ministerin, die für Flächensparen zuständig ist, und sind trotzdem beim Flächensparen auf einem Auge blind. Ich glaube, Sie nähern sich da vom Niveau her dem Verkehrsminister Dobrindt mit seinem Bundesverkehrswegeplan an.

Der zweite Pferdefuß ist die Gesundheit und der Lärmschutz in der Stadt. 3 dB(A) sind eben kein angemessener Interessenausgleich. Das kann ich überhaupt nicht erkennen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

3 Dezibel mehr bedeuten doppelten Schallschlag. Das ist gesundheitsgefährdender Lärm. Ich kann nicht erkennen, dass man so gesunde und lebenswerte Städte bauen kann. Das hat nichts mit ungestörtem Schlaf zu tun und auch nichts mit ungestörter Kommunikation in der eigenen Wohnung. Vielmehr heißt das dann: Das Fenster muss geschlossen bleiben. – Ich glaube, das ist heutzutage keine adäquate Lösung mehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Die Länder Hamburg und Bremen haben mehr technischen Lärmschutz gefordert. Den werden auch wir Grüne bei dieser Baugesetzbuchnovelle einfordern. Das ist nämlich, wie ich glaube, eine adäquate Lösung, wie wir Lärmschutz auf der einen Seite und gute Stadtentwicklung und Innenentwicklung auf der anderen Seite kombinieren und voranbringen können.

Frau Hendricks, Sie selbst haben ja in Ihrer Rede vom „Hamburger Fenster“ gesprochen. Bis jetzt hieß es immer: Das geht alles nicht. Das ist umweltrechtlich gar nicht möglich. – Wenn Sie selbst es hier ansprechen, dann hätten Sie es mit dieser Gesetzesnovelle auf den Weg bringen können und den technischen Lärmschutz endlich rechtlich absichern können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Verfahren sagen. Auch Sie, Frau Hendricks, haben ja gesagt: Die Menschen haben schon sehr lange gewartet, bis diese Gesetzesnovelle kam. Jetzt solle sie doch sehr zügig durch das Parlament gehen. Für mich stellt es sich so dar: In der Abenddämmerung der Großen Koalition bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, was Sie selbst über Jahre blockiert haben. Es liegt demnach nicht am Parlament oder der Opposition, sondern daran, dass Sie als Große Koalition die Gesetzesnovelle nicht zustande gebracht haben. Sie hätte schon im Sommer letzten Jahres kommen sollen. Sie liegt jetzt vor, und wir müssen sie jetzt in einem sehr schnellen Verfahren beraten.

Wir wollen ein vernünftiges Verfahren, damit die Standards des Baugesetzbuches so weiterentwickelt werden, dass es am Ende zu einer guten Stadtentwicklung kommt. Wir stehen zu der Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Wir werden dazu Änderungsvorschläge, auch für das Verfahren, einbringen. Wenn Sie bereit sind, unsere Änderungsvorschläge gemeinsam zu debattieren und vielleicht den einen oder anderen zu übernehmen, werden wir auch gemeinsam vorankommen.

Wir Grüne sind überzeugt: Die Stadt ist für die Menschen da und nicht für den Lärm oder den Verkehr.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Chris Kühn. – Nächste Rednerin: Claudia Tausend für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064839
Wahlperiode 18
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht
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